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RAK München: Anwaltstreffen in Deggendorf

Jedes Jahr führt der Vorstand der Rechtsanwaltskammer München ein Anwaltstreffen in einem der neun Landgerichtsbezirke außerhalb von München durch. Ziel dieser Veranstaltung ist es, die Kollegenschaft vor Ort über aktuelle Themen aus der Kammertätigkeit zu informieren und diese zu diskutieren. Am 25.07.2014 fand das Anwaltstreffen in Deggendorf statt.

Der Vorstand der Kammer wurde vom Präsidenten des Landgerichts Deggendorf Dr. Kilger begrüßt und durch die renovierten und modernisierten Räumlichkeiten des Gerichts geführt. Die beeindruckenden Gerichtssäle verfügen über neueste Technik. So werden künftig Videovernehmungen möglich sein. Während der mündlichen Verhandlung kann auf die elektronische Akte zugegriffen werden. Anschließend fand das Treffen mit den örtlichen Kolleginnen und Kollegen im Alten Rathaus statt.

Auf der Tagesordnung des Treffens standen Vorträge zu Themen wie beispielsweise dem elektronischen Rechtsverkehr, einer gesonderten Vergütung für Streitverkündung, die aktuelle Diskussion um Urteile des BSG im Hinblick auf die Syndikustätigkeit, einer möglichen Verbesserung der Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten, dem Güterichterverfahren und der außergerichtlichen Mediation, dem Schlichtungsverfahren bei der Rechtsanwaltskammer München und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen.

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Informationsveranstaltung zum elektronischen Rechtsverkehr in Landshut

Am 28.07.2014 fand in der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Landshut eine große Informationsveranstaltung zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs am Landgericht Landshut statt. Startschuss für die Möglichkeit, elektronisch mit dem Landgericht Landshut kommunizieren zu können, soll der 01.12.2014 werden.

Die Informationsveranstaltung wurde von dem Staatsministerium der Justiz und der Rechtsanwaltskammer München in Kooperation veranstaltet. Ebenso waren das Landgericht Landshut und der Anwaltverein Landshut beteiligt. Mit nahezu 100 Teilnehmern stieß die Veranstaltung auf ein großes Echo. Zahlreiche Kolleginnen und Kollegen aus dem Landgerichtsbezirk Landshut, aber auch aus angrenzenden Bezirken waren gekommen, um sich für den elektronischen Rechtsverkehr fit zu machen. Auch aus der Richterschaft waren zahlreiche interessierte Teilnehmer anwesend.

Von Seiten des Ministeriums erläuterte unter anderem Ministerialdirigent Dr. Dickert die gesetzlichen Grundlagen. Präsident Then und Geschäftsführer Dr. Siegmund stellten die Sicht der Anwaltschaft dar. Vertreter der gemeinsamen IT-Stelle der bayerischen Justiz gaben praktische Hinweise zur Einrichtung des elektronischen Rechtsverkehrs.

Im Rahmen der Vorträge wurde erläutert, dass die Kommunikation mit dem Landgericht Landshut sich noch nach altem Recht richtet. Erforderlich ist somit ein EGVP-Client ggf. eine Verschlüsselungssoftware und eine qualifizierte elektronische Signaturkarte samt Kartenleser. Sodann ist jedenfalls der bestimmende Schriftsatz qualifiziert elektronisch zu signieren.

Weitere Hinweise hierzu werden Sie demnächst auf der Website der Rechtsanwaltskammer München finden. Zudem ist angedacht, nach dem Anlaufen der elektronischen Kommunikation am Landgericht Landshut erneut eine Informationsveranstaltung durchzuführen. Zu dieser sollen sodann Kanzleien über ihre Erfahrungen mit dem elektronischen Rechtsverkehr berichten.

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RAK München: Jour fixe mit den Vertretern der Justizbehörden in Augsburg

Am 24.06.2014 trafen sich die örtlichen Mitglieder des Vorstands der Rechtsanwaltskammer München zum halbjährlich anberaumten Jour fixe mit Vertretern der Justiz in Augsburg. Besprochen wurden neben Fragen der Kommunikation zwischen der Rechtsanwaltskammer und den Justizbehörden unter anderem auch folgende Themen:

Seitens der Rechtsanwaltschaft wurde angeregt, dass die Gerichte in Fällen mit monatelanger Verfahrensverzögerung gegenüber den Beteiligten kommunizieren sollen, worauf die Verfahrensverzögerung beruht (etwa Terminsverlegung aus dienstlichen Gründen, Abwesenheit des zuständigen Richters oder dergleichen). Dies würde es der Anwaltschaft erleichtern, die Gründe für die Verfahrensverzögerung den Parteien zu vermitteln.

Seitens der Justizbehörden wurde erneut moniert, dass Anwälte oft Empfangsbekenntnisse nicht oder nicht unverzüglich zurückleiten würden, so dass in Einzelfällen eine Zustellung über den Gerichtsvollzieher erforderlich würde. An die Rechtsanwälte wurde appelliert, Empfangsbekenntnisse unverzüglich zurück zu leiten, um nicht das Privileg der Zustellung des § 174 ZPO zu gefährden.

Zum wiederholten Male wurde die Anwaltschaft dringend gebeten, Telefaxsendungen nur in Notfällen (Eilanträge, drohender Fristablauf) einzureichen. Insbesondere bei dem Familiengericht des Amtsgerichts Augsburg gingen nachts teilweise bis zu 300 Telefaxe ein, die dann mühselig sortiert werden müssten. Liegt ein Notfall oder Eilfall vor, so wird gebeten, nur den Schriftsatz einfach per Fax einzureichen - ohne Anlagen und ohne Abschriften für die Gegenseite. Letztere könnten auf dem Postweg nachgereicht werden.

Weiterhin hat das Amtsgericht Augsburg darauf hingewiesen, dass seit dem 01.01.2014 neue Formulare im Bereich der Beratungshilfe sowie der Pfändungs- und Überweisungsanträge vorgeschrieben sind. Es wird gebeten, diese Formulare zu verwenden, da andernfalls mit Beanstandungen seitens des Gerichts und entsprechenden Verfahrensverzögerungen zu rechnen sei.

Insbesondere die Strafverfolgungsbehörden bitten darüber hinaus die gelegentlich oder überwiegend auf dem Gebiet des Strafrechts tätigen Anwälte, auf den Briefbögen die Nummern vorhandener Anwaltsfächer anzugeben, da über das Anwaltsfach Akteneinsichtsgesuche schneller (und kostenfrei) erledigt werden könnten.

Der nächste Jour fixe findet voraussichtlich am 18.11.2014 statt. Kollegen, die bei diesem Termin Fragen oder Probleme erörtert wissen möchten, werden gebeten, diese rechtzeitig an die Augsburger Rechtsanwälte Dr. Thomas Weckbach (Vizepräsident), Werner Weiss oder Rechtsanwältin Anne Riethmüller (Mitglieder des Kammervorstands) zu melden.

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RAK München: Gespräch mit dem Arbeitskreis Verfassung, Recht und Parlamentsfragen der CSU-Landtagsfraktion

Am 02.07.2014 fand im Bayerischen Landtag ein Gespräch zwischen Vertretern der Rechtsanwaltskammer München und des Arbeitskreises Verfassung, Recht und Parlamentsfragen der CSU-Landtagsfraktion statt. Die Rechtsanwaltsanwaltskammer München wurde durch Präsident Then, Vizepräsidentin Loewenfeld, Vizepräsident v. Máriássy, Vorstandsmitglied Kääb, LL.M. und Hauptgeschäftsführer Kopp vertreten.

Für den Arbeitskreis der CSU-Landtagsfraktion nahmen MdL Guttenberger, MdL Heike, MdL Dr. Rieger, MdL Straub und MdL Westphal teil. Diskutiert wurden zum einen die anstehende Einführung des Elektronischen Rechtsverkehrs sowie die von Anwaltschaft und Justiz hierfür zu schaffenden Voraussetzungen. Thematisiert wurden darüber hinaus die Auslagerung von anwaltlichen Dienstleistungen, die Europäische Datenschutz-Grundverordnung und die Folgen der Syndikus-Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 03.04.2014.

Vertreter des Arbeitskreises und der Kammer (Foto: CSU-Fraktion)

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BGH: Formunwirksame Vereinbarung eines Erfolgshonorars lässt Vergütungsanspruch nicht völlig entfallen

Der BGH hat mit Urteil vom 05. Juni 2014 (IX ZR 137/12) entschieden, dass eine Vergütungsvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant, die gegen die Formvorschriften des § 3a Abs. 1 Satz 1 und 2 RVG oder die Voraussetzungen für den Abschluss einer Erfolgshonorarvereinbarung nach § 4a Abs. 1 und 2 RVG verstößt, wirksam ist. Aus ihr könne die vereinbarte Vergütung bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühr gefordert werden.

Nach § 4b RVG könne der Rechtsanwalt aus einer Vergütungsvereinbarung, die § 4a Abs. 1 und 2 RVG nicht entspreche, keine höheren als die gesetzlichen Gebühren fordern. Bis zu dieser Grenze könne dagegen aus der Honorarvereinbarung Erfüllung verlangt werden.

Die Entscheidung finden Sie in der Entscheidungsdatenbank des BGH:

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BGH: Verjährungsbeginn eines Schadensersatzanspruches bei anwaltlicher Falschberatung

Mit Urteil vom 6. Februar 2014 (IX ZR 217/12) hat der BGH entschieden, dass die Verjährung eines Schadensersatzanspruches wegen anwaltlicher Falschberatung erst dann zu laufen beginnt, wenn dem Mandanten Umstände bekannt werden, aus denen sich ergibt, dass der Rechtsberater Maßnahmen nicht eingeleitet hat, die aus rechtlicher Sicht zur Vermeidung eines Schadens erforderlich waren.

Die Fachkunde des Rechtsanwalts und das Vertrauen seines Auftraggebers begründen im Rahmen eines Anwaltsvertrages typischerweise eine Überlegenheit des Anwalts gegenüber seinem regelmäßig rechtsunkundigen Mandanten. Ohne Kenntnis von Tatsachen, die aus seiner Sicht auf eine anwaltliche Pflichtverletzung deuten, habe dieser keine Veranlassung, die anwaltliche Leistung in Frage zu stellen.

Die Entscheidung können Sie in der Entscheidungsdatenbank des BGH einsehen:

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OLG Köln: Rundschreiben an Anleger eines Immobilienfonds datenschutzrechtlich unzulässig

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 17. Januar 2014 (6 U 167/13) entschieden, dass die Nutzung personenbezogener Daten einer Fondsgesellschaft für eigene Werbezwecke mit dem Ziel der Mandatsgewinnung datenschutzrechtlich unzulässig ist.

Die Rechtsanwälte hatten namens eines Anlegers in einem geschlossenen Immobilienfonds ein Rundschreiben an die Anleger dieses Fonds versandt, in dem sie auf die kritische Lage des Fonds hinwiesen und für den Beitritt zu einer "Schutzgemeinschaft" warben. Auf die Berufung der Antragsgegner bestätigte nun das OLG Köln die einstweilige Verfügung.

Die Verwendung der Kontaktdaten der Anleger sei datenschutzrechtlich unzulässig, verstoße jedoch nicht gegen § 43b BRAO. Zwar werde im vorliegenden Fall der Eindruck konkreten Handlungsbedarfs geweckt, allerdings sei allein der Umstand, dass ein potentieller Mandant in Kenntnis von dessen konkretem Beratungsbedarf angesprochen wird, nicht geeignet einen Verstoß gegen § 43b BRAO zu begründen.

Das Urteil finden Sie hier.

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Niedersächsischer AGH: Ladung zum Fachgespräch ist kein VA

Der Niedersächsische AGH hat am 17. März 2014 (AGH 16/13, AGH 16/13 (II 10/14)) entschieden, dass eine gegen die Ladung zum Fachgespräch gerichtete Anfechtungsklage unzulässig ist, da es sich bei der Ladung zum Fachgespräch nicht um einen Verwaltungsakt handele, sondern nur um eine vorbereitende behördliche Verfahrenshandlung im Sinne der § 112c Abs. 1 BRAO, § 44a VwGO.

Zur Begründung führte der AGH aus, dass die Ladung zu einem Fachgespräch für sich genommen noch keine einen Einzelfall regelnde und auf eine unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtete Entscheidung und damit nach § 35 VwVfG einen Verwaltungsakt darstelle. Das Verfahren und die Zuständigkeitsregeln – Ladung durch den Vorsitzenden des Fachausschusses, darauf folgende Empfehlung des Fachausschusses und anschließende Entscheidung des Vorstandes nach § 43 Abs. 2 BRAO – würden zeigen, dass es sich bei der Ladung zu dem Fachgespräch nach § 7 Abs. 1 Satz 1 FAO nur um eine vorbereitende Verfahrenshandlung und noch nicht um die Sachentscheidung selbst handele. Die eigentliche Sachentscheidung mit unmittelbarer Rechtswirkung nach außen werde – ggf. unter Berücksichtigung des Ergebnisses des Fachgespräches – erst durch den Vorstand der Kammer getroffen.

Die Entscheidung finden Sie im Niedersächsischen Landesjustizportal:

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Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit

Eine von den Präsidentinnen und Präsidenten der Landesarbeitsgerichte gebildete Kommission hat am 09.07.2014 einen Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit veröffentlicht. Der Katalog versteht sich, so heißt es im Text, „als Angebot auf dem Weg zu einer möglichst einheitlichen Wertrechtsprechung in Deutschland, im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für alle Beteiligten“. Ausdrücklich wird festgelegt, dass er keine Verbindlichkeit beansprucht.

Die BRAK hatte in einer Stellungnahme zum ersten Entwurf das Verfahren kritisiert. Sie befürchtet, dass der Katalog in der Praxis trotz der einleitenden Klarstellung eine faktische Bindungswirkung für die Arbeitsgerichte entfaltet.

BRAK-INFO

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AG Dachau: Justiz führt die elektronische Akte ein

Das Amtsgericht Dachau hat am 07.07.2014 als erstes Amtsgericht in Bayern die Aktenverwaltung auf die elektronische Bearbeitung umgestellt.

Nach einer Pressemitteilung des Bayerischen Justizministers sollen auch die anderen bayerischen Gerichte und Staatsanwaltschaften folgen.

Zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs am LG Landshut berichteten wir im Newsletter 05/2014. Voraussichtlich wird auch dort im Laufe des Jahres 2015 die elektronische Akte in der ersten Instanz Einzug halten.

Zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs bei dem Sozialgericht München und Bayerischen Landessozialgericht berichteten wir im Newsletter 04/2014.

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EuZFB - Studie zur Lage der freien Berufe

In einer vom Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss in Auftrag gegebenen Studie des Europäischen Zentrums für Freie Berufe zur „Lage der freien Berufe in ihrer Funktion und Bedeutung für die europäische Zivilgesellschaft“ kommen die Autoren Prof. Dr. Martin Henssler und Prof. Achim Wambach, Ph.D. zu dem Ergebnis, dass die freien Berufe eine der wichtigsten und stabilsten Stützen der Wirtschaft der EU darstellen. Alle untersuchten freien Berufe unterlägen bestimmten Regulierungen, welche je nach Berufszweig mehr oder weniger stark ausgeprägt seien. Rechtsanwälte unterlägen in allen Mitgliedstaaten einer umfassenden Regulierung. Die von den Mitgliedstaaten als notwendig erachtete Überwachung des Berufszugangs und der Berufsausübung werde bei fast allen freien Berufen durch eine besondere Berufsverwaltung durchgeführt. Die These, dass eine Deregulierung des Berufszugangs der freien Berufe zu besseren Marktergebnissen und zu optimierten Beschäftigungszahlen führen soll, konnten die Autoren nicht bestätigen. Hierzu würden empirische Belege fehlen.

BRAK-INFO

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Soldan Moot-Court: Korrektoren und Juroren gesucht

Zum zweiten Mal findet in diesem Jahr der Soldan Moot statt, den die Hans Soldan Stiftung zusammen mit BRAK, DAV und dem Deutschen Juristen-Fakultätentag durchführt. Bei diesem bundesweiten Moot Court Wettbewerb für Studierende deutscher Jurafakultäten wird anhand eines fiktiven Falles ein deutsches Gerichtsverfahren simuliert. Ausgezeichnet werden

  • der beste Klägerschriftsatz („Der Bundesrechtsanwaltskammer-Preis“)
  • der beste Beklagtenschriftsatz („Der Deutsche Anwaltverein-Preis“)
  • die beste mündliche Leistung („Der Deutsche Juristen-Fakultäten-Preis“)
  • der Sieger im Finale („Der Hans Soldan-Preis“).
Für die Durchführung des diesjährigen Moot Court werden noch anwaltliche Korrektoren für die Schriftsatzphase gesucht, die die von den Teilnehmern angefertigten Klageschriften und Klageerwiderungen bewerten. Außerdem besteht für interessierte Rechtsanwälte die Möglichkeit, als Richter die mündliche Verhandlung zu leiten oder als Juror tätig zu werden.

Weitere Information finden Sie hier:

BRAK-INFO

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Europäisches Insolvenzregister

Am 7. Juli 2014 hat die Europäische Kommission die EU-weite Vernetzung nationaler Insolvenzregister eingeleitet. Sieben Mitgliedstaaten sind ab sofort verknüpft: Deutschland, Estland, Niederlande, Österreich, Rumänien, Slowenien und die Tschechische Republik. Das Register ist auf dem E-Justizportal zugänglich und enthält alle relevanten Informationen für Investoren. Außerdem lassen sich laufende Insolvenzverfahren mit grenzübergreifendem Bezug anhand der Informationen verfolgen.

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Redaktion und Bearbeitung

RA Dr. Alexander Siegmund
Geschäftsführer der RAK München
RAin Simone Kolb, Referentin

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