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Sitzungssaal des Kammervorstands
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Februar
Rechtsanwaltskammer München
Tal 33, 80331 München
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Telefax: (089)53 29 44-950
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beA: Neues vom elektronischen Anwaltspostfach

Die BRAK wird aufgrund der Verpflichtung aus dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten zum 01.01.2016 für jede Rechtsanwältin und jeden Rechtsanwalt ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) einrichten, über das zukünftig die elektronische Kommunikation mit der Justiz abgewickelt wird (wir berichteten bereits in den Newslettern 12/2014, 10/2014, 07/2014 und 03/2014). Das Postfach wird den Weg des Postversandes ersetzen. Die erhaltenen Nachrichten können aus dem beA ausgedruckt oder exportiert werden.

In den kommenden Wochen konkretisiert sich das "Gesicht" des beA: Die BRAK wird das Design der Web-Benutzeroberfläche in einem der nächsten BRAKMagazine veröffentlichen. Bis zum Sommer soll die technische Entwicklung abgeschlossen sein, dann beginnen die Tests mit den Systemen der Kanzleisoftwarehersteller, der Justiz und in einzelnen Testkanzleien.

Der EGVP-Client soll ab 01.01.2016 abgeschaltet und für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte durch das beA ersetzt werden. Justiz und BRAK haben vereinbart, zur Sicherstellung der laufenden anwaltlichen Tätigkeiten, wenn erforderlich, eine angemessene Übergangsfrist abzustimmen. Während dieser Übergangsfrist können EGVP-Client und beA parallel betrieben werden.

Weitere Informationen zum derzeitigen Stand finden Sie hier:

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Kandidatenvorstellung für die Wahlen zur 6. Satzungsversammlung

Bis 24.04.2015 finden im Bezirk der Rechtsanwaltskammer München die Wahlen zur 6. Satzungsversammlung statt. Die Wahlunterlagen werden spätestens am 24.03.2015 versandt. Insgesamt wurden 25 Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen. Für unseren Kammerbezirk sind insgesamt 11 Delegierte zur Satzungsversammlung zu wählen. Zur Sicherung der regionalen Repräsentanz hat der Vorstand nach § 12 Nr. 1 der Geschäftsordnung der RAK München zwei Wahlbezirke gebildet.

Die Wahlbezirke und die Verteilung der Delegierten hat der Kammervorstand gemäß § 12 Nr. 1 Abs. 1 der GO wie folgt festgelegt:

  • Wahlbezirk 1 (LG München I): 7 Delegierte
  • Wahlbezirk 2 (Region): 4 Delegierte
Die Kandidatenaufstellung können Sie hier einsehen. Weitere Informationen zu dem Wahlverfahren der Delegierten zur Satzungsversammlung finden Sie hier.

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Schlichtungsstelle Rechtsanwaltschaft: Neue Schlichterin ab September

Ab September 2015 wird Monika Nöhre, derzeit noch Präsidentin des Kammergerichts Berlin, die Aufgaben der Schlichterin der Rechtsanwaltschaft übernehmen. Monika Nöhre tritt damit die Nachfolge von Dr. h. c. Renate Jaeger an, die als erste Schlichterin der Anwaltschaft diese Position seit Januar 2011 bekleidet und zuvor Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte war. Die Schlichtungsstelle wurde vor fünf Jahren auf Initiative der Bundesrechtsanwaltskammer als unabhängige Institution zur Befriedung von Auseinandersetzungen zwischen Mandanten und ihren Rechtsanwälten eingerichtet. Bisher wurden fast 4.000 Verfahren durchgeführt.

Weiterführender Link:

BRAK-INFO

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RAK München: 2. Bayerischer Mediationstag

Nach dem großen Erfolg von 2013 veranstaltet das Bayerische Staatsministerium der Justiz erneut in Kooperation mit der IHK München, den Rechtsanwaltskammern Bamberg, München und Nürnberg, sowie dem Bayerischen Anwaltverband und der Mediationszentrale München den „2. Bayerischen Mediationstag“ am 30.04.2015 in der IHK Akademie München, Orleansstr. 10-12, 81669 München.

Die Themen der Vorträge und der Workshops sowie weitere Informationen zu Ablauf, Kostenbeitrag und Anmeldung entnehmen Sie bitte folgendem Veranstaltungs-Flyer.

Das Anmeldeformular finden Sie hier.

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RAK München: Münchner Gespräche zum Baurecht am 26.03.2015

Am 26.03.2015 wird in der IHK-Akademie von 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr die 11. gemeinsame Fortbildungsveranstaltung für Anwälte, Architekten, Ingenieure, Richter und Sachverständige zum Baurecht stattfinden. Unter der Schirmherrschaft des Bayerischen Staatsministers der Justiz, Prof. Dr. Winfried Bausback, und in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskammer München wird sich die Veranstaltung zum einen mit dem Einfluss des Klimawandels auf das Bauen in der Zukunft und zum anderen mit Haftungs- und Gewährleistungsrisiken für Planer beschäftigen.

Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie hier.

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EGMR: Abhören der Kommunikation zwischen RA und Mandant rechtswidrig

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat mit Urteil vom 03.02.2015 (AFFAIRE PRUTEANU c. ROUMANIE, Requête no 30181/05) entschieden, dass die Überwachung der Telekommunikation zwischen Anwalt und Mandant eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens nach Artikel 8 der EMRK darstelle. Der Eingriff sei in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig und damit unverhältnismäßig. Ferner hat der EGMR kritisiert, dass der Rechtsanwalt nach der zu Grunde liegenden Verfahrensordnung keine hinreichende Möglichkeit habe, die Rechtmäßigkeit der Abhörmaßnahmen überprüfen zu lassen, noch eine Anordnung zur Zerstörung der Aufnahmen zu erwirken.

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EuGH: Anwaltsvertrag kann Verbrauchervertrag sein

Mit Urteil vom 15.01.2015 (Rechtssache C-537/13) hat der EuGH entschieden, dass Formularverträge zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten in den Anwendungsbereich der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen fallen würden. Rechtsanwälte seien nach Art. 2 (c) der Richtlinie Gewerbetreibende, sodass zwischen ihnen und Mandanten, die nicht im Rahmen ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handeln, ein Verbrauchervertrag geschlossen werde. Dem stehe nicht entgegen, dass Rechtsanwälte einen freien Beruf ausüben und bei ihrer Berufsausübung zur Wahrung der Vertraulichkeit des Mandats verpflichtet seien. Klauseln, die zur allgemeinen Verwendung abgefasst werden, enthielten als solche keine persönlichen Informationen über Mandanten, deren Preisgabe gegen das anwaltliche Verschwiegenheitsgebot verstoßen könnte.

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Europarat: Überwachung von Rechtsanwälten gefährdet Rechtsstaatlichkeit

Der Europarat hat am 26.01.2015 einen Bericht veröffentlicht, in dem er die Praktiken der Massenüberwachung durch die US-Sicherheitsbehörden untersucht hat. Er stellt fest, dass die vom Europarat analysierten Überwachungspraktiken fundamentale Menschenrechte verletzen würden, insbesondere das Recht auf Achtung des Privatlebens, die Freiheit der Meinungsäußerung und das Recht auf ein faires Verfahren. In dem Bericht werden auch Rechtsanwälte explizit erwähnt. Die Verletzungen träten insbesondere dann auf, wenn die Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten abgefangen wird. Der Schutz dieser Rechte sei ein Grundelement der Demokratie und eine Verletzung dieser Rechte ohne gerichtliche Kontrolle gefährde die Rechtsstaatlichkeit.

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CCBE: European Training Platform (ETP)

Der Rat der Anwaltschaften der Europäischen Gemeinschaft (CCBE) hat im Rahmen eines zweijährigen Projektes eine Internetplattform geschaffen, auf der Anbieter von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihre Seminare, Lehrgänge etc. europaweit kostenlos einstellen können. Die Plattform trägt den Namen European Training Platform (ETP) und ist über folgende Webadresse zu erreichen www.europeantrainingplatform.eu.

Ziel des Projekts, das mit EU-Mitteln finanziert wurde, ist es, einen Beitrag zu einer gemeinsamen europäischen Rechtskultur zu leisten. Es ist geplant, ETP in das Europäische Justizportal der Europäischen Kommission zu integrieren. Dafür wird der CCBE in der kommenden Woche mit Vertretern der Kommission, des Rates der Europäischen Union und nationalen Justizministerien Gespräche führen.

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BMWi: Haftungsfreistellung von W-LAN-Hotspot-Betreibern

Nach einem Bericht von Spiegel Online hat das Bundeswirtschaftsministerium einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem Betreiber von Internet-Hotspots von der Haftung für Rechtsverstöße Dritter befreit werden und so ermutigt werden sollen, öffentliche W-LAN-Zugänge anzubieten. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Betreiber nur noch „zumutbare Maßnahmen“ zur Missbrauchsverhinderung ergreifen müssten. So soll in der Regel durch Verschlüsselung oder vergleichbare Maßnahmen verhindert werden, dass sich außenstehende Dritte unberechtigten Zugriff auf den bereitgestellten Internetzugang verschaffen.

Auch Rechtsanwaltskanzleien sehen sich als Betreiber von offenen W-LANs oftmals Haftungsgefahren ausgesetzt. Es wird daher dringend empfohlen, durch Verschlüsselung oder vergleichbare Maßnahmen zu verhindern, dass sich außenstehende Dritte unberechtigten Zugriff auf den bereitgestellten Internetzugang verschaffen können.

Zu dem Thema „Haftungsrisiken für den Betreiber eines offenen WLANs“ veranstaltet die Rechtsanwaltskammer am 19.03.2015 von 18 – 20 Uhr in den Räumen der RAK ein Seminar, das Dr. Georg Werner, Richter am LG München I, halten wird. Sie können sich hierzu im Seminarbereich der Homepage der Rechtsanwaltskammer anmelden.

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BMJV: Verbandsklagerecht bei Datenschutzverstößen

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts beschlossen. Verbraucherverbände sollen danach künftig im Wege der Unterlassungsklage gegen Unternehmen vorgehen können, wenn diese in für Verbraucher relevanten Bereichen gegen das Datenschutzrecht verstoßen. Dies gilt insbesondere bei Datenverarbeitung für Werbung, Persönlichkeitsprofile, sowie Adress- und Datenhandel.

Darüber hinaus soll nach dem Gesetzentwurf zum Schutz von Verbrauchern die Vereinbarung von Formerfordernissen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen erschwert werden. Für Kündigungen und vergleichbare Erklärungen von Verbrauchern soll künftig nur noch die „Textform“ vereinbart werden können – im Unterschied zur „Schriftform“. Es ist klargestellt, dass in Zukunft jeder etwa seinen Handyvertrag per E-Mail kündigen kann und keinen Brief mehr schreiben muss.

Den Gesetzentwurf finden Sie auf der Website des BMJV:

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BRAK: Außergerichtliche Streitbeilegung Verbraucher

Die BRAK hat zum Referentenentwurf zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten eine Stellungnahme erarbeitet.

Das Anliegen des Gesetzgebers, Streitigkeiten zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer vor einer außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle kostengünstig und schnell beilegen zu können, wird darin grundsätzlich begrüßt. Aus Sicht der Bundesrechtsanwaltskammer erscheint es neben der Beschränkung des Anwendungsbereiches (§ 3 VSBG-E, „Zuständigkeit von Verbraucherstreitschlichtungsstellen“) jedoch erforderlich, dass der verantwortliche „Streitmittler“ (§ 5 VSBG-E) Qualitätsstandards erfüllt, die dazu beitragen, dass auch diese Form der außergerichtlichen Streitbeilegung die gewünschte Akzeptanz beim Verbraucher und Unternehmer erfährt. Bisher reicht es hier, dass der Streitmittler „über allgemeine Rechtskenntnisse sowie über das Fachwissen und die Fähigkeiten, die für die Beilegung von Streitigkeiten in der Zuständigkeit der Verbraucherschlichtungsstelle erforderlich sind“ verfügt.

BRAK-INFO

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Vergabekammer Brandenburg: Über die Risiken gemischter (Rechts-) Beratungsverträge

Nach einem Bericht von Legal Tribune Online hat die Vergabekammer Brandenburg mit Beschluss vom 03.09.2014 – VK 14/14 klargestellt, dass Rechtsberatungsleistungen nicht im Wege der Gesamtvergabe mit anderen Beratungsleistungen (etwa durch IT-Fachleute oder Ingenieure) ausgeschrieben werden können. Die einheitliche Vergabe von Technologie- und Rechtsberatung verstoße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zusätzlich nahm die Kammer ausführlich zu den standes- und steuerrechtlichen Problemen bei der einheitlichen Vergabe Stellung. Bei Abgabe eines Teils der Beratungsleistung liege insbesondere ein Verstoß gegen §§ 1, 2 und 3 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) vor.

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Meisterpreis und Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung

Erstmals in der 16-jährigen Geschichte der Geprüften Rechtsfachwirte wurde an alle erfolgreichen Teilnehmer/innen der Fortbildungsprüfung 2014 der Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung in Höhe von jeweils 1.000,- € ausgezahlt.

Ein weiteres Novum für die Geprüften Rechtsfachwirte ist die Verleihung des Meisterpreises an die elf Teilnehmer/innen an der Fortbildungsprüfung 2014, die mit der Note „gut“ bestanden haben.

Die Verleihung des Meisterpreises erfolgte durch den Bayerischen Staatsminister der Justiz Prof. Dr. Winfried Bausback übergab den Preisträgern die Auszeichnung zusammen mit dem Präsidenten der RAK München Michael Then anlässlich einer Feierstunde am 10. Februar 2015 in der Bibliothek des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.

Präsident Then hob in seiner Ansprache die besonders wertvolle Arbeit der Rechtsfachwirte als Fach- und Führungskräfte in den Rechtsanwaltskanzleien hervor.

Verleihung des Meisterpreises durch Staatsminister Prof. Dr. Bausback und Präsident Then

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Informationsveranstaltung zur neuen ReNoPatVO ab 01.08.2015

Die Berufsschule für Rechts- und Verwaltungsberufe in München lädt am

Mittwoch, 22. April 2015 von 18:00 – 20:00 Uhr
in der Berufsschule für Rechts- und Verwaltungsberufe,
Astrid-Lindgren-Str. 1, Präsentationsräume

zu einer Informationsveranstaltung über die ab 01.08.2015 in Kraft tretende neue ReNoPat-Verordnung und den neuen Lehrplan (z.B. Zwischen – und Abschlussprüfungen, veränderte Stundentafeln an der Berufsschule etc.) ein. Bei dieser Veranstaltung werden die Schulleitung, Fachbetreuer/-innen, das Sozialforum und die Lehrer/-innen anwesend sein und für Gespräche zur Verfügung stehen.

Ab 19:00 Uhr halten die Lehrkräfte eine Sprechstunde ab. Dort können Sie sich über den Leistungsstand Ihrer/s Auszubildenden in einem persönlichen Gespräch informieren.

Eine Anmeldung zu der Veranstaltung ist bis 15.04.2015 auf der Homepage der Schule unter www.bs-recht.musin.de möglich. Bei einer zu geringen Zahl an Anmeldungen wird die Veranstaltung nicht stattfinden.

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Fremdsprachenzertifikat für Auszubildende zur/m Rechtsanwaltsfachangestellten

Mit der zunehmenden Bedeutung von berufsbezogenen Fremdsprachenkenntnissen wurde es wichtig, diese Fremdsprachenkenntnisse auch dokumentieren zu können. Es gibt nun ein Zertifikat das bundesweit anerkannt wird, da es den Rahmenbedingungen der Kultusministerkonferenz (KMK) entspricht. Das KMK-Fremdsprachenzertifikat prüft und bescheinigt berufsbezogene Fremdsprachenkenntnisse für den Bereich der Rechtsanwaltsfachangestellten mittels einer zentral gestellten und damit jeweils einheitlichen Prüfung.

Die Anmeldeformulare und Termine für die Prüfung zum KMK-Fremdsprachenzertifikat erhalten alle Auszubildende direkt über ihre zuständige Berufsschule. Für die Rechtsanwaltsfachangestellten findet die Prüfung in der für sie zuständigen Berufsschule am 04.05.2015 statt. Die Prüfungen beginnen jeweils um 9.00 Uhr. Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrer Berufsschule.

Weitere Informationen finden Sie hier

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Pfändungsfreibeträge seit 01.01.2015

Die seit dem 1. Januar 2015 maßgebenden Beträge, die nach § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1b, Nr. 2 ZPO vom Einkommen der Partei abzusetzen sind, wurden neu bekannt gemacht. Sie betragen für Parteien, die ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen, 210 Euro, für Parteien und ihren Ehegatten oder ihren Lebenspartner 462 Euro, für jede weitere Person, der die Partei aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflicht Unterhalt leistet, in Abhängigkeit von ihrem Alter für Erwachsene 370 Euro, für Jugendliche von Beginn des 15. bis Vollendung des 18. Lebensjahres 349 Euro, für Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 306 Euro und für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 268 Euro.

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Redaktion und Bearbeitung

RA Dr. Alexander Siegmund
Geschäftsführer der RAK München
RAin Simone Kolb, Referentin

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