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Sitzungssaal des Kammervorstands
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Juni
Rechtsanwaltskammer München
Tal 33, 80331 München
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Telefax: (089)53 29 44-950
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Anwaltstreffen in Friedberg mit der Bundesjustizministerin am 05.07.2013

Jedes Jahr führt der Vorstand der Rechtsanwaltskammer München ein "Anwaltstreffen" in einem Landgerichtsbezirk außerhalb von München durch. Ziel dieser Veranstaltung ist es, die Kollegenschaft vor Ort über die Arbeit des Kammervorstands zu informieren und Gelegenheit für einen persönlichen Gedankenaustausch zu bieten. Das Anwaltstreffen wird dieses Jahr am 05.07.2013 um 15 Uhr mit den Kolleginnen und Kollegen des LG-Bezirks Augsburg in der Stadthalle in Friedberg stattfinden. Auch die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums für Justiz und Verbraucherschutz, der Gerichtsbarkeiten, der Staatsanwaltschaft Augsburg und der Uni Augsburg haben ihr Kommen zugesagt. Die Themenliste für die Diskussionsveranstaltung finden Sie hier. In die Themen wird jeweils ein(e) Vertreter/in der Kammer oder der Justiz mit einem kurzen Statement einführen. Danach besteht für die Teilnehmer die Gelegenheit, ihre eigenen Beiträge und Meinungen in die Diskussion einzubringen. Für Anmeldungen verwenden Sie bitte das Anmeldeformular.

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Hochwasser-Soforthilfe für Freie Berufe

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft hat den Verband Freier Berufe darauf hingewiesen, dass die Bayerische Staatsregierung beschlossen hatte, eine Hochwasser-Soforthilfe auch für Freie Berufe in Höhe von 5.000 € zur Verfügung zu stellen. Diese Summe werde auf Antrag ausbezahlt und zwar unabhängig davon, ob es sich um versicherbare Schäden handele oder nicht. Eine spätere Versicherungsentschädigung könne aber angerechnet werden. Auszahlstellen seien die kommunalen Träger (Landratsämter und Kommunen). Eine entsprechende Geldsumme sei bereits an die Bezirksregierungen überwiesen worden.

Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie.

Um den betroffenen Kolleginnen und Kollegen schnell zu helfen, haben auch DAV und BRAK die "Hochwasserhilfe für die Anwaltschaft" reaktiviert. Dabei kann zunächst auf nicht genutzte Mittel aus der Hochwasserhilfe von 2002 zurückgegriffen werden, die die gemeinnützige "Hülfskasse der Rechtsanwälte" verwaltet. Die Betroffenen können die Anträge über die Kammern an den DAV richten. Das gemeinsame Gremium empfiehlt dann der Hülfskasse die einzelnen Zuschüsse für die jeweiligen Kanzleien. Ziel ist es, die Kanzleien bei der Herstellung der Arbeitsfähigkeit zu unterstützen.

Weitere Informationen zur Hochwasserhilfe von BRAK und DAV finden Sie auf den Websites der BRAK und des Deutschen Anwaltvereins.

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Strafjustizzentrum: Neues Anwaltszimmer mit Spinden

Wie im Newsletter 04/2013 mitgeteilt wurde, steht aufgrund der angespannten Lage im Strafjustizzentrum während des NSU-Prozesses der bisher von Rechtsanwälten als Besprechungs- bzw. Aufenthaltszimmer genutzte Raum B 284 samt Nebenraum derzeit nicht zur Verfügung.

Seit Anfang Juni können Rechtsanwälte nun aber das Zimmer A 31 als Aufenthaltsraum nutzen. Vor diesem Zimmer werden in begrenztem Umfang ein Teil der bisherigen Anwaltsspinde aufgestellt. Die bisherigen Anwaltsspinde müssen vor dem Transport zum Zimmer A 31 geleert werden.

Wir bitten daher alle Kolleginnen und Kollegen, die von Ihnen genutzte Spinde im Strafjustizzentrum

bis 15.07.2013

vorübergehend zu räumen. Nach Ablauf dieses Datums werden alle nicht geräumten Spinde aufgebrochen. Darin befindliche Gegenstände werden von der Justiz verwahrt.

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OLG Karlsruhe: Bezeichnung "Spezialist für Familienrecht" ist wettbewerbswidrig

Das OLG Karlsruhe hat mit Urteil vom 01.03.2013 (Az.: 4 U 120/12) entschieden, dass die Bezeichnung "Spezialist für Familienrecht" wettbewerbswidrig sei, weil damit die Gefahr einer Verwechslung mit der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für Familienrecht" begründet werde.

Der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher sei nicht in der Lage, hinreichend zwischen einem Fachanwalt und einem Spezialisten zu unterscheiden. Der angesprochene Verkehr kenne die Voraussetzungen, an die das Führen einer Fachanwaltsbezeichnung geknüpft ist, im Regelfall nicht. In Duden online würden als Synonyme für den Begriff "Spezialist" u.a. auch "Fachmann" oder "Mann vom Fach" genannt. Die Bedeutung des Wortes Fachanwalts werde in Duden online wie folgt definiert: "Rechtsanwalt, der auf ein bestimmtes Fachgebiet spezialisiert ist". Im Hinblick auf den Zweck von § 7 Abs. 2 BORA, dass der Verbraucher verlässlich zwischen den auf eigener Entscheidung des Anwalts beruhenden Angaben und der Fachanwaltsbezeichnung unterscheiden können müsse, sei auf Fachgebieten, für welche die Möglichkeit einer Fachanwaltschaft bestehe, für eine Bezeichnung als "Spezialist für …" kein Raum. Da dem Anwalt andere Möglichkeiten zur Verfügung stünden, seine Spezialisierung unter Wahrung eines hinreichend sprachlichen Abstands zum Fachanwalt zum Ausdruck zu bringen, habe das Interesse des Anwalts, gerade mit dem irreführenden Begriff "Spezialist für Familienrecht" zu werben, zurückzustehen.

Das Urteil finden Sie in der freien juristischen Datenbank openjur.

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OLG Hamm: "Scheidung Online -> spart Zeit, Nerven und Geld" ist zulässige Werbung

Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat am 07.03.2013 (4 U 162/12) entschieden, dass die Aussage "Scheidung Online -> spart Zeit, Nerven und Geld" auf der Internetseite eines Rechtsanwalts jedenfalls dann nicht irreführend sei, wenn die Art und Weise, wie Kosten gespart werden können, hinreichend erläutert werde.

Die Entscheidung finden Sie in der Entscheidungsdatenbank NRW:

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OLG Hamm: Pflicht zur Information über Berufshaftpflichtversicherung

Nach einer Entscheidung des OLG Hamm vom 28.02.2013 - 4 U 159/12 - müssen Rechtsanwälte nach § 2 Abs. 1 DL-InfoV bestimmte Informationen, wie beispielsweise ihren vollständigen Namen oder die Anschrift der Niederlassung ihren Mandanten zur Kenntnis bringen. Gleichermaßen verlange § 2 Abs. 1 Nr. 11 DL-InfoV Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung, insbesondere den Namen und die Anschrift des Versicherers sowie den räumlichen Geltungsbereich. Dazu stünden dem Rechtsanwalt verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.

In dem zu entscheidenden Fall des OLG Hamm war die Kanzlei ihrer Informationspflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 11 DL-InfoV nicht ausreichend nachgekommen, da der räumliche Geltungsbereich der Versicherung nicht angegeben war. Das OLG Hamm stellte daraufhin fest, dass ein solcher Verstoß keine wettbewerbsrechtliche Bagatelle i.S.d. § 3 Abs. 1 UWG darstelle. Grund dafür sei, dass es sich um eine wesentliche Informationspflicht handele.

Der Vollständigkeit halber sei jedoch darauf hingewiesen, dass das LG Dortmund mit Urteil vom 26.3.2013 - 3 O 102/13 - entgegen der Ansicht des OLG Hamm ausgeführt hat, dass ein Verstoß gegen § 2 Abs. 1 Nr. 11 DL-InfoV eine wettbewerbsrechtliche Bagatelle darstelle, da es an einer spürbaren Beeinträchtigung nach § 3 Abs. 1 UWG fehle. Jedoch sei ein Verstoß gegen die DL-InfoV zumindest als Ordnungswidrigkeit zu ahnden und könne mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden (§ 6 DL-InfoV i.V.m. § 36 OWiG i.V.m. § 73b BRAO). Ein Bericht zu dem Urteil erfolgte im Newsletter 05/2013.

Weitere Informationen finden Sie hier:

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LG Dortmund: PfÜB-Formular muss nicht farbig eingereicht werden

Das LG Dortmund hat entschieden, dass die farbliche Gestaltung, wie sie die im Bundesgesetzblatt abgedruckten Formulare aufweisen, nicht Bestandteil der gem. § 3 ZVFV zwingend einzuhaltenden Form für die Stellung des Antrages auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sei. Dies ergebe sich nämlich weder aus der Art und Weise der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt oder dem Sinn und Zweck des Gesetzes noch aus Erwägungen der Praktikabilität. Der Begründung zur Verordnung und den dort formulierten Problemen, Zielen und Lösungen könne nichts entnommen werden, woraus sich schließen lasse, dass auch die farbliche Gestaltung des Antrages zwingend sei.

Den Beschluss finden Sie in der Entscheidungsdatenbank NRW:

BRAK-INFO

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Bundestag: PartGmbB verabschiedet

Der Bundestag hat am 13.06.2013 das Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung beschlossen. Mit dem neuen Gesetz wird für Rechtsanwälte und andere Angehörige freier Berufe die Möglichkeit geschaffen, die Haftung für berufliche Fehler auf das Vermögen der Gesellschaft zu beschränken. Voraussetzung ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 2,5 Millionen Euro für jeden Versicherungsfall.

Der Bundesrat wird das Gesetz voraussichtlich am 05.07.2013 abschließend beraten.

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Bundestag: Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs verabschiedet

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 13.06.2013 das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten in der vom Rechtsausschuss vorgeschlagenen Fassung verabschiedet. Das nun verabschiedete Gesetz weist gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf einige Änderungen auf. Dabei ist besonders erfreulich, dass die Vorschrift des § 174 ZPO im Hinblick auf den Nachweis des elektronischen Zugangs zugunsten der Anwaltschaft geändert wurde. Der Regierungsentwurf sah ursprünglich vor, dass das Empfangsbekenntnis abgeschafft und durch eine automatisch generierte Eingangsbestätigung ersetzt wird. Die Zustellung sollte nach drei Tagen ab Eingang der Schriftstücke im elektronischen Postfach des Anwalts als bewirkt gelten. Die BRAK konnte sich mit ihrer Kritik und ihrem Gegenvorschlag durchsetzen: Das bisherige Empfangsbekenntnis wird nun durch ein elektronisches Empfangsbekenntnis ersetzt, das in strukturierter maschinenlesbarer Form zu übermitteln ist.

Der Bundesrat wird dem Gesetz voraussichtlich am 05.07.2013 zustimmen.


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BRAK-INFO

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Bundestag: Zustimmung zum 2. KostRMoG und PKH-Beratungshilferecht

Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am 07.06.2013 beschlossen, zum 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz und zum Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts jeweils den Vermittlungsausschuss einzuberufen. Das Ziel der Einberufung des Vermittlungsausschusses wird für beide Gesetzgebungsverfahren mit dem Erfordernis der wesentlichen Erhöhung des finanziellen Gesamtentlastungsvolumens für die Justizhaushalte der Länder angegeben.

Die Sitzung des Vermittlungsausschusses fand am 26.06.2013 statt. Das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz und das Gesetz zum PKH-/Beratungshilferecht bleiben unverändert. Voraussichtlich wird der Bundesrat am 05.07.2013 über die Gesetze entscheiden, so dass die Neuregelung bereits zum 1. August in Kraft treten könnte.

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Bundestag: Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken verabschiedet

Der Bundestag hat am 27.06.2013 in 2. und 3. Lesung das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken beschlossen.

Das neue Gesetz sieht unter anderem Änderungen im Gebührenrecht bei wettbewerbsrechtlichen und urheberrechtlichen Abmahnungen vor. Außerdem sollen künftig bei Inkassodienstleistungen bestimmte Darlegungs- und Informationspflichten zu Gunsten des Schuldners gelten, die auch Rechtsanwälte, die Inkassodienstleistungen erbringen, betreffen. Dazu soll der § 43 BRAO geändert werden.

Im Vorfeld sprach sich die BRAK nachdrücklich gegen diese geplanten Neuregelungen aus. Der Grundsatz der freien und selbstverantworteten Berufsausübung verbiete es, in das anwaltliche Berufsrecht zivilrechtliche Pflichten gegenüber Dritten aufzunehmen, heißt es in der Stellungnahme der BRAK zu dem aktuellen Gesetzentwurf. Darüber hinaus würden Berufspflichten des Rechtsanwaltes, die allein der Unterrichtung und Aufklärung der Gegenpartei dienten, das gesetzlich geschützte Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant beeinträchtigen.

Ebenfalls scharf wurde von der BRAK die vorgesehene Einführung von Regelsätzen, die zukünftig auch für Rechtsanwälte gelten sollen, kritisiert. Rechtsanwälte, die Inkassodienstleistungen erbringen, seien im Grundsatz anwaltlich tätig, so dass das RVG Anwendung fände und die Zugrundelegung eines "Inkasso-Regelsatzes" gerade nicht in Betracht käme.

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Bundesrat: Zustimmung zu E-Government-Gesetz

Der Bundesrat stimmte am 07.06.2013 dem vom Deutschen Bundestag am 18.04.2013 beschlossenen Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (E-Government-Gesetz) zu. Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (E-Government-Gesetz) dient dem Ziel, die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern und Bund, Ländern und Kommunen zu ermöglichen, einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten.

Ein wesentliches Hindernis für E-Government-Angebote der öffentlichen Verwaltung bestand möglicherweise bisher darin, dass als elektronisches Äquivalent der Schriftform allein die qualifizierte elektronische Signatur (qeS) zugelassen war und diese keine hinreichende Verbreitung hatte. Mit dem Gesetz werden nun neben der qeS zwei weitere Technologien zur elektronischen Ersetzung der Schriftform zugelassen:

  • Das erste dieser Verfahren ist De-Mail mit der Versandoption "absenderbestätigt", welche eine "sichere Anmeldung" voraussetzt.
  • Das zweite Verfahren sind Web-Anwendungen der Verwaltung in Verbindung mit sicherer elektronischer Identifizierung durch die eID-Funktion des neuen Personalausweises.
Außerdem erlaubt eine Rechtsverordnungsermächtigung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die rasche Anpassung an die deutschland- wie europaweite technologische Weiterentwicklung. Mit der Rechtsverordnung können weitere ausreichend sichere Verfahren als Schriftformersatz festgelegt werden.

Den Gesetzentwurf und weitere Informationen finden Sie hier:

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Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates der EU: Richtlinienvorschlag zum Recht auf einen Rechtsbeistand angenommen

Am 04.06.2013 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates (COREPER) den lange verhandelten Richtlinienvorschlag zum Recht auf einen Rechtsbeistand und zur Kontaktaufnahme bei Festnahme angenommen. Die BRAK hatte sich in ihrer Stellungnahme und in mehreren Gesprächen dafür eingesetzt, dass die Vertraulichkeit uneingeschränkt zum Schutz des Beschuldigten gewährleistet werden müsse, da ohne diese Garantie eine effiziente Verteidigung der Rechte des Beschuldigten unmöglich wäre. Der einschlägige Artikel 4 der Richtlinie sieht nun vor, dass die Mitgliedstaaten die Vertraulichkeit der Anwalt-Mandantenkommunikation ausnahmslos respektieren müssen. Ebenso wurden die Forderungen der Kommission, des EP und auch der BRAK auf eine aktive Beteiligung des Anwaltes am Prozess mit in den Text aufgenommen. Der Rechtsanwalt soll laut Artikel 3 der Richtlinie aktiv an Befragungen teilnehmen können und nicht, wie es einige Mitgliedstaaten forderten, lediglich ein Anwesenheitsrecht haben. Außerdem muss der Rechtsanwalt bei polizeilichen Gegenüberstellungen und Nachstellungen der Tat anwesend sein dürfen.

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BRAK-INFO

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Europäisches Parlament: Entschließung über grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe

Das Plenum des EP hat am 11.06.2013 die Entschließung „Verbesserung des Zugangs zum Recht: Prozesskostenhilfe bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug in Zivil- und Handelssachen“ angenommen. Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten werden mit der Entschließung u.a. aufgefordert, Datenbanken von Angehörigen der Rechtsberufe einzurichten, die für Empfänger von EU-Prozesskostenhilfe tätig werden. In diesem Zusammenhang wird die vom CCBE entwickelte Datenbank „Find-A-Lawyer“ genannt, die als Beispiel für bewährte Praktiken dienen soll. Weiterhin soll das Fortbildungsangebot für Anwälte auf dem Gebiet der PKH ausgebaut werden. Für die Entscheidung über die EU-Prozesskostenhilfe soll eine zentrale Stelle in den Mitgliedstaaten zuständig sein. Diese kann organisatorisch in die bestehenden nationalen Systeme der Prozesskostenhilfe eingebunden werden.

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BRAK-INFO

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RAK München: Rentrée der RAK Bordeaux

Die Rechtsanwaltskammer Bordeaux veranstaltet jedes Jahr eine Rentrée Solennelle du Barreau de Bordeaux. Aufgrund des Partnerschaftsabkommens zwischen der RAK München und der RAK Bordeaux haben der Präsident der RAK München, RA Hansjörg Staehle, und das Vorstandsmitglied RA und Avocat à la Cour de Paris Christian Klima an der Veranstaltung am 14.06.2013 teilgenommen.

Anlässlich des Festakts überreichte Präsident Staehle dem jungen Avocat Sélim Vallies als Gewinner eines Rednerwettbewerbs die achte Prägung der Medaille der Rechtsanwaltskammer München. Präsident Staehle selbst hat als einer der Ersten zusammen mit anderen Vertretern ausländischer Kammern die Kammermedaille erster Prägung der RAK Bordeaux erhalten.

Es wurde darüber hinaus beschlossen, am Rande der im Herbst 2013 von der RAK München veranstalteten Biennale eine Arbeitssitzung abzuhalten, die sich mit Schnittpunkten des französischen und deutschen Berufsrechts, insbesondere mit aktuellen Entwicklungen bei Syndikusanwälten und mit dem deutschen Erfolgsmodell Fachanwaltschaften beschäftigen soll.

Fotos der Veranstaltung können Sie auf der Website der RAK Bordeaux ansehen.

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EuRAG: Aufnahme kroatischer Odvjetnik ab 01.07.2013

Am 01.07.2013 wird die Republik Kroatien der Europäischen Union beitreten. Aus diesem Anlass hat der Bundestag am 16.05.2013 das "Gesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften des Bundes infolge des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union" verabschiedet. Das Gesetz hat am 07.06.2013 auch den Bundesrat passiert.

Dieses Gesetz ändert die Vorschriften des EuRAG, indem es Kroatien mitunter in die Anlage der europäischen Rechtsanwaltsberufe mit der Berufsbezeichnung "Odvjetnik" aufnimmt. Kroatische Anwälte können daher zukünftig in Deutschland umfassend rechtsdienstleistend tätig werden, insbesondere in die deutsche Kammer als europäischer Rechtsanwalt aufgenommen werden.

Weitere Informationen finden Sie hier:

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Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis: Anwälte gesucht

Die Hans Soldan Stiftung hat zusammen mit BRAK, DAV und dem Deutschen Juristen-Fakultätentag den Soldan Moot ins Leben gerufen. Bei diesem bundesweiten Moot Court Wettbewerb für Studierende deutscher Jurafakultäten wird anhand eines fiktiven Falles ein deutsches Gerichtsverfahren simuliert und Studierende werden so mit der forensischen Tätigkeit von Rechtsanwälten vertraut gemacht. Studierende sollen als Interessenvertreter einen Fall rechtlich analysieren, Beweismittel würdigen und Rechtsmeinungen formulieren und schließlich das Gericht von ihrer Position überzeugen. Neben juristischen Kenntnissen sollen sie auch sogenannte Soft Skills, wie freie Rede, Argumentationskultur und Teamwork erlernen. Durch den Wettbewerb soll dem vielbeklagten fehlenden Praxisbezug entgegengewirkt werden.

Es gibt für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowohl während der Schriftsatzphase, als auch während des mündlichen Teils des Soldan Moots verschiedene Möglichkeiten, an diesem mitzuwirken und ihn zu unterstützen:

Für die Schriftsatzphase werden Korrektoren gesucht, welche die von den Teilnehmern angefertigten Klageschriften und Klageerwiderungen bewerten. Als Maßstab hierfür sollen 0 bis 18 Punkte vergeben werden. Die besten 20 % der Schriftsätze müssen dann erneut beurteilt werden, um schließlich die besten fünf Schriftsätze zu ermitteln. Im Rahmen des mündlichen Teils des Soldan Moots besteht die Chance, diesen als Richter aktiv mitzugestalten. Dabei müssen die Verhandlungen nach den Regeln der ZPO gelenkt und darauf geachtet werden, dass die Sprechzeit unter den Parteien gerecht aufge-teilt wird. Nach der Verhandlung sollte den teilnehmenden Studenten ein Feedback zu ihren Leistungen gegeben werden.

Alternativ besteht auch die Möglichkeit, sich als Juror in den mündlichen Teil des Wettbewerbs einzubringen. Hierbei wird nur passiv an den Verhandlungen teilgenommen und am Ende jeder Verhandlung in einem separaten Raum die Leistung der Studierenden bewertet. Dies geschieht immer im Team bestehend aus zwei Juroren und richtet sich nach einem Punktesystem von 0 bis 18 Punkten.

Neben den Verhandlungen ist während des Soldan Moots darüber hinaus ein vielfältiges Rahmenpro-gramm geplant. Während des Wettbewerbs kann sich mit Kollegen aus ganz Deutschland ausge-tauscht und können Kontakte gepflegt werden. Es wird rund um den Wettbewerb Konferenzen, roundtable-Gespräche und Empfänge in den ansässigen Kanzleien etc. geben, die parallel zum Soldan Moot stattfinden werden.

Interessierte Kolleginnen und Kollegen werden aufgerufen, sich mit dem Lehrstuhl von Prof. Dr. Wolf, Geschäftsführender Vorstand des Instituts für Prozess- und Anwaltsrecht der juristischen Fakultät Hannover, in Verbindung zu setzen. Dieser steht für Beratung und organisatorische Hilfestellung gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie hier:

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DAV: Studie Rechtsdienstleistung 2030

Ein Forschungsprojekt der Prognos AG hat sich im Auftrag des Deutschen Anwaltvereins mit dem Rechtsdienstleistungsmarkt im Jahr 2030 befasst. Ziel war es, die Rahmenbedingungen anwaltlicher Arbeit für die kommenden Jahre darzustellen. Im Rahmen der Studie wurden ausführliche Fachgespräche und Workshops durchgeführt. Zudem wurden über 5.000 Kanzleiinhaber zu ihrem Kanzleimanagement befragt sowie bestehende Untersuchungsergebnisse und Literatur einbezogen.

Aus den Ergebnissen der Studie geht laut einer Pressemitteilung des Deutschen Anwaltvereins hervor, dass Deutschland schrumpfe und altere. Auch die Anwaltschaft habe sich auf die Konsequenzen des demographischen Wandels einzustellen. Das Geschäft verlagere sich in die Ballungsgebiete. In ländlichen Regionen gehe die Nachfrage nach anwaltlichen Dienstleistungen zurück. Besonders betroffen sei der klassische "Wald- und Wiesenanwalt". Dieser würde nur überleben können, wenn er sich flexibel und mandatsbezogen in Netzwerken zusammenschließe.

Diese und alle weiteren Ergebnisse der Studie stehen Ihnen sowohl als Kurzversion (Executive Summary) als auch als Langversion auf der Website des Deutschen Anwaltvereins zum Download zur Verfügung:

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Soldan Institut veröffentlicht Forschungsbericht "Fachanwälte für Arbeitsrecht"

Auf dem 64. Deutschen Anwaltstag in Düsseldorf hat das Soldan Institut seinen neuesten Forschungsbericht "Fachanwälte für Arbeitsrecht" vorgestellt. In ihm wird die größte der 20 Fachanwaltschaften im Detail analysiert. Die Studie untersucht die Struktur der Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht, analysiert die Gründe für den Erwerb des Fachanwaltstitels und zeichnet nach, wie sich der Erwerb der für eine Titelverleihung notwendigen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen vollzieht. Ein Schwerpunkt liegt auf der Untersuchung der wirtschaftlichen und fachlichen Effekte des Titelerwerbs.

Laut der Studie stellen 63 % der Fachanwälte für Arbeitsrecht nach dem Titelerwerb eine Verbesserung der Marktstellung und höhere Erträge fest. Dieser Effekt sei bei Fachanwälten für Arbeitsrecht stärker ausgeprägt als in den übrigen Fachanwaltschaften.

Obwohl es mittlerweile 20 Fachanwaltschaften gibt, sind mehr als 20 % aller Fachanwälte in der Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht konzentriert, die damit die größte Fachanwaltschaft ist.

Die Pressemitteilung des Soldan Instituts und weitere Informationen finden Sie hier.

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LMU: Tagung der Forschungsstelle für Notarrecht

Am Mittwoch, den 10.07.2013 bietet die Forschungsstelle für Notarrecht um 16:30 Uhr s.t. im Senatssaal der LMU eine Tagung zum Thema "Update Familienrecht" an. Es sprechen Dr. Michael Grötsch, Notar in München, und Dr. Isabell Götz, Richterin am OLG München zu den Themen "Die europäischen Verordnungen im Familienrecht und ihre Auswirkungen auf die Gestaltung von Eheverträgen" und "Aktuelle Praxisprobleme im Familienrecht - wo können ehevertragliche Regelungen helfen?". Die Teilnahme ist kostenfrei.

Weitere Informationen und die offizielle Einladung finden Sie hier.

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Redaktion und Bearbeitung
RA Dr. Alexander Siegmund
Geschäftsführer der RAK München
RAin Simone Kolb, Referentin
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Die Rechtsanwaltskammer München ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Rechtsanwälte im Bezirk des Oberlandesgerichts München zulässt und beaufsichtigt. Gleichzeitig vertritt sie die Interessen ihrer Mitglieder.
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