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Rechtsanwaltskammer |
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Sitzungssaal des Kammervorstands
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Februar |
Rechtsanwaltskammer München
Tal 33, 80331 München Telefon: (089)53 29 44-0 Telefax: (089)53 29 44-28 E-Mail: newsletter@rak-muenchen.de |
Inhaltsverzeichnis |
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RAK München: Kammerversammlung 2016Die ordentliche Kammerversammlung 2016 findet am Freitag, 15.04.2016 in der Alten Kongresshalle, Theresienhöhe 15, 80339 München (U-Bahnstation Schwanthalerhöhe) statt. Der Beginn der Veranstaltung wird mit der Einladung bekanntgegeben. Die Einladung und Tagesordnung werden noch rechtzeitig versandt. Wir dürfen Sie bitten, sich den Termin vorzumerken.Die Frist für Anträge zur Tagesordnung und für Wahlvorschläge läuft am Freitag, 11.03.2016, ab. Weitere Informationen zur ordentlichen Kammerversammlung finden Sie hier. Syndikusrechtsanwälte: FAQs ab sofort onlineDerzeit gehen zahlreiche Anträge auf Zulassung als Syndikusrechtsanwältin/Syndikusrechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer München ein. Die entsprechenden Formulare und Erläuterungen finden Sie bereits
seit einiger Zeit auf unserer Website unter der Rubrik „Syndikusrechtsanwälte“.
BRAK: Nachbesserungsbedarf im Hinblick auf die Terminsgebühr nach Nr. 1010 VV RVGDerzeit befassen sich der BRAK-Ausschuss Rechtsanwaltsvergütung sowie die Gebührenreferenten der Rechtsanwaltskammern mit einer Änderung der Terminsgebühr nach Nr. 1010 VV RVG und setzen sich
insoweit für Nachbesserungen ein. Denn nach aktuellem Stand fällt diese Gebühr bereits allein aufgrund der Formulierung der Nr. 1010 VV RVG in der Regel trotz erheblichen Aufwandes nicht an.
Nach Nr. 1010 VV RVG fällt eine Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen in Angelegenheiten an, in denen sich die Gebühren nach Teil 3 richten und mindestens drei gerichtliche Termine
stattfinden, in denen Sachverständige oder Zeugen vernommen werden. Die Gebührenreferenten hatten sich anlässlich ihrer 71. Tagung am 26.09.2015 für eine Verbesserung der Nr. 1010 VV RVG ohne Beschränkung auf die Beweisaufnahme ausgesprochen. Zudem sprachen sie sich
gegen die Berücksichtigung eines Zeitmoments aus.
BRAK: Verzögerungen im Bereich der Kostenfestsetzung im sozialgerichtlichen VerfahrenDie Gebührenreferenten der Rechtsanwaltskammern stellten anlässlich ihrer 71. Tagung fest, dass es regelmäßig zu Verzögerungen im Bereich der Kostenfestsetzung in sozialgerichtlichen Verfahren
kommt. Um gegebenenfalls eine Gesetzesänderung vorschlagen zu können, bittet die Bundesrechtsanwaltskammer um Übersendung entsprechender Fälle.
Sollten Ihnen entsprechende Fälle bekannt sein, dürfen wir Sie bitten sich an die
BRAK: Verfahren vor dem AGH Berlin in Sachen beAAm 24. Februar 2016 fand vor dem Anwaltsgerichtshof Berlin – II AGH 16-15 – die mündliche Verhandlung in Sachen beA statt. Zwei Berliner Rechtsanwälte hatten im einstweiligen Rechtsschutzverfahren
beantragt, die Bundesrechtsanwaltskammer zu verpflichten, das jeweilige besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) nur mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung zum Empfang freizuschalten.
Online-Plattform zur alternativen Streitbeilegung zwischen Verbrauchern und UnternehmenAm 15. Februar 2016 ist die neue Plattform für die Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) zur außergerichtlichen Regelung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen bei Online-Käufen
an den Start gegangen. Sie dient dazu, Streitigkeiten bei Online-Käufen schneller und kostengünstiger beizulegen.
Ein Verbraucher, der bei einem Online-Kauf auf ein Problem stößt, kann über die OS-Plattform eine Beschwerde in der Sprache seiner Wahl einreichen. Anschließend vereinbaren der
Verbraucher und der Unternehmer, von welcher nationalen Einrichtung der alternativen Streitbeilegung die Streitigkeit bearbeitet werden soll. Der ausgewählten Einrichtung werden dann die
Einzelheiten der Streitigkeit übermittelt.
Satzungsversammlung: Fachanwalt für Migrationsrecht ab 1. März 2016Wie bereits im Newsletter 11/2015
berichtet, hat die Satzungsversammlung am 9. November 2015 den Fachanwaltstitel für Migrationsrecht beschlossen. Nachdem das Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz den Beschluss gemäß § 191e BRAO geprüft und keine Einwendungen erhoben hat, tritt dieser am 1. März 2016 in Kraft.
BVerfG: Ausschluss juristischer Personen von der Bestellung zum Insolvenzverwalter verfassungsgemäßNach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12.01.2016 - 1 BvR 3102/13 - ist der in § 56 Abs. 1 Satz 1 InsO geregelte Ausschluss juristischer Personen von der Bestellung zum
Insolvenzverwalter mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht hat ausgeführt, dass der Eingriff in die nach Artikel 12 GG geschützte Berufsfreiheit verfassungsrechtlich
gerechtfertigt sei. Der Gesetzgeber schütze mit der Durchführung von geordneten Insolvenzverfahren ein Rechtsgut von hohem Rang. Denn Insolvenzverfahren verwirklichen neben der Durchsetzung
privater Interessen auch die vom Staat geschuldete Justizgewähr. Die Besonderheit der intensiven insolvenzgerichtlichen Aufsicht über den Insolvenzverwalter und des Erfordernisses der Einschätzung
der persönlichen und fachlichen Qualifikation sowie der Qualität der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Verwalter und Gericht mache es notwendig, dass nur eine natürliche Person mit diesem
Amt betraut werden soll.
BVerwG: Vertretungsbefugnis von Steuerberatern in BeitragsstreitigkeitenMit Urteil vom 20. Januar 2016 – 10 C 17.14 – hat sich das Bundesverwaltungsgericht mit der Frage befasst, ob Steuerberater dazu befugt sind, ihre Mandanten in Streitigkeiten über
Fremdenverkehrsbeiträge sowohl im Widerspruchsverfahren als auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu vertreten.
RAK München: Aktuelle FortbildungsveranstaltungenAm Donnerstag, den 03. März 2016, von 18.00 – 21.00 Uhr, findet in den Seminarräumen der RAK München eine Fortbildungsveranstaltung „Verwaltungsrecht“ zum Thema:
„Aktuelle Probleme der Lärmkontingentierung in Bebauungsplänen“ statt. Referenten sind RA Ulrich Numberger, FA f. VerwR, München, Peter Gänslmayer, Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
und Herr Dipl.-Ing. Hunecke, Lärmschutzsachverständiger von Steger & Partner.
Projekt „Anwältinnen und Anwälte in die Schulen“Auf dem Anwaltstag 2015 hat der Deutsche AnwaltVerein mit dem Projekt „Anwältinnen und Anwälte in die Schulen“ seine neue Kampagne zur Förderung des Bewusstseins für die Bedeutung des Rechts bei
Jugendlichen vorgestellt. Dabei besuchen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für einen oder auch nur einen halben Tag Schulen und geben Schülern einen Einblick in ihren Arbeitsalltag.
Der Münchener AnwaltVerein und das FORUM Junge Anwaltschaft in München suchen freiwillige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die sich bereit erklären, hieran ehrenamtlich mitzuwirken.
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Redaktion und Bearbeitung |
RAin Brigitte Doppler Geschäftsführerin der RAK München RAin Claudia Krafft, LL.M., stv. Geschäftsführerin der RAK München |
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Die Rechtsanwaltskammer München ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Rechtsanwälte im Bezirk des Oberlandesgerichts München zulässt und beaufsichtigt. Gleichzeitig vertritt sie die Interessen ihrer Mitglieder.
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