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Sitzungssaal des Kammervorstands
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Februar
Rechtsanwaltskammer München
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RAK München: Kammerversammlung 2016

Die ordentliche Kammerversammlung 2016 findet am

Freitag, 15.04.2016

in der Alten Kongresshalle, Theresienhöhe 15, 80339 München (U-Bahnstation Schwanthalerhöhe) statt. Der Beginn der Veranstaltung wird mit der Einladung bekanntgegeben. Die Einladung und Tagesordnung werden noch rechtzeitig versandt. Wir dürfen Sie bitten, sich den Termin vorzumerken.

Die Frist für Anträge zur Tagesordnung und für Wahlvorschläge läuft am Freitag, 11.03.2016, ab. Weitere Informationen zur ordentlichen Kammerversammlung finden Sie hier.

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Syndikusrechtsanwälte: FAQs ab sofort online

Derzeit gehen zahlreiche Anträge auf Zulassung als Syndikusrechtsanwältin/Syndikusrechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer München ein. Die entsprechenden Formulare und Erläuterungen finden Sie bereits seit einiger Zeit auf unserer Website unter der Rubrik „Syndikusrechtsanwälte“.

Da dennoch oft noch viele Fragen offenbleiben, haben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs) nach Themen sortiert für Sie zusammengestellt, um Ihnen insbesondere die Antragstellung zu erleichtern. Sollten Sie Ihre Frage nicht anhand der FAQs beantworten können, stehen wir Ihnen telefonisch Nachmittags in der Zeit von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr zur Verfügung.

Wir dürfen ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass dem Zulassungsantrag gemäß § 46 a Abs. 3 BRAO eine Ausfertigung oder eine öffentlich beglaubigte Abschrift des Arbeitsvertrages beizufügen ist. Dies bedeutet, dass der Arbeitsvertrag im Original oder in notariell beglaubigter Abschrift vorzulegen ist. Die Vorlage einer amtlich beglaubigten Abschrift genügt dieser gesetzlichen Anforderung nicht.

Syndikusrechtsanwälte, die zuletzt nicht mehr im Besitz eines gültigen Bescheids über die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung waren, können nach der Übergangsregelung des § 231 Abs. 4b SGB VI für die Vergangenheit von der Rentenversicherungspflicht befreit werden. Hierfür müssen sie bis spätestens 1. April 2016 einen zusätzlichen Antrag auf rückwirkende Befreiung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund stellen. Die entsprechenden Anträge können als Download hier abgerufen werden.

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BRAK: Nachbesserungsbedarf im Hinblick auf die Terminsgebühr nach Nr. 1010 VV RVG

Derzeit befassen sich der BRAK-Ausschuss Rechtsanwaltsvergütung sowie die Gebührenreferenten der Rechtsanwaltskammern mit einer Änderung der Terminsgebühr nach Nr. 1010 VV RVG und setzen sich insoweit für Nachbesserungen ein. Denn nach aktuellem Stand fällt diese Gebühr bereits allein aufgrund der Formulierung der Nr. 1010 VV RVG in der Regel trotz erheblichen Aufwandes nicht an. Nach Nr. 1010 VV RVG fällt eine Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen in Angelegenheiten an, in denen sich die Gebühren nach Teil 3 richten und mindestens drei gerichtliche Termine stattfinden, in denen Sachverständige oder Zeugen vernommen werden. Die Gebührenreferenten hatten sich anlässlich ihrer 71. Tagung am 26.09.2015 für eine Verbesserung der Nr. 1010 VV RVG ohne Beschränkung auf die Beweisaufnahme ausgesprochen. Zudem sprachen sie sich gegen die Berücksichtigung eines Zeitmoments aus.

Um gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz das Nachbesserungsverlangen fundiert begründen zu können, sind Ihre Erfahrungsberichte erforderlich.

Die Bundesrechtsanwaltskammer bittet daher alle Kolleginnen und Kollegen, folgenden Fragebogen zu auszufüllen. Bitte lassen Sie uns oder der Bundesrechtsanwaltskammer (franke@brak.de oder per Fax: 030-284939-11) den ausgefüllten Fragebogen bis spätestens 10. April 2016 zukommen.

Den Fragebogen können Sie hier abrufen.

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BRAK: Verzögerungen im Bereich der Kostenfestsetzung im sozialgerichtlichen Verfahren

Die Gebührenreferenten der Rechtsanwaltskammern stellten anlässlich ihrer 71. Tagung fest, dass es regelmäßig zu Verzögerungen im Bereich der Kostenfestsetzung in sozialgerichtlichen Verfahren kommt. Um gegebenenfalls eine Gesetzesänderung vorschlagen zu können, bittet die Bundesrechtsanwaltskammer um Übersendung entsprechender Fälle. Sollten Ihnen entsprechende Fälle bekannt sein, dürfen wir Sie bitten sich an die

Bundesrechtsanwaltskammer, Frau Franke
Littenstraße 9
10179 Berlin
Fax: 030-284939-11
franke@brak.de

zu wenden.

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BRAK: Verfahren vor dem AGH Berlin in Sachen beA

Am 24. Februar 2016 fand vor dem Anwaltsgerichtshof Berlin – II AGH 16-15 – die mündliche Verhandlung in Sachen beA statt. Zwei Berliner Rechtsanwälte hatten im einstweiligen Rechtsschutzverfahren beantragt, die Bundesrechtsanwaltskammer zu verpflichten, das jeweilige besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) nur mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung zum Empfang freizuschalten.

Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die Parteien haben sich auf einen Vergleich geeinigt, in dem unter anderem festgelegt ist, dass die Bundesrechtsanwaltskammer das beA bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht einrichten wird. Der Vergleich ist für beide Seiten bis zum 31. März 2016 widerrufbar.

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Online-Plattform zur alternativen Streitbeilegung zwischen Verbrauchern und Unternehmen

Am 15. Februar 2016 ist die neue Plattform für die Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) zur außergerichtlichen Regelung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen bei Online-Käufen an den Start gegangen. Sie dient dazu, Streitigkeiten bei Online-Käufen schneller und kostengünstiger beizulegen. Ein Verbraucher, der bei einem Online-Kauf auf ein Problem stößt, kann über die OS-Plattform eine Beschwerde in der Sprache seiner Wahl einreichen. Anschließend vereinbaren der Verbraucher und der Unternehmer, von welcher nationalen Einrichtung der alternativen Streitbeilegung die Streitigkeit bearbeitet werden soll. Der ausgewählten Einrichtung werden dann die Einzelheiten der Streitigkeit übermittelt.

Die OS-Plattform kann hier aufgerufen werden.

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Satzungsversammlung: Fachanwalt für Migrationsrecht ab 1. März 2016

Wie bereits im Newsletter 11/2015 berichtet, hat die Satzungsversammlung am 9. November 2015 den Fachanwaltstitel für Migrationsrecht beschlossen. Nachdem das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Beschluss gemäß § 191e BRAO geprüft und keine Einwendungen erhoben hat, tritt dieser am 1. März 2016 in Kraft.

Den Beschluss der Satzungsversammlung finden Sie hier.

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BVerfG: Ausschluss juristischer Personen von der Bestellung zum Insolvenzverwalter verfassungsgemäß

Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12.01.2016 - 1 BvR 3102/13 - ist der in § 56 Abs. 1 Satz 1 InsO geregelte Ausschluss juristischer Personen von der Bestellung zum Insolvenzverwalter mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht hat ausgeführt, dass der Eingriff in die nach Artikel 12 GG geschützte Berufsfreiheit verfassungsrechtlich gerechtfertigt sei. Der Gesetzgeber schütze mit der Durchführung von geordneten Insolvenzverfahren ein Rechtsgut von hohem Rang. Denn Insolvenzverfahren verwirklichen neben der Durchsetzung privater Interessen auch die vom Staat geschuldete Justizgewähr. Die Besonderheit der intensiven insolvenzgerichtlichen Aufsicht über den Insolvenzverwalter und des Erfordernisses der Einschätzung der persönlichen und fachlichen Qualifikation sowie der Qualität der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Verwalter und Gericht mache es notwendig, dass nur eine natürliche Person mit diesem Amt betraut werden soll.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts können Sie hier abrufen.

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BVerwG: Vertretungsbefugnis von Steuerberatern in Beitragsstreitigkeiten

Mit Urteil vom 20. Januar 2016 – 10 C 17.14 – hat sich das Bundesverwaltungsgericht mit der Frage befasst, ob Steuerberater dazu befugt sind, ihre Mandanten in Streitigkeiten über Fremdenverkehrsbeiträge sowohl im Widerspruchsverfahren als auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu vertreten.

Nach § 67 VwGO dürfen Steuerberater in Abgabeangelegenheiten vor den Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten als Bevollmächtigte auftreten.

Nach Ansicht des BVerwG fallen unter den Begriff der Abgabeangelegenheiten nicht nur Streitigkeiten über die von den Verwaltungsgerichten zu entscheidenden landesrechtlichen Steuern, sondern auch Rechtsstreitigkeiten über kommunale Gebühren und Beiträge. Zwar sei das Berufsbild des Steuerberaters von der geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen geprägt; aber das Steuerberatergesetz lasse die nach anderen Vorschriften bestehenden Vertretungsbefugnisse der Steuerberater im sozialgerichtlichen Verfahren, in Lastenausgleichssachen und im Verwaltungsprozess ausdrücklich unberührt. Das Berufsbild der Steuerberater könne daher nicht als Argument für eine einschränkende Auslegung des § 67 VwGO dienen. Da die den Steuerberatern eingeräumte Erlaubnis zur Prozessführung nach § 5 Abs. 1 RDG auch Nebenleistungen erfasse, die damit in einem ausreichenden sachlichen Zusammenhang stehen, sei diesen auch eine Vertretung im vorgeschalteten Widerspruchsverfahren erlaubt. Der nach § 5 Abs. 1 RDG erforderliche Zusammenhang sei bei der Vertretung im verwaltungsgerichtlichen Vorverfahren gegeben.

Weitere Informationen finden Sie hier:

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RAK München: Aktuelle Fortbildungsveranstaltungen

Am Donnerstag, den 03. März 2016, von 18.00 – 21.00 Uhr, findet in den Seminarräumen der RAK München eine Fortbildungsveranstaltung „Verwaltungsrecht“ zum Thema: „Aktuelle Probleme der Lärmkontingentierung in Bebauungsplänen“ statt. Referenten sind RA Ulrich Numberger, FA f. VerwR, München, Peter Gänslmayer, Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und Herr Dipl.-Ing. Hunecke, Lärmschutzsachverständiger von Steger & Partner.

Am Donnerstag, 10. März 2016, von 17.00 – 20.00 Uhr, findet bei der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg eine Fortbildungsveranstaltung „Handels- und Gesellschaftsrecht“ statt. Das Thema lautet: „Haftung von GmbH-Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern einer AG“. Referent ist Prof. Dr. Michael Kort.

Zudem dürfen wir Sie auf die Fachanwaltsfortbildung „Transport- und Speditionsrecht“ am Montag, den 04. April 2016, von 18.00 – 20.00 Uhr, aufmerksam machen. Das Thema lautet: „Mindestlohngesetz - Regeln und Ausnahmen, unternehmerische Sorgfaltspflichten in Bezug auf Transport- und Logistikleistungen, Haftungsfragen“. Referent ist RA Detlef Neufang, FA f. TransSpedR, Bonn.

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie im Seminarportal der RAK München.
Eine weitere Auswahl aktueller Fortbildungsveranstaltungen der RAK München im März 2016 finden Sie hier.

Alle Seminare der RAK München können Sie in unserem Seminarportal abrufen.

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Projekt „Anwältinnen und Anwälte in die Schulen“

Auf dem Anwaltstag 2015 hat der Deutsche AnwaltVerein mit dem Projekt „Anwältinnen und Anwälte in die Schulen“ seine neue Kampagne zur Förderung des Bewusstseins für die Bedeutung des Rechts bei Jugendlichen vorgestellt. Dabei besuchen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für einen oder auch nur einen halben Tag Schulen und geben Schülern einen Einblick in ihren Arbeitsalltag. Der Münchener AnwaltVerein und das FORUM Junge Anwaltschaft in München suchen freiwillige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die sich bereit erklären, hieran ehrenamtlich mitzuwirken.

Weitere Informationen zum Projekt „Anwältinnen und Anwälte in die Schule“ finden Sie hier.

Die Rechtsanwaltskammer München unterstützt dieses Projekt. Haben Sie Interesse, wenden Sie sich bitte an:
Herrn Rechtsanwalt
Markus Groll, LL.M
Email: muenchen@davforum.de

BRAK-INFO

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Redaktion und Bearbeitung

RAin Brigitte Doppler
Geschäftsführerin der RAK München
RAin Claudia Krafft, LL.M.,
stv. Geschäftsführerin der RAK München

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