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Rechtsanwaltskammer |
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Sitzungssaal des Kammervorstands
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August |
Rechtsanwaltskammer München
Tal 33, 80331 München Telefon: (089)53 29 44-0 Telefax: (089)53 29 44-28 E-Mail: newsletter@rak-muenchen.de |
Inhaltsverzeichnis |
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ERV: Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) – der aktuelle StandAm 03.08.2016 hat das Bundeskabinett sowohl den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
als auch den Entwurf einer Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung (RAVPV) beschlossen. § 31a Abs. 1 Satz 1 BRAO-E und § 21 RAVPV-E sehen eine Klarstellung vor, dass die BRAK das
beA empfangsbereit für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte einrichtet.
Die Bayerische Arbeitsgerichtsbarkeit startet mit dem elektronischen RechtsverkehrAb 01.10.2016 startet die bayerische Arbeitsgerichtsbarkeit mit der Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs. In einem Pilotprojekt werden zunächst die Arbeitsgerichte Nürnberg und Regensburg
sowie die Landesarbeitsgerichte München und Nürnberg elektronisch erreichbar sein. Ab diesem Zeitpunkt können Dokumente elektronisch über die jeweiligen EGVP-Fächer bei den genannten Gerichten
eingereicht werden; auch werden den Teilnehmern die Dokumente von den Gerichten elektronisch übersandt. Die Anwaltschaft kann dann – es ist davon auszugehen, dass die nach § 46c Abs. 2 ArbGG
erforderliche Rechtsverordnung bis zu diesem Zeitpunkt in Kraft ist – über das von den Rechtsanwaltskammern zur Verfügung gestellte beA oder ihr bestehendes EGVP-Postfach rechtswirksam elektronisch
mit diesen Gerichten kommunizieren.
RAK München: 334 neue AusbildungsverträgeDie Ausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten ist nach wie vor attraktiv. Für den Ausbildungsbeginn am 01.09.2016 sind bei der Rechtsanwaltskammer 334 neue Ausbildungsverträge eingetragen.
Allein für den Schulsprengel der Berufsschule für Rechts- und Verwaltungsberufe in München liegen aktuell 177 Ausbildungsverträge vor. Damit ergibt sich zum Vorjahr zunächst ein kleiner Zuwachs.
Die Ausbildungskanzleien bilden verstärkt ihre Fachkräfte selbst aus. Es gilt das Motto: „Wer heute ausbildet, sichert sich qualifizierte Fachkräfte für morgen“. Die neue ReNoPatAusbV ist am 01.08.2015
in Kraft getreten und gilt bereits für Auszubildende, die im letzten Jahr ihre Ausbildung begonnen haben. Die neuen Lerninhalte der Ausbildung finden in den Ausbildungskanzleien guten Anklang.
Für Ausbildungskanzleien, die noch keinen geeigneten Ausbildungsbewerber gefunden haben, bietet sich eine Suche auf der Stellenbörse der Rechtsanwaltskammer München oder der Jobbörse der zuständigen
Arbeitsagentur an. Ein Einstieg in die Berufsausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten ist jederzeit möglich.
Weitere Infos finden Sie hier.
RAK München: Jour fixe mit der SozialgerichtsbarkeitAm 31.10.2016 wird ein Jour fixe mit Vertretern der Sozialgerichtsbarkeit in München stattfinden. Dabei werden insbesondere Probleme erörtert, die aus dem Mitgliederkreis an den Vorstand der RAK München herangetragen werden. Kolleginnen und Kollegen, die bei diesem Termin Fragen oder Probleme erörtert wissen möchten, werden gebeten, Ihre Eingaben hierzu per E-Mail zu übersenden. Sofern Bezug auf konkrete Fälle genommen wird, empfiehlt es sich, diese bspw. mit Aktenzeichen möglichst konkret zu bezeichnen. In einem der nächsten Newsletter wird über Inhalt und Ergebnisse des Gesprächs berichtet. Verfahren zur Anerkennung von öffentlichen Urkunden in der EU wird vereinfachtAm 26.07.2016 wurde die Verordnung (EU) 2016/1191 zur Förderung von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Durch die Verordnung wird die Anerkennung der Echtheit von öffentlichen Urkunden bezüglich Eheschließung, eingetragener Partnerschaft, Geburt, Tod, Abstammung, Wohnsitz und Vorstrafenfreiheit erleichtert, indem das Erfordernis der Apostille abgeschafft und mehrsprachige Formulare eingeführt werden. Die Verordnung gilt bis auf wenige in Art. 27 Abs. 2 geregelte Ausnahmen ab dem 16.02.2019. Referentenentwurf zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des StrafverfahrensAuf Basis der Ergebnisse einer Expertenkommission zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des allgemeinen Strafverfahrens und des jugendgerichtlichen Verfahrens hat das BMJV einen
Referentenentwurf vorgelegt. Ziel des Gesetzesvorhabens ist u. a. die Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung, die Förderung von Transparenz und Kommunikation im Strafverfahren, die Stärkung der
Beschuldigtenrechte sowie die Schärfung der Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden im Ermittlungsverfahren.
Ausschreibung für Evaluation des InkassorechtsFür das Inkasso-Wesen brachte das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken im Oktober 2013 einige Neuregelungen, u.a. in § 11a RDG, § 43d BRAO und § 4 V RDGEG. Diese sollten mehr Transparenz darüber
schaffen, für wen ein Inkassounternehmen tätig ist, welche Forderung es eintreibt und wie sich die Inkassokosten zusammensetzen. Der inkassorechtliche Teil des Gesetzes, der seit 1.11.2014 in Kraft ist,
soll im Auftrag des BMJV separat evaluiert werden.
BGH: Anmeldung gewerblicher Schutzrechte für Dritte durch Entwicklungsingenieur ist erlaubnispflichtigMit einem erst jetzt veröffentlichten Urteil vom 31.03.2016 – I ZR 88/15 – hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Anmeldung gewerblicher Schutzrechte für Dritte durch einen
Entwicklungsingenieur eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung darstelle, die nicht als Nebenleistung zu dessen Berufs- oder Tätigkeitsbild gehöre.
AGH Hamm: Wettbewerbs- und berufsrechtliche Grenzen anwaltlicher WerbungMit Beschluss vom 03.06.2016 – 2 AGH 1/16 – hat der Anwaltsgerichtshof Hamm entschieden, dass die Grenzen anwaltlicher Werbung gemäß § 43b BRAO i.V.m. § 6 Abs. 1 BORA überschritten sind, wenn die
Werbung darauf abzielt, durch ihre reißerische oder sexualisierende Ausgestaltung die Aufmerksamkeit des Betrachters zu erregen, so dass der Informationswert in den Hintergrund gerückt wird oder gar
nicht mehr erkennbar ist.
RAK München: Aktuelle Fortbildungsveranstaltungen im SeptemberEine Übersicht über alle aktuellen Seminare der RAK München im September finden
Sie hier.
Erinnerung: Fortbildungsveranstaltungen zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)Der Termin für das beA rückt näher. Wir dürfen daher nochmals darauf hinweisen, dass die Rechtsanwaltskammer München für ihre Mitglieder ab September verschiedene Seminare zum beA organisiert.
Internationale Anwaltsunion: Seminar zum Datenschutzrecht am 30.09./01.10.2016Vom 30.09.2016 – 01.10.2016 findet in Luxemburg im Gerichtshof der Europäischen Union ein Seminar zum Thema „Datenschutzrecht im Finanz-, Versicherungs- und Gesundheitssektor:
Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung – Reaktionen und Ausblick“ statt. Das Seminar, das die Internationale Anwaltsunion UIA mit der Luxemburger Anwaltskammer organisiert, bietet die Möglichkeit,
sich mit hochkarätigen Experten internationaler Unternehmen, Professoren, Mitgliedern der Regierung, Regierungsbehörden, Richtern, Mitgliedern der Europäischen Institutionen und Anwälten aus aller Welt
über hochaktuelle Themen aus dem Bereich Datenschutzrecht auszutauschen.
Uni Passau: „Beyond Mediation – Neue Formen alternativer Streitbeilegung“Am 09.09.2016 findet an der Universität Passau unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Thomas Riehm eine Fachtagung zur Alternativen Streitbeilegung statt.
Argentinisch-Deutsche Juristenvereinigung e.V.: Minikongress am 26.09.2016 in MünchenAm 26.09.2016 findet von 10.00 – 12.00 Uhr in München ein Minikongress zum Thema „Neuere Entwicklungen im deutsch-argentinischen Rechtsverkehr“ statt. Veranstalter des Minikongresses ist die
Argentinisch-Deutsche Juristenvereinigung e.V.
Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis 2016 in HannoverBereits zum vierten Mal findet in diesem Jahr vom 06.10. – 08.10.2016 in Hannover der Soldan Moot statt, den die Soldanstiftung zusammen mit BRAK, DAV und dem Deutschen Juristen-Fakultätentag
durchführt. Ausgezeichnet werden der beste Klägerschriftsatz („Der Bundesrechtsanwaltskammer-Preis“), der beste Beklagtenschriftsatz („Der Deutsche Anwaltverein-Preis“), die beste mündliche
Leistung („Der Deutsche Juristen-Fakultäten-Preis“) und der Sieger im Finale („Der Hans Soldan-Preis“).
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Redaktion und Bearbeitung |
RAin Brigitte Doppler Geschäftsführerin der RAK München RAin Claudia Krafft, LL.M., stv. Geschäftsführerin der RAK München |
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Die Rechtsanwaltskammer München ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Rechtsanwälte im Bezirk des Oberlandesgerichts München zulässt und beaufsichtigt. Gleichzeitig vertritt sie die Interessen ihrer Mitglieder.
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