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Oktober |
Rechtsanwaltskammer München
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Längere Vertragslaufzeit für beA-KartenDie Bundesnotarkammer (BNotK) verlängert die Vertragslaufzeit bereits ausgelieferter Karten für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA). Das beA darf zwar infolge einstweiliger
Anordnungen des AGH Berlin vorläufig noch nicht starten (s. PE Nr. 12 v. 29.09.2016) und deshalb können beA-Karten Basis, beA-Karten Mitarbeiter und beA-Softwarezertifikate noch nicht genutzt werden.
Eckpunktepapier: Für eine klare, verlässliche und verbindliche Regelung zur Vermeidung paraleller Strafverfolgung in der Europäischen UnionDie Bundesrechtsanwaltskammer hat durch die Ausschüsse Strafrecht sowie Europa das Eckpunktepapier: Für eine klare, verlässliche und verbindliche Regelung zur Vermeidung paralleler Strafverfolgung
in der Europäischen Union erarbeitet.
Handbuch: How to defend a European Arrest Warrant CaseDie ECBA (European Criminal Bar Association) hat zusammen mit der britischen Organisation JUSTICE ein Handbuch erarbeitet zur Verteidigung von Fällen mit Europäischem Haftbefehl: „How to defend a
European Arrest Warrant Case“. Das Handbuch wurde auf der ECBA-Herbstkonferenz Ende September in Lissabon vorgestellt. Es handelt sich um eine Onlineversion, die für jedermann zugänglich ist und
ständig aktualisiert und überarbeitet wird. Zielgruppe dieses Handbuchs sind vor allem Strafverteidiger, die zum ersten Mal in einem EuHb-Verfahren mandatiert sind und schnell gebündelt Informationen
benötigen. Es gibt einen ersten Überblick über die Rechtslage, die Rechtsprechung sowie die Möglichkeiten der Verteidigung von Fällen mit einem Europäischen Haftbefehl. In den einzelnen Kapiteln wird
behandelt, wie der Rechtsanwalt in EuHb-Fälle involviert ist und was im Ausführungs- und im Vollstreckungsstaat zu tun ist. Die Texte sind direkt mit Hyperlinks zu den jeweils einschlägigen
Gesetzestexten oder der europäischen Rechtsprechung versehen. Am Ende des ersten Teils wird eine Checkliste mit den wichtigsten Punkten aufgeführt. Es ist vorgesehen, dieses Handbuch um nationale
Teile zu erweitern, die sich mit der jeweiligen Prozedur in den Mitgliedstaaten und der dort einschlägigen nationalen Rechtsprechung beschäftigen.
Gesetzentwurf: Einrichtung eines Elektronischen Urkundenarchivs bei der BundesnotarkammerDie Bundesregierung hat am 12.10.2016 einen Gesetzentwurf beschlossen, wonach Notare ihre Urkunden zukünftig elektronisch aufbewahren müssen. Hierzu wird die Bundesnotarkammer beauftragt, ein Elektronisches Urkundenarchiv einzurichten, das die sichere Aufbewahrung der Urkunden für 100 Jahre ermöglicht. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass alle Notare ab einem Stichtag neu errichtete Urkunden digitalisieren, qualifiziert elektronisch signieren und verschlüsselt im Elektronischen Urkundenarchiv ablegen müssen. Papierurkunden sollen nach einem Übergangszeitraum von 30 Jahren vernichtet werden können. Weitere Informationen finden Sie hier: Einschränkung der Möglichkeit von Scheckzahlungen in der bayerischen Justiz ab 01.11.2016Der Ministerrat der bayerischen Staatsregierung hat am 19.09.2016 eine Änderung der Zahlungsverkehrsverordnung Justiz/Finanz (ZahlVJuFin) beschlossen. Mit ihrem Inkrafttreten zum 01.11.2016 wird
der Scheckzahlungsverkehr in der bayerischen Justiz auf die Fälle beschränkt, in denen spezialgesetzliche Bestimmungen (z.B. § 69 Abs. 2 ZVG) Scheckzahlungen ausdrücklich vorsehen. Eine auch Eilfällen angemessene
Sachbehandlung wird auch künftig gewährleistet sein. Gemäß § 1 Abs.2 Satz 1 Nr. 3 ZahlVJuFin sind in Eilfällen auch Barzahlungen zulässig.
Statistik über das Funktionieren der Justiz veröffentlichtBereits zum sechsten Mal hat die CEPEJ (Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz des Europarates) ihren Bericht über das Funktionieren der Rechtssysteme in den 45 Europaratsstaaten und
Israel veröffentlicht. Der am 07.10.2016 veröffentlichte Bericht gibt einen detaillierten Überblick über die Leistung der Rechtssysteme, deren finanzielle Ausstattung, die Situation der Richter,
Staatsanwälte und Rechtsanwälte sowie die Gerichtsorganisation.
International Human Rights Competition for LawyersDas Mémorial de Caen in Frankreich hat auf den Internationalen Menschenrechtswettbewerb für Rechtsanwälte aufmerksam gemacht.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind – unabhängig von Nationalität, Sprache oder Alter – aufgerufen, am „International Human Rights Competition for Lawyers“ teilzunehmen. Dazu müssen die Kandidaten
ein schriftliches Plädoyer verfassen, das sich auf einen echten Fall von Menschenrechtsverletzungen bezieht. Ziel des Wettbewerbs ist es, wenig bekannte Fälle von Menschenrechtsverletzungen
öffentlich zu machen und Menschenrechtsverteidigern ein Forum zu bieten. Das Plädoyer muss bis zum 04.11.2016 eingesandt werden (avocats@memorial-caen.fr). Anfang Dezember 2016 wird sodann eine Auswahl
der zehn besten Plädoyers getroffen. Diese zehn Kandidaten werden am 29.01.2017 in Caen (Frankreich) im Finale gegeneinander antreten und mündlich plädieren.
Teilnehmer für Deutsch-Chinesischen Anwaltsaustausch vom 12.-17.12.2016 in Yunnan gesuchtBereits zum dritten Mal trafen engagierte deutsche und chinesische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zusammen und tauschten sich im Rahmen des Austauschprogramms der BRAK und der Gesellschaft
für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) aus. In Berlin, Peking und München diskutierten die Teilnehmer jeweils eine Woche lang über das Verständnis ihrer Rolle als Rechtsanwälte, die unterschiedlichen
Rechtssysteme und Rechtskulturen.
Aktuelle Fortbildungsveranstaltungen im NovemberEine Übersicht über alle aktuellen Seminare der RAK München und die Kooperationsveranstaltungen mit dem DAI im November finden Sie
hier.
MJG: Fortbildungsveranstaltung am 15.11.2016Wir dürfen auf die Vortragsveranstaltung der Münchener Juristischen Gesellschaft (MJG) am 15.11.2016 hinweisen, die vor allem für Fachanwälte für Sozialrecht interessant sein könnte. Thema der Veranstaltung ist "Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention." Nähere Informationen finden Sie hier. Erinnerung an Fachanwälte: Fortbildungsnachweise für 2016 einreichenFachanwältinnen und Fachanwälte, die für das laufende Jahr noch keine ausreichende Fortbildung nach § 15 FAO nachgewiesen haben, bitten wir, ihre entsprechenden Bestätigungen bzw. Unterlagen
bis 31.12.2016 in Kopie - gerne auch per E-Mail - einzureichen.
Relaunch von recht cleverAm 06.10.2016 ist die BRAK-Website „recht clever“ in neuem Gewand und mit neuem Konzept online gegangen. Mit ihr soll das Image des Ausbildungsberufs Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten
verbessert werden. Langfristiges Ziel ist es, die Anzahl der Bewerbungen und in der Folge die Anzahl der Ausbildungsverträge zu erhöhen.
Vernissage des Künstlers Robert WeissenbacherAm Freitag, den 11.11.2016 um 19.00 Uhr findet in den Räumlichkeiten der Rechtsanwaltskammer München die Eröffnung der Ausstellung des Künstlers Robert Weissenbacher statt.
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Redaktion und Bearbeitung |
RAin Brigitte Doppler Geschäftsführerin der RAK München RAin Claudia Krafft, LL.M., stv. Geschäftsführerin der RAK München |
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