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Längere Vertragslaufzeit für beA-Karten

Die Bundesnotarkammer (BNotK) verlängert die Vertragslaufzeit bereits ausgelieferter Karten für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA). Das beA darf zwar infolge einstweiliger Anordnungen des AGH Berlin vorläufig noch nicht starten (s. PE Nr. 12 v. 29.09.2016) und deshalb können beA-Karten Basis, beA-Karten Mitarbeiter und beA-Softwarezertifikate noch nicht genutzt werden.

Trotzdem entstehen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die solche Karten bereits erhalten bzw. bestellt haben, keine Mehrkosten. Denn die BNotK verlängert die Vertragslaufzeit für diese Karten kostenlos um den Zeitraum, um den sich der Start des beA verzögert. Das gilt allerdings nicht für beA-Karten Signatur – denn diese können bereits jetzt zur Erzeugung qualifizierter elektronischer Signaturen genutzt werden.

BRAK-INFO

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Eckpunktepapier: Für eine klare, verlässliche und verbindliche Regelung zur Vermeidung paraleller Strafverfolgung in der Europäischen Union

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat durch die Ausschüsse Strafrecht sowie Europa das Eckpunktepapier: Für eine klare, verlässliche und verbindliche Regelung zur Vermeidung paralleler Strafverfolgung in der Europäischen Union erarbeitet.

Die BRAK hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach die Forderung nach einer Fortentwicklung des europäischen Rechts erhoben, wie sie durch Art. 82 Abs. 1 UAbs. 2 lit. b, Art. 85 Abs. 1 UAbs. 2 lit. c AEUV vorgezeichnet ist. Der europäische Gesetzgeber ist dazu aufgerufen, eine klare, verlässliche und verbindliche Regelung zu schaffen, um eine parallele Strafverfolgung in der Europäischen Union zu vermeiden. Die BRAK spricht sich dafür aus, diese Regelung durch die Möglichkeit eines Verfahrenstransfers zu flankieren, um parallele Strafverfahren, die wegen unterschiedlicher Taten in verschiedenen Mitgliedstaaten gegen denselben Beschuldigten geführt werden, mit seiner Zustimmung in einer einzigen Hauptverhandlung zusammenzuführen.

Das Eckpunktepapier können Sie hier abrufen.

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Handbuch: How to defend a European Arrest Warrant Case

Die ECBA (European Criminal Bar Association) hat zusammen mit der britischen Organisation JUSTICE ein Handbuch erarbeitet zur Verteidigung von Fällen mit Europäischem Haftbefehl: „How to defend a European Arrest Warrant Case“. Das Handbuch wurde auf der ECBA-Herbstkonferenz Ende September in Lissabon vorgestellt. Es handelt sich um eine Onlineversion, die für jedermann zugänglich ist und ständig aktualisiert und überarbeitet wird. Zielgruppe dieses Handbuchs sind vor allem Strafverteidiger, die zum ersten Mal in einem EuHb-Verfahren mandatiert sind und schnell gebündelt Informationen benötigen. Es gibt einen ersten Überblick über die Rechtslage, die Rechtsprechung sowie die Möglichkeiten der Verteidigung von Fällen mit einem Europäischen Haftbefehl. In den einzelnen Kapiteln wird behandelt, wie der Rechtsanwalt in EuHb-Fälle involviert ist und was im Ausführungs- und im Vollstreckungsstaat zu tun ist. Die Texte sind direkt mit Hyperlinks zu den jeweils einschlägigen Gesetzestexten oder der europäischen Rechtsprechung versehen. Am Ende des ersten Teils wird eine Checkliste mit den wichtigsten Punkten aufgeführt. Es ist vorgesehen, dieses Handbuch um nationale Teile zu erweitern, die sich mit der jeweiligen Prozedur in den Mitgliedstaaten und der dort einschlägigen nationalen Rechtsprechung beschäftigen.

BRAK-INFO

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Gesetzentwurf: Einrichtung eines Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer

Die Bundesregierung hat am 12.10.2016 einen Gesetzentwurf beschlossen, wonach Notare ihre Urkunden zukünftig elektronisch aufbewahren müssen. Hierzu wird die Bundesnotarkammer beauftragt, ein Elektronisches Urkundenarchiv einzurichten, das die sichere Aufbewahrung der Urkunden für 100 Jahre ermöglicht. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass alle Notare ab einem Stichtag neu errichtete Urkunden digitalisieren, qualifiziert elektronisch signieren und verschlüsselt im Elektronischen Urkundenarchiv ablegen müssen. Papierurkunden sollen nach einem Übergangszeitraum von 30 Jahren vernichtet werden können. Weitere Informationen finden Sie hier:

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Einschränkung der Möglichkeit von Scheckzahlungen in der bayerischen Justiz ab 01.11.2016

Der Ministerrat der bayerischen Staatsregierung hat am 19.09.2016 eine Änderung der Zahlungsverkehrsverordnung Justiz/Finanz (ZahlVJuFin) beschlossen. Mit ihrem Inkrafttreten zum 01.11.2016 wird der Scheckzahlungsverkehr in der bayerischen Justiz auf die Fälle beschränkt, in denen spezialgesetzliche Bestimmungen (z.B. § 69 Abs. 2 ZVG) Scheckzahlungen ausdrücklich vorsehen. Eine auch Eilfällen angemessene Sachbehandlung wird auch künftig gewährleistet sein. Gemäß § 1 Abs.2 Satz 1 Nr. 3 ZahlVJuFin sind in Eilfällen auch Barzahlungen zulässig.

Für Rechtsanwälte besteht bereits nach der bisher geltenden Regelung die Möglichkeit, Zahlungen an die Landesjustizkasse Bamberg zu überweisen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZahlVJuFin) sowie Kosten im Lastschriftverfahren einziehen zu lassen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ZahlVJuFin). Bei solchen Zahlungen durch Rechtsanwälte können die Justizbehörden nach § 3 Abs. 1 ZahlVJuFin sofort – also unabhängig vom Nachweis des Zahlungseingangs – tätig werden, so dass z.B. eine Klage sofort zugestellt werden kann.

Die aktuelle Fassung der Zahlungsverkehrsverordnung Justiz/Finanz können Sie hier abrufen. Die ab dem 01.11.2016 geltenden Änderungen können Sie hier einsehen.

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Statistik über das Funktionieren der Justiz veröffentlicht

Bereits zum sechsten Mal hat die CEPEJ (Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz des Europarates) ihren Bericht über das Funktionieren der Rechtssysteme in den 45 Europaratsstaaten und Israel veröffentlicht. Der am 07.10.2016 veröffentlichte Bericht gibt einen detaillierten Überblick über die Leistung der Rechtssysteme, deren finanzielle Ausstattung, die Situation der Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte sowie die Gerichtsorganisation.

Den Bericht, der leider nur in englischer Sprache zur Verfügung steht, können Sie hier abrufen.

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International Human Rights Competition for Lawyers

Das Mémorial de Caen in Frankreich hat auf den Internationalen Menschenrechtswettbewerb für Rechtsanwälte aufmerksam gemacht. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind – unabhängig von Nationalität, Sprache oder Alter – aufgerufen, am „International Human Rights Competition for Lawyers“ teilzunehmen. Dazu müssen die Kandidaten ein schriftliches Plädoyer verfassen, das sich auf einen echten Fall von Menschenrechtsverletzungen bezieht. Ziel des Wettbewerbs ist es, wenig bekannte Fälle von Menschenrechtsverletzungen öffentlich zu machen und Menschenrechtsverteidigern ein Forum zu bieten. Das Plädoyer muss bis zum 04.11.2016 eingesandt werden (avocats@memorial-caen.fr). Anfang Dezember 2016 wird sodann eine Auswahl der zehn besten Plädoyers getroffen. Diese zehn Kandidaten werden am 29.01.2017 in Caen (Frankreich) im Finale gegeneinander antreten und mündlich plädieren.

Weitere Einzelheiten können Sie dem Flyer entnehmen.

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Teilnehmer für Deutsch-Chinesischen Anwaltsaustausch vom 12.-17.12.2016 in Yunnan gesucht

Bereits zum dritten Mal trafen engagierte deutsche und chinesische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zusammen und tauschten sich im Rahmen des Austauschprogramms der BRAK und der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) aus. In Berlin, Peking und München diskutierten die Teilnehmer jeweils eine Woche lang über das Verständnis ihrer Rolle als Rechtsanwälte, die unterschiedlichen Rechtssysteme und Rechtskulturen.

Für das nächste Anwaltsseminar, das vom 12.-17.12.2016 in der chinesischen Provinz Yunnan stattfinden wird, sucht die BRAK interessierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Schwerpunkt ist das Thema gewerblicher Rechtsschutz. Wenn Sie in Deutschland zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sind, über mehrjährige Berufserfahrung im gewerblichen Rechtsschutz und gute Englischkenntnisse verfügen, können Sie sich bis zum 31.10.2016 unter domaschke@brak.de bewerben.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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Aktuelle Fortbildungsveranstaltungen im November

Eine Übersicht über alle aktuellen Seminare der RAK München und die Kooperationsveranstaltungen mit dem DAI im November finden Sie hier.

Im Seminarportal der RAK München finden Sie alle von der RAK München angebotenen Seminare und Kooperationsveranstaltungen mit weiteren Informationen. Hier können Sie sich auch zu den Veranstaltungen anmelden.

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MJG: Fortbildungsveranstaltung am 15.11.2016

Wir dürfen auf die Vortragsveranstaltung der Münchener Juristischen Gesellschaft (MJG) am 15.11.2016 hinweisen, die vor allem für Fachanwälte für Sozialrecht interessant sein könnte. Thema der Veranstaltung ist "Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention." Nähere Informationen finden Sie hier.

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Erinnerung an Fachanwälte: Fortbildungsnachweise für 2016 einreichen

Fachanwältinnen und Fachanwälte, die für das laufende Jahr noch keine ausreichende Fortbildung nach § 15 FAO nachgewiesen haben, bitten wir, ihre entsprechenden Bestätigungen bzw. Unterlagen bis 31.12.2016 in Kopie - gerne auch per E-Mail - einzureichen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgende Punkte hin:

1. Die Fortbildungsverpflichtung für Fachanwälte hat sich seit 01.01.2015 von 10 Stunden auf 15 Stunden erhöht. Wir bitten daher alle Fachanwälte, Nachweise für 15 Fortbildungsstunden auf dem Fachgebiet einzureichen.

2. Nach einer Entscheidung des BGH muss die Fortbildung grundsätzlich bis 31.12. des jeweiligen Jahres durchgeführt und nachgewiesen werden. Der BGH hat mit Beschluss vom 05.05.2014 - AnwZ (Brfg) 76/13, BRAK-Mitt. 2014, 212, Rn. 9 - wie folgt entschieden: "Die Fortbildungspflicht ist in jedem Kalenderjahr aufs Neue zu erfüllen. Ob ein Fachanwalt Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von mindestens zehn Zeitstunden (jetzt 15) besucht hat, steht erst nach Ablauf des jeweiligen Jahres fest, ändert sich dann aber auch nicht mehr. Ist ein Jahr verstrichen, kann er sich in diesem Jahr nicht mehr fortbilden."

Die frühere Verwaltungspraxis der Rechtsanwaltskammer München, wonach versäumte Fortbildung bis 31.03. des Folgejahres nachgeholt werden konnte, konnte aufgrund dieser BGH-Rechtsprechung nicht aufrechterhalten bleiben. Der BGH betonte in seiner Entscheidung allerdings gleichermaßen, dass der Widerruf der Fachanwaltsbezeichnung dadurch verhindert werden kann, dass sich der betroffene Rechtsanwalt im Folgejahr überobligatorisch fortbildet.

Weitere Informationen zur Nachweisführung finden Sie auf unserer Website unter Fachanwaltschaften.

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Relaunch von recht clever

Am 06.10.2016 ist die BRAK-Website „recht clever“ in neuem Gewand und mit neuem Konzept online gegangen. Mit ihr soll das Image des Ausbildungsberufs Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten verbessert werden. Langfristiges Ziel ist es, die Anzahl der Bewerbungen und in der Folge die Anzahl der Ausbildungsverträge zu erhöhen.

Unter anderem wird dazu anhand der Testimonials von frischgebackenen Rechtanwaltsfachangestellten authentisch aufgezeigt, wie vielfältig die späteren beruflichen Perspektiven sind. Auf der Website findet sich außerdem auch eine Jobbörse.

BRAK-INFO

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Vernissage des Künstlers Robert Weissenbacher

Am Freitag, den 11.11.2016 um 19.00 Uhr findet in den Räumlichkeiten der Rechtsanwaltskammer München die Eröffnung der Ausstellung des Künstlers Robert Weissenbacher statt.



Die Werke können Sie bis zum 03.02.2017, Montag – Donnerstag: 9 – 16 Uhr, Freitag: 9 – 12 Uhr in der Geschäftsstelle der Kammer besichtigen.

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Redaktion und Bearbeitung

RAin Brigitte Doppler
Geschäftsführerin der RAK München
RAin Claudia Krafft, LL.M.,
stv. Geschäftsführerin der RAK München

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