Rechtsanwaltskammer
Logo




Sitzungssaal des Kammervorstands
Sitzungssaal des Kammervorstands
August
Rechtsanwaltskammer München
Tal 33, 80331 München
Telefon: (089)53 29 44-0
Telefax: (089)53 29 44-28
E-Mail: newsletter@rak-muenchen.de
Inhaltsverzeichnis

Sollte die E-Mail nicht richtig angezeigt werden, klicken Sie bitte hier.


ERV: Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) – der aktuelle Stand

Am 03.08.2016 hat das Bundeskabinett sowohl den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe als auch den Entwurf einer Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung (RAVPV) beschlossen. § 31a Abs. 1 Satz 1 BRAO-E und § 21 RAVPV-E sehen eine Klarstellung vor, dass die BRAK das beA empfangsbereit für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte einrichtet.

Damit begegnet der Gesetzgeber den vom AGH Berlin in seinen Beschlüssen vom 06.06.2016 geäußerten Bedenken. Mit dem Regierungsentwurf (§ 31a Abs. 6 BRAO-E) und dem Verordnungsentwurf (§ 31 RAVPV-E) plant das BMJV zudem, eine Übergangsphase einzuführen, nach der der Rechtsanwalt zwischen dem Termin der Inbetriebnahme des beA und voraussichtlich dem 31.12.2017 Nachrichten in sein beA nur mit seinem Einverständnis gegen sich gelten lassen muss. Die Befassung des Bundesrates mit dem Verordnungsentwurf ist für die Bundesratssitzung am 23.09.2016 vorgesehen.

Die BRAK hält nach wie vor an dem Starttermin des beA am 29.09.2016 fest. Der Betrieb des beA kann jedoch erst nach einer Aufhebung der Beschlüsse des AGH Berlin aufgenommen werden, auch wenn das beA auf Grundlage seines Entwicklungsstandes zum 29.09.2016 bereit stehen wird. Die bisherige Planung sah vor, dass mindestens zwei Wochen vor dem Starttermin die Nutzung des beA ausschließlich für die Erstregistrierung möglich sein sollte, um allen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten die Gelegenheit zu geben, sich vor dem Start des Gesamtsystems erstmals in ihrem beA anzumelden. Eine explizite Erstregistrierungsphase wird vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen nicht mehr notwendig und mit Rücksicht auf den damit verbundenen organisatorischen und kommunikativen Aufwand nicht geboten sein. Die BRAK hat nunmehr angekündigt, das beA-Gesamtsystem zum Starttermin zur vollständigen Nutzung und Erstregistrierung bereitzustellen. Denn die Erstregistrierung sei im Vollbetrieb des beA ohne weiteres möglich und für Neuzulassungen ohnehin vorgesehen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der BRAK.

BRAK-INFO

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


Die Bayerische Arbeitsgerichtsbarkeit startet mit dem elektronischen Rechtsverkehr

Ab 01.10.2016 startet die bayerische Arbeitsgerichtsbarkeit mit der Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs. In einem Pilotprojekt werden zunächst die Arbeitsgerichte Nürnberg und Regensburg sowie die Landesarbeitsgerichte München und Nürnberg elektronisch erreichbar sein. Ab diesem Zeitpunkt können Dokumente elektronisch über die jeweiligen EGVP-Fächer bei den genannten Gerichten eingereicht werden; auch werden den Teilnehmern die Dokumente von den Gerichten elektronisch übersandt. Die Anwaltschaft kann dann – es ist davon auszugehen, dass die nach § 46c Abs. 2 ArbGG erforderliche Rechtsverordnung bis zu diesem Zeitpunkt in Kraft ist – über das von den Rechtsanwaltskammern zur Verfügung gestellte beA oder ihr bestehendes EGVP-Postfach rechtswirksam elektronisch mit diesen Gerichten kommunizieren.

Um das Pilotprojekt zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen, möchten wir bei Ihnen aus der Anwaltschaft auf diesem Weg um möglichst umfangreiche Beteiligung werben. Nur wenn sich genügend Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft beteiligen und auf elektronischem Weg mit den Pilotgerichten kommunizieren, ist es möglich, die Funktionalität des Systems ausführlich zu testen. Am 01.10.2017 wollen wir rechtzeitig vor der vorgesehenen verpflichtenden Nutzung des beA durch die Anwaltschaft in den flächendeckenden, für alle Beteiligten nutzbringenden Echtbetrieb für alle bayerischen Arbeitsgerichte gehen.

Eine besondere Anmeldung oder Mitteilung, dass Sie teilnehmen möchten, ist nicht erforderlich, Ihre erste rechtsverbindliche elektronische Kommunikation mit einem Pilotgericht genügt als Teilnahmeerklärung für dieses Gericht. Die EGVP-Postfächer der Pilotgerichte sind ab dem 01.10.2016 freigeschalten und zum Empfang bereit.

Wir weisen darauf hin, dass die Bayerische Sozialgerichtsbarkeit bereits seit dem 01.01.2016 flächendeckend den elektronischen Rechtsverkehr eröffnet hat. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.lsg.bayern.de.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


RAK München: 334 neue Ausbildungsverträge

Die Ausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten ist nach wie vor attraktiv. Für den Ausbildungsbeginn am 01.09.2016 sind bei der Rechtsanwaltskammer 334 neue Ausbildungsverträge eingetragen. Allein für den Schulsprengel der Berufsschule für Rechts- und Verwaltungsberufe in München liegen aktuell 177 Ausbildungsverträge vor. Damit ergibt sich zum Vorjahr zunächst ein kleiner Zuwachs. Die Ausbildungskanzleien bilden verstärkt ihre Fachkräfte selbst aus. Es gilt das Motto: „Wer heute ausbildet, sichert sich qualifizierte Fachkräfte für morgen“. Die neue ReNoPatAusbV ist am 01.08.2015 in Kraft getreten und gilt bereits für Auszubildende, die im letzten Jahr ihre Ausbildung begonnen haben. Die neuen Lerninhalte der Ausbildung finden in den Ausbildungskanzleien guten Anklang. Für Ausbildungskanzleien, die noch keinen geeigneten Ausbildungsbewerber gefunden haben, bietet sich eine Suche auf der Stellenbörse der Rechtsanwaltskammer München oder der Jobbörse der zuständigen Arbeitsagentur an. Ein Einstieg in die Berufsausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten ist jederzeit möglich. Weitere Infos finden Sie hier.

Die Rechtsanwaltskammer München wünscht allen Auszubildenden zum Ausbildungsbeginn am 01.09.2016 alles Gute und viel Erfolg.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


RAK München: Jour fixe mit der Sozialgerichtsbarkeit

Am 31.10.2016 wird ein Jour fixe mit Vertretern der Sozialgerichtsbarkeit in München stattfinden. Dabei werden insbesondere Probleme erörtert, die aus dem Mitgliederkreis an den Vorstand der RAK München herangetragen werden. Kolleginnen und Kollegen, die bei diesem Termin Fragen oder Probleme erörtert wissen möchten, werden gebeten, Ihre Eingaben hierzu per E-Mail zu übersenden. Sofern Bezug auf konkrete Fälle genommen wird, empfiehlt es sich, diese bspw. mit Aktenzeichen möglichst konkret zu bezeichnen. In einem der nächsten Newsletter wird über Inhalt und Ergebnisse des Gesprächs berichtet.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


Verfahren zur Anerkennung von öffentlichen Urkunden in der EU wird vereinfacht

Am 26.07.2016 wurde die Verordnung (EU) 2016/1191 zur Förderung von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Durch die Verordnung wird die Anerkennung der Echtheit von öffentlichen Urkunden bezüglich Eheschließung, eingetragener Partnerschaft, Geburt, Tod, Abstammung, Wohnsitz und Vorstrafenfreiheit erleichtert, indem das Erfordernis der Apostille abgeschafft und mehrsprachige Formulare eingeführt werden. Die Verordnung gilt bis auf wenige in Art. 27 Abs. 2 geregelte Ausnahmen ab dem 16.02.2019.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


Referentenentwurf zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens

Auf Basis der Ergebnisse einer Expertenkommission zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des allgemeinen Strafverfahrens und des jugendgerichtlichen Verfahrens hat das BMJV einen Referentenentwurf vorgelegt. Ziel des Gesetzesvorhabens ist u. a. die Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung, die Förderung von Transparenz und Kommunikation im Strafverfahren, die Stärkung der Beschuldigtenrechte sowie die Schärfung der Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden im Ermittlungsverfahren.

In ihrer Stellungnahme begrüßt die BRAK das Gesetzesvorhaben im Grundsatz, sieht aber im Strafverfahrensrecht weiterhin Reformbedarf, insb. hinsichtlich der Aufzeichnung der Hauptverhandlung, des Einsatzes von V-Leuten und des Verbots der Tatprovokation. Bedenken äußert die BRAK in Bezug auf einige der beabsichtigten Neuregelungen, insb. die Erscheinenspflicht von Zeugen bei der Polizei (§ 163 II–VII StPO-E) sowie die Fristsetzung für die Stellung von Beweisanträgen (§ 244 VI StPO-E).

BRAK-INFO

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


Ausschreibung für Evaluation des Inkassorechts

Für das Inkasso-Wesen brachte das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken im Oktober 2013 einige Neuregelungen, u.a. in § 11a RDG, § 43d BRAO und § 4 V RDGEG. Diese sollten mehr Transparenz darüber schaffen, für wen ein Inkassounternehmen tätig ist, welche Forderung es eintreibt und wie sich die Inkassokosten zusammensetzen. Der inkassorechtliche Teil des Gesetzes, der seit 1.11.2014 in Kraft ist, soll im Auftrag des BMJV separat evaluiert werden.

Das Forschungsvorhaben soll u. a. beantworten, ob die gesetzlichen Darlegungs- und Informationspflichten eingehalten werden und welche Defizite es dabei gibt. Ferner soll es beleuchten, welche Gebührensätze und weiteren Kosten Inkassodienstleister geltend machen und wie die Rechtsprechung sich hierzu verhält. Untersucht werden sollen außerdem die Regelungen zur Inkasso-Aufsicht, insbesondere Aufkommen und Inhalte von Beschwerden sowie ergriffene Sanktionsmaßnahmen. Teilnahmeanträge und Angebote können bis zum 12.9.2016, 14 Uhr, eingereicht werden.

BRAK-INFO

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


BGH: Anmeldung gewerblicher Schutzrechte für Dritte durch Entwicklungsingenieur ist erlaubnispflichtig

Mit einem erst jetzt veröffentlichten Urteil vom 31.03.2016 – I ZR 88/15 – hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Anmeldung gewerblicher Schutzrechte für Dritte durch einen Entwicklungsingenieur eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung darstelle, die nicht als Nebenleistung zu dessen Berufs- oder Tätigkeitsbild gehöre.

Im konkreten Fall meldete ein Entwicklungsingenieur als Vertreter für verschiedene Unternehmen deutsche und europäische Patente, Gebrauchsmuster und Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt bzw. Europäischen Patentamt an. Nach Ansicht des BGH handelt es sich hierbei um eine unerlaubte Rechtsdienstleistung.

Gemäß § 3 RDG ist die selbständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen nur in dem Umfang zulässig, in dem sie durch Gesetz erlaubt wird. Wer in offener Stellvertretung für Dritte gewerbliche Schutzrechte beim Deutschen Patent- und Markenamt oder Europäischen Patentamt anmelde, erbringe Rechtsdienstleistungen i.S.v. § 2 Abs. 1 RDG, da er im wirtschaftlichen Interesse der Anmelder und damit in konkreten fremdem Angelegenheiten tätig werde, die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordere.

Gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 RDG sind Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit erlaubt, wenn sie als Nebentätigkeit zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören. Ob eine Nebentätigkeit vorliege, ist nach Inhalt, Umfang und sachlichem Zusammenhang der Leistung mit der Haupttätigkeit unter Berücksichtigung der Rechtskenntnisse zu beurteilen, die für die Haupttätigkeit erforderlich sind. Die Anmeldung gewerblicher Schutzrechte, die erhebliche Anforderungen an die Rechtsberatung stelle, gehöre hierzu nicht.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs können Sie hier abrufen.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


AGH Hamm: Wettbewerbs- und berufsrechtliche Grenzen anwaltlicher Werbung

Mit Beschluss vom 03.06.2016 – 2 AGH 1/16 – hat der Anwaltsgerichtshof Hamm entschieden, dass die Grenzen anwaltlicher Werbung gemäß § 43b BRAO i.V.m. § 6 Abs. 1 BORA überschritten sind, wenn die Werbung darauf abzielt, durch ihre reißerische oder sexualisierende Ausgestaltung die Aufmerksamkeit des Betrachters zu erregen, so dass der Informationswert in den Hintergrund gerückt wird oder gar nicht mehr erkennbar ist.

Im konkreten Fall hatte ein Rechtsanwalt vier Werbeanzeigen veröffentlicht, die jeweils ein großes Foto mit einem als Blickfang gestalteten Text enthielten. Zwar sei es zulässig, in der anwaltlichen Werbung auch Ironie und Sprachwitz als Stilmittel zu gebrauchen; der Zweck der werberechtlichen Vorschriften des anwaltlichen Berufsrechts, die Unabhängigkeit des Rechtsanwalts als Organ der Rechtspflege zu sichern, sei aber zu beachten. Werbung, die durch reißerische Ausgestaltung und Informationslosigkeit geprägt sei, sei geeignet, die Rechtsanwaltschaft als seriöse Sachwalterin der Interessen Rechtsuchender zu beschädigen und damit unzulässig.

Den Beschluss des Anwaltsgerichtshofs Hamm finden Sie in der Rechtsprechungsdatenbank der Gerichte in Nordrhein-Westfalen:

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


RAK München: Aktuelle Fortbildungsveranstaltungen im September

Eine Übersicht über alle aktuellen Seminare der RAK München im September finden Sie hier.

Am 04.10.2016 von 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr veranstaltet die RAK München darüber hinaus wieder ein Seminar zum Thema „Update: Anwaltshaftung im Familienrecht, Familiensteuerrecht“ in Deggendorf im Hotel Burgwirt. Referent wird RA Michael Klein sein.

Im Seminarportal der RAK München finden Sie alle von der RAK München angebotenen Seminare mit weiteren Informationen. Hier können Sie sich auch zu den Veranstaltungen anmelden.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


Erinnerung: Fortbildungsveranstaltungen zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)

Der Termin für das beA rückt näher. Wir dürfen daher nochmals darauf hinweisen, dass die Rechtsanwaltskammer München für ihre Mitglieder ab September verschiedene Seminare zum beA organisiert.

So werden im September und Oktober 2016 unter anderem sechs Fortbildungsveranstaltungen in verschiedenen Landgerichtsbezirken (Passau, Traunstein, München I, Kempten, Augsburg und Landshut) in Kooperation mit dem DAI angeboten, die von den Mitgliedern der RAK München zu günstigeren Konditionen (125 Euro statt 175 Euro) gebucht werden können. Das speziell für diese Seminare entwickelte Schulungskonzept soll den Teilnehmern in 3,5 Stunden u.a. folgendes vermitteln:

  • Zugang zum beA und Einrichten auf die individuellen Bedürfnisse,
  • Einsatz der beA-Karte und Funktion der Zertifikate,
  • Rechtevergabe für die Nutzung durch Mitarbeiter/Beschaffung und Installation von dafür notwendigen Zertifikaten,
  • Einsatz der elektronischen Unterschrift (Signieren im und außerhalb des beA, Signaturprüfung, Stapelsignatur) sowie
  • das Versenden/den Empfang/das Im- und Exportieren von Nachrichten im beA.
Die einzelnen Veranstaltungen finden Sie hier. Die Kammer München selbst veranstaltet darüber hinaus ab Oktober selbst Seminare in den Räumen der Kammer, die einen ersten Überblick über das beA geben sollen. Alle Seminare sind sowohl für Rechtsanwälte als auch für Mitarbeiter geeignet. Sie sind nicht auf eine spezielle Kanzleisoftware zugeschnitten.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


Internationale Anwaltsunion: Seminar zum Datenschutzrecht am 30.09./01.10.2016

Vom 30.09.2016 – 01.10.2016 findet in Luxemburg im Gerichtshof der Europäischen Union ein Seminar zum Thema „Datenschutzrecht im Finanz-, Versicherungs- und Gesundheitssektor: Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung – Reaktionen und Ausblick“ statt. Das Seminar, das die Internationale Anwaltsunion UIA mit der Luxemburger Anwaltskammer organisiert, bietet die Möglichkeit, sich mit hochkarätigen Experten internationaler Unternehmen, Professoren, Mitgliedern der Regierung, Regierungsbehörden, Richtern, Mitgliedern der Europäischen Institutionen und Anwälten aus aller Welt über hochaktuelle Themen aus dem Bereich Datenschutzrecht auszutauschen.

Weitere Informationen sowie den Anmeldebogen finden Sie hier.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


Uni Passau: „Beyond Mediation – Neue Formen alternativer Streitbeilegung“

Am 09.09.2016 findet an der Universität Passau unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Thomas Riehm eine Fachtagung zur Alternativen Streitbeilegung statt.

Ziel der Veranstaltung ist es, neue Formen "alternativer" Streitbeilegung jenseits von Mediation und Schlichtung vorzustellen, Anwendungsszenarien zu präsentieren und ihre rechtlichen wie wirtschaftlichen Implikationen - auch und gerade aus Sicht der beteiligten Streitmittler - auszuloten.

Das Veranstaltungsprogramm wendet sich explizit auch an Praktiker, d.h. Rechtsanwälte, Mediatoren, Ombudsleute, Schlichter und Juristen aus der Wirtschaft sowie Richter und Güterichter. Vortragen werden Prof. Dr. Reinhard Greger (RiBGH a.D., Erlangen), Annemarie Großhans (RAin, FCIArb, Stuttgart), Rupert von Katzler (RA, Vorstandsmitglied MNCP, München), Martina Ammon (RAin mit Schwerpunkt CP, München) und Dr. Sebastian Jeckel (Referatsleiter BMJV).

Weitere Informationen und das Programm der Tagung finden Sie hier.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


Argentinisch-Deutsche Juristenvereinigung e.V.: Minikongress am 26.09.2016 in München

Am 26.09.2016 findet von 10.00 – 12.00 Uhr in München ein Minikongress zum Thema „Neuere Entwicklungen im deutsch-argentinischen Rechtsverkehr“ statt. Veranstalter des Minikongresses ist die Argentinisch-Deutsche Juristenvereinigung e.V.

Weitere Informationen können Sie hier abrufen:

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis 2016 in Hannover

Bereits zum vierten Mal findet in diesem Jahr vom 06.10. – 08.10.2016 in Hannover der Soldan Moot statt, den die Soldanstiftung zusammen mit BRAK, DAV und dem Deutschen Juristen-Fakultätentag durchführt. Ausgezeichnet werden der beste Klägerschriftsatz („Der Bundesrechtsanwaltskammer-Preis“), der beste Beklagtenschriftsatz („Der Deutsche Anwaltverein-Preis“), die beste mündliche Leistung („Der Deutsche Juristen-Fakultäten-Preis“) und der Sieger im Finale („Der Hans Soldan-Preis“).

Ziel des Soldan Moots ist es, Studierende mit Fragestellungen des anwaltlichen Berufsrechts vertraut zu machen und deren Bewusstsein für die Notwendigkeit, sich mit dem anwaltlichen Berufsrecht vertraut zu machen, zu stärken.

Der Soldan Moot lebt von einer regen Beteiligung der Rechtsanwaltschaft. Für dessen Durchführung werden Kolleginnen und Kollegen gesucht, die die mündlichen Verhandlungen, die am 07.und/oder 08.10.2016 in Hannover stattfinden, als Richter leiten oder als Juroren tätig sind.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Redaktion und Bearbeitung

RAin Brigitte Doppler
Geschäftsführerin der RAK München
RAin Claudia Krafft, LL.M.,
stv. Geschäftsführerin der RAK München

Sollten Sie den Newsletter abbestellen wollen, klicken Sie bitte hier und senden Sie uns eine kurze E-Mail mit dem Betreff: "Abbestellung".
Die Rechtsanwaltskammer München ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Rechtsanwälte im Bezirk des Oberlandesgerichts München zulässt und beaufsichtigt. Gleichzeitig vertritt sie die Interessen ihrer Mitglieder.
Verwaltet wird sie durch ein Präsidium einen Vorstand und eine Geschäftsführung
Impressum.