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Sitzungssaal des Kammervorstands
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April
Rechtsanwaltskammer München
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Kammerversammlung 2013

Am Freitag, dem 19.04.2013, fand die diesjährige Kammerversammlung statt, an der 328 Mitglieder teilgenommen haben. Die Versammlung nahm die Berichte des Präsidenten, des Schatzmeisters und der Geschäftsführung entgegen. Der Haushaltsplan 2013 wurde genehmigt.

Auf Antrag des Vorstands wurden die Gebühren für die Prüfung eines Antrags auf Erteilung der Befugnis zur Führung einer Fachanwaltsbezeichnung auf 450 Euro erhöht.

Einer der Höhepunkte war der Vortrag der Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer Celle und Vorsitzenden des BRAK-Ausschusses "Rechtsanwaltsvergütung", Rechtsanwältin und Notarin Dagmar Beck-Bever. Sie sprach zum Thema "Neues Vergütungsrecht - Was ändert sich durch das 2. KostRModG". Der aufschlussreiche und informative Vortrag stieß auf großes Interesse.

Im Anschluss an die Kammerversammlung bot sich wie jedes Jahr die Gelegenheit, sich im Rahmen eines Empfangs mit Kollegen auszutauschen und Verbindungen zu knüpfen.

Ein ausführlicher Bericht folgt in der nächsten Ausgabe der "Mitteilungen".

Die Versammlungsleitung
Rechtsanwältin und Notarin Dagmar Beck-Bever
Abstimmung des Plenums
Die Kammerversammlung

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BRAStV: Infoveranstaltung über die Anwaltsversorgung

Am Freitag, dem 05.04.2013, fand in den Räumen der Rechtsanwaltskammer München eine weitere Infoveranstaltung über das anwaltliche Versorgungswerk in Bayern (BRAStV) statt. Der Vorstand der Versorgungskammer hatte sich erneut bereit erklärt, unseren Kolleginnen und Kollegen für deren Fragen zur Altersvorsorge und zur BRAStV zur Verfügung zu stehen. Teilgenommen haben als Vertreter der BRAStV Daniel Just, Vorstandsvorsitzender der Versorgungskammer, und Gerhard Raukuttis, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Versorgungskammer, sowie Helmut Baader, verantwortlicher Aktuar und Leiter des Bereichs Mathematik.

Auf die Begrüßung durch Präsident Staehle und den Verwaltungsratsvorsitzenden RA Kääb, LL.M., folgten informative Kurzvorträge von Herrn Just und Herrn Baader, unter anderem über die Kapitalanlagepolitik der BRAStV und die versicherungsmathematischen Rahmenbedingungen. Die Folien zu diesen Vorträgen können Sie hier abrufen. Anschließend bestand für die Teilnehmer die Möglichkeit, noch weitere Fragen zu stellen. Die Veranstaltung endete, nachdem auf alle Fragen eingegangen worden war und keine Fragen mehr gestellt wurden.

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Beschlüsse der 4. Sitzung der 5. Satzungsversammlung

Am 15.04.2013 hat die 5. Satzungsversammlung ihre 4. Sitzung abgehalten. Es wurden verschiedene Änderungen in der Berufsordnung (BORA) beschlossen. Mitunter soll in § 10 Abs. 1 BORA klargestellt werden, dass auf Briefbögen stets die Anschrift der Hauptkanzlei anzugeben ist. Damit soll sichergestellt werden, dass der rechtsuchende Bürger über die Anschrift der Hauptkanzlei schnell die die Berufsaufsicht ausübende Rechtsanwaltskammer ermitteln kann. Eine weitere Änderung betrifft § 32 Abs 1 S. 4 BORA. Bisher durfte der ausscheidende Rechtsanwalt nur am bisherigen Kanzleisitz einen Hinweis auf seinen Umzug anbringen. Um diese Vorgabe den heutigen Gegebenheiten anzupassen, soll der ausscheidende Rechtsanwalt zukünftig auch auf der Internetseite der Kanzlei einen Hinweis auf seinen Umzug anbringen dürfen.

Die Beschlüsse der Satzungsversammlung müssen nun zunächst vom Bundesministerium der Justiz geprüft werden. Wenn dieses die Beschlüsse nicht beanstandet, treten sie mit dem ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf die Veröffentlichung in den BRAK-Mitteilungen folgt.

Alle Beschlüsse vom 15.04.2013 und weitere Informationen zur Satzungsversammlung finden Sie hier:

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Treffen mit dem AK Recht der CSU-Landtagsfraktion

Am 06.03.2013 fand ein Gedankenaustausch zwischen Vertretern der Vorstände und den Geschäftsführungen aller drei bayerischen Kammern und Mitgliedern des Arbeitskreises für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz der CSU-Landtagsfraktion statt. Angeführt wurde die Delegation der Anwaltschaft vom Präsidenten der RAK München, Hansjörg Staehle.

Die Vorsitzende des Arbeitskreises, MdL Petra Guttenberger, zeigte viel Verständnis für die Forderung der Rechtsanwaltskammern nach einer angemessenen Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren. Die Rechtsanwälte seien eine Stütze des Rechtsstaates und hätten einen Anspruch auf regelmäßige Anpassung ihrer Gebühren. Als Landesgesetzgeber müsste der Landtag aber auch die damit verbundenen Belastungen für den Haushalt bei Prozesskosten- und Beratungshilfe im Blick haben. Hier gelte es, einen angemessenen Interessenausgleich zu finden.


Quelle: CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag

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Strafjustizzentrum München: Verschärfte Eingangskontrollen

Der Präsident des OLG München und der Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft München I haben darauf hingewiesen, dass es im Zusammenhang mit dem bevorstehenden NSU-Verfahren gegen Beate Zschäpe u.a. und den damit verbundenen erhöhten Sicherheitsanforderungen im Strafjustizzentrum München Beeinträchtigungen für den laufenden Gerichtsbetrieb - auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte - geben wird.

So würden die Eingangskontrollen am Eingang Linprunstraße 25 verschärft werden. Die Justizwachtmeister der Staatsanwaltschaft München I hätten u.a. die Anweisung, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten den Zugang zum Gebäude ausnahmslos nur noch gegen Vorlage eines gültigen Rechtsanwaltsausweises oder einer Ladung samt gültigem Personalausweis (oder einem vergleichbaren amtlichen Ausweis) zu ermöglichen. Anwaltsgehilfinnen und -gehilfen müssten eine gültige Kanzleivollmacht nebst gültigem Personalausweis (oder dergleichen) vorlegen. Könnten diese Dokumente nicht vorgelegt werden, werde der Zutritt nur nach vorheriger Anmeldung bei der Person bzw. der Serviceeinheit, die aufgesucht werden soll, und nach deren Bestätigung ermöglicht. In diesem Fall müsse der Personalausweis oder ein entsprechender amtlicher Ausweis für die Dauer des Aufenthalts im Gebäude an der Pforte hinterlegt werden.

Weiterhin könnten an allen Sitzungstagen der Hauptverhandlung sowie voraussichtlich auch an sitzungsfreien Tagen der Raum B 284 und der angrenzende Raum, die bisher Rechtsanwälten für Besprechungen oder auch als Aufenthaltsräume zur Verfügung standen, nicht genutzt werden. Den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten stünden aber weiterhin die Cafeteria, die Kantine und die öffentlichen Bereiche des Strafjustizzentrums offen.

Auch die Tiefgarage bliebe bei der aktuellen Sicherheitslage für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in gewohnter Weise nutzbar, es könne allerdings zeitweise zu Engpässen kommen.

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Arbeitsgericht Augsburg: Vorübergehende Verlegung der Räume

Der Direktor des Arbeitsgerichts Augsburg hat mitgeteilt, dass das Gebäude, in dem das Arbeitsgericht Augsburg untergebracht ist, saniert wird. Dies mache es notwendig, dass das Arbeitsgericht Augsburg vorübergehend auf dem Gelände der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern, Frohsinnstr. 2 in Augsburg untergebracht werden müsse. In den Ersatzräumen könne zwar das Gericht residieren, es könnten jedoch keine Zimmer für Parteivertreter zur Verfügung gestellt werden und auch der Platz in den Warteräumen sei deutlich reduziert.

Der Umzug finde am 29.04.2013 statt. Die Bauarbeiten würden ca. 6 Monate dauern.

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BGH: Zweitverteidigungen genügen nicht für Fachanwalt für Strafrecht

Der BGH hat mit Urteil vom 11.03.2013 (Az.: AnwZ (Brfg) 24/12) in einer verwaltungsrechtlichen Anwaltssache entschieden, dass Zweitverteidigungen im Rahmen eines Antrags auf Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Strafrecht nur dann als Hauptverhandlungstag anerkannt werden könnten, wenn der Rechtsanwalt in geeigneter Form näher glaubhaft machen könne, dass er, wie es die Fachanwaltsordnung verlange, den Fall persönlich und weisungsfrei als Rechtsanwalt bearbeitet habe. Hierfür könne insbesondere sprechen, dass er sich in Vorbereitung der Hauptverhandlung mit dem Inhalt der Verfahrensakten vertraut gemacht und die Sache mit dem Mandanten besprochen habe.

Die Erlaubnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung werde Rechtsanwälten verliehen, deren auch praktische Erfahrungen auf dem jeweiligen Gebiet überdurchschnittlich seien. Vor diesem Hintergrund stünden die in § 5 Abs. 1 FAO normierten Mindestfallzahlen im Drei-Jahres-Zeitraum. Die teilweise gepflogene Verfahrensweise, Kollegen mit dem alleinigen Ziel des Erreichens der Mindestzahlen daraufhin anzusprechen, ob man als zweiter Verteidiger an einer kurz danach stattfindenden Hauptverhandlung teilnehmen dürfe, sei mit den Zielvorstellungen der Fachanwaltsordnung demgemäß schwerlich vereinbar.

Das Urteil finden Sie in der Entscheidungsdatenbank des BGH:

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OLG Brandenburg: Anforderungen an Unterschrift bei Revisionsbegründungsschrift

Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat mit Beschluss vom 24.09.2012 (Az.: (1) 53 Ss 128/12 (67/12)) entschieden, dass nach § 345 Abs. 2 StPO für eine Revisionsbegründung eine von dem Verteidiger "unterzeichnete" Begründungsschrift erforderlich sei. Unterzeichnung bedeute, dass wenigstens andeutungsweise Buchstaben erkennbar sein müssten, da es anderenfalls bereits an dem Merkmal einer Schrift fehle.

Sowohl die Revision als auch die Revisionsbegründung seien am Ende des jeweiligen Textes mit einer von unten links nach oben rechts verlaufenden, wellenförmigen Linie versehen.

Im Hinblick auf die Einlegung der Revision begegne diese Art zu unterschreiben keinen Bedenken. § 341 Abs. 1 StPO verlange nur, dass die Revisionseinlegung schriftlich zu erfolgen habe. Bei der Revisionsbegründung sei gemäß § 345 Abs. 2 jedoch eine "unterzeichnete" Begründungsschrift erforderlich. Was unter einer Unterzeichnung in diesem Sinne zu verstehen sei, ergebe sich aus dem Sprachgebrauch sowie dem Sinn und Zweck der Formvorschrift. Zwar brauche die Unterzeichnung demnach nicht lesbar sein. Allerdings sei zu verlangen, dass wenigstens andeutungsweise Buchstaben erkennbar sein müssten, da es anderenfalls am Merkmal der Schrift fehle. Darüber hinaus gehöre es zum Wesen einer Unterzeichnung, dass der Schriftzug einen individuellen und einmaligen Charakter aufweise, der die Identität des Unterzeichnenden ausreichend kennzeichne und somit die Nachahmung durch einen beliebigen Dritten zumindest erschwere.

Den Beschluss finden Sie hier:

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OLG Karlsruhe: Internetplattform zur Suche nach Terminsvertretern nicht wettbewerbswidrig

Das OLG Karlsruhe hat mit Urteil vom 05.04.2013 (Az. 4 U 18/13) entschieden, dass der Betrieb einer Internetplattform für Rechtsanwälte zur Suche nach Terminsvertretern gegen eine "Transaktionsgebühr" nicht wettbewerbswidrig sei.

Die beklagte Gesellschaft betreibt eine Internetplattform für Rechtsanwälte, die diesen die Gelegenheit bietet, für Termine außerhalb ihres Kanzleisitzes einen Kollegen zu finden, der ihren Gerichts- bzw. Ortstermin oder ihre Akteneinsicht zu Pauschalgebühren wahrnimmt. Für die Weiterleitung der Kontaktdaten und das Zurverfügungstellen eines Datenintranet zur Weiterleitung von Informationen und Unterlagen werden zwar keine Mitgliedsbeiträge erhoben, es ist jedoch eine Art Transaktionsgebühr nach Ausführung des Auftrages vom Terminsvertreter und der auftraggebenden Kanzlei in Höhe von je 10 Euro zu entrichten.

Die Klägerin war der Auffassung, dass es sich bei der Beanspruchung einer Transaktionsgebühr für die Vermittlung eines Terminvertretungsauftrages zwischen zwei Rechtsanwälten um eine Provision für die Vermittlung eines konkreten Auftrages handele. Dies stelle einen Verstoß gegen § 49 Abs. 3 S. 1 BRAO dar.

Das OLG Karlsruhe entschied, dass § 49 Abs. 3 S. 1 BRAO unmittelbar nur Rechtsanwälte erfasse. Das berufsrechtliche Verbot gelte daher nicht für die Beklagte. Darüber hinaus werde die erhobene Transaktionsgebühr aber auch nicht für die Vermittlung eines Auftrages geschuldet. Die Beklagte stelle lediglich das Medium für die Vermittlung der Übernahme der Terminsvertretung zur Verfügung. Die Bereitstellung der Internetplattform sei mit den Leistungen herkömmlicher Medien vergleichbar.

Die Pressemitteilung des OLG Karlsruhe finden Sie hier.

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Opferschutzgesetz beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat am 14.03.2013 das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs beschlossen. Das Gesetz sieht u.a. Regelungen zur Vermeidung von Mehrfachvernehmungen sowie eine Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen vor.

Die BRAK hatte in ihrer Stellungnahme (Stlln.-Nr. 35/2011) den Gesetzesentwurf kritisiert. Mit der Opfer-Zuschreibung würden Rechte in einem Verfahren begründet, dessen Ziel es sei, erst noch herauszufinden, ob überhaupt eine Straftat zum Nachteil des Zeugen/ der Zeugin begangen worden sei und ob der Angeklagte dafür verantwortlich sei.

Weiterführende Links:

BRAK-INFO

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Rechtsausschuss: Anhörung zum Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs

Am 15.04.2013 hat im Rechtsausschuss des Bundestages eine Anhörung zum Elektronischen Rechtsverkehr stattgefunden. Behandelt wurden dabei der Entwurf der Bundesregierung und der Entwurf des Bundesrates (wir berichteten im NL 03/2013). Die BRAK hat anlässlich der Anhörung erneut eine Stellungnahme herausgegeben und sieht noch Änderungsbedarf.

Kritisch sieht die BRAK beispielsweise die bisher noch einseitige Verpflichtung zur Übermittlung elektronischer Daten. Während die Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und Gerichten nach einer Übergangsfrist ausschließlich auf elektronischem Weg erfolgen muss, soll es eine solche Verpflichtung für die Gerichte nicht geben.

Außerdem fordert die BRAK, zum Nachweis der Zustellung ein elektronisches Empfangsbekenntnis vorzusehen. Nach den bisherigen Plänen soll eine automatisch generierte Eingangsbestätigung als Nachweis der Zustellung ausreichen.

In der Anhörung hat als Vertreter der BRAK der Vorsitzende des Ausschusses Elektronischer Rechtsverkehr Christoph Sandkühler teilgenommen. Er sprach sich unter anderem auch dafür aus, ein Gesetz noch vor der Sommerpause zu verabschieden. Insgesamt wurde das Vorhaben von den Sachverständigen mehrheitlich begrüßt.

Weiterführende Links:

BRAK-INFO

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Studie zur Akzeptanz des elektronischen Rechtsverkehrs bei Rechtsanwälten

Die Goethe Universität Frankfurt/Main hat eine Studie veröffentlicht, die sich mit der Wahrnehmung und dem Nutzen des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) aus der Rechtsanwaltsperspektive beschäftigt. Basierend auf qualitativen Interviews mit Rechtsanwälten und Vor-Ort-Besuchen bei einzelnen Gerichten wurde eine vollstrukturierte, quantitative Befragung unter Rechtsanwälten als 'Kunden' des Systems durchgeführt.

Die Ergebnisse der Studie finden Sie hier:

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Mitgliederzahlen der Rechtsanwaltskammern zum 01.01.2013

Die BRAK hat die diesjährige kleine Mitgliederstatistik veröffentlicht. Danach hatten die Rechtsanwaltskammern zum 01.01.2013 insgesamt 161.835 Mitglieder (Vorjahr: 159.315), davon 160.894 Rechtsanwälte (Vorjahr: 158.426), 290 Rechtsbeistände (Vorjahr 298), 585 RA GmbHs (Vorjahr 535) und 25 RA-AGs (Vorjahr: 23). Die Anwaltschaft verzeichnete weiterhin einen Zuwachs, der aber wie in den letzten Jahren geringer als im Vorjahr ausfällt. Während in den Jahren 1996 bis 2001 der Mitgliederzuwachs der Rechtsanwaltskammern über 6 % lag, 2002 bei noch 5,93 %, betrug er 2003 bis 2006 über 4 % und sinkt seit 2007 auf nunmehr 1,58 %.

Die höchste Mitgliederzahl wies weiterhin die RAK München mit 20.523 auf, gefolgt von der RAK Frankfurt mit 17.912 und der RAK Hamm mit 13.791. Die RAK Berlin verzeichnete mit einem Mitgliederzuwachs von 2,52 % den höchsten Zuwachs, gefolgt von der RAK Hamburg mit einem Zuwachs von 2,5 % und der RAK München mit 2,4 % Zuwachs. Bereits zehn Rechtsanwaltskammern verzeichneten einen Zuwachs von unter 1 %, die Rechtsanwaltskammern Mecklenburg-Vorpommern und Zweibrücken wiesen einen Rückgang der Mitgliederzahlen von -0,81 % bzw. -0,14 % auf.

Weitere Informationen und die Statistiken der BRAK finden Sie hier:

BRAK-INFO

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Statistisches Handbuch über Rechtsanwaltsberuf

Die Beobachtungsstelle ("Observatoire") des französischen Pendant zur Bundesrechtsanwaltskammer, des Conseil National des Barreaux, hat in Zusammenarbeit mit der Bundesrechtsanwaltskammer, dem Deutschen Anwaltverein und den nationalen Rechtsanwaltsvertretungen von Belgien, Spanien, Frankreich, Italien und Luxemburg ein Statistisches Handbuch über den Rechtsanwaltsberuf veröffentlicht. Das Handbuch ermöglicht einen Einblick in die verschiedenen Rechtssysteme der sechs Länder. Es beschäftigt sich insbesondere mit den Themen Anwaltsdichte, Demographie, Anzahl der Rechtsanwaltskammern, Frauenanteil und jährliches Einkommen.

Das Handbuch finden Sie hier:

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Europäische Kommission: EU-Justizindex

Am 27. März 2013 hat die Europäische Kommission ihre Mitteilung "Das EU-Justizbarometer - Ein Instrument für eine leistungsfähige, wachstumsfördernde Justiz" vorgestellt. Die Kommission möchte damit zu effektiven Justizsystemen in der EU beitragen und das Wirtschaftswachstum stärken. Das EU-Justizbarometer 2013 enthält Zahlen zur Funktionsweise der Justizsysteme in den 27 Mitgliedstaaten der EU. Ausgewertet wurden insbesondere Effizienzindikatoren für zivil- und handelsrechtliche Streitigkeiten sowie die Verwaltungsgerichtsbarkeit, da diese nach Ansicht der Kommission zur Verbesserung des Geschäfts- und Investitionsklimas beitragen. Wesentliche Indikatoren der Studie waren dabei die Verfahrensdauer, die internen Mechanismen zur Qualitätskontrolle der Gerichte sowie die Bereitstellung außergerichtlicher Streitbeilegungsmechanismen. Deutschland liegt bei der Auswertung in fast allen Punkten im oberen Bereich, lediglich die Anzahl der anhängigen Verwaltungsverfahren ist überdurchschnittlich hoch. Die Ergebnisse des EU-Justizbarometers 2013 werden in die Vorbereitung der anstehenden länderspezifischen Analysen des Europäischen Semesters einfließen und könnten Grundlage der voraussichtlich im Mai 2013 zu veröffentlichenden länderspezifischen Empfehlungen der Kommission sein.

Weiterführender Link:

BRAK-INFO

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Ausbildungsmessen im Mai 2013 für Auszubildende

Die RAK München wird auf folgenden Veranstaltungen mit einem Messestand vertreten sein und für den Ausbildungsberuf zur Rechtsanwaltsfachangestellten werben:

  • Jobfit am Samstag, den 04.05.2013 von 8.30 - 15.00 Uhr in der Saturn-Arena, Südliche Ringstraße 64, in 85053 Ingolstadt
  • 8. Ausbildungsmesse am Mittwoch, den 08.05.2013 von 10.30 - 17.00 Uhr auf Schloss Hohenburg, Mädchenrealschule St. Ursula, in 83661 Lenggries
Falls Ihre Kanzlei noch eine/n Auszubildende/n sucht, können Sie uns ein Stellenangebot für einen Ausbildungsplatz zuleiten. Die Stellenangebote werden auf Wunsch auf unserem Messestand ausgelegt.

Bei dieser Gelegenheit möchten wir auf die Liste der angebotenen Praktikumsplätze hinweisen, die ebenfalls am Messestand zur Info bereit liegen wird. Die aktuelle Liste ist zudem auf unserer Homepage unter Stellenangebote, Schülerpraktikum veröffentlicht.

Falls Sie Interesse haben, eine Ausbildungsstelle bzw. einen Praktikumsplatz für Schüler/innen in Ihrer Kanzlei anzubieten, können Sie uns gerne eine E-Mail mit Ihrem Angebot senden.

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Uni Passau: Master-Studiengang Europäisches Wirtschafts- und Regulierungsrecht

Im Rahmen der Kooperation zwischen der RAK München und der Uni Passau weisen wir auf ein besonders Weiterbildungsangebot der Uni Passau hin: Der Masterstudiengang Europäisches Wirtschafts- und Regulierungsrecht ist ein postgradualer Weiterbildungsstudiengang der Universität Passau, der als berufsbegleitendes Präsenzstudium konzipiert ist und vier Semester umfasst. Die Lehrveranstaltungen (mit Prüfungen) werden in Blockform in Schloss Hofen in Lochau abgehalten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Uni Passau:

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IFB: Beratungstag für Existenzgründer in Freien Berufen in Augsburg

Das Institut für Freie Berufe Nürnberg (IFB) veranstaltet am 15.05.2013 in Zusammenarbeit mit den Beruflichen Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) einen Beratungstag speziell für Existenzgründer in Freien Berufen. Interessierte erhalten Informationen über die Besonderheiten der Existenzgründung in Freien Berufen, über Finanzierungsmöglichkeiten und öffentliche Fördermittel sowie über rechtliche und steuerrechtliche Aspekte.

Die Veranstaltung dauert von 09.00 - 16.00 Uhr und findet in den Räumen der Beruflichen Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz), Ulmer Str. 160 a, 86156 Augsburg, statt. Der Beratungstag wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie finanziell gefördert. Die Teilnahmegebühr beträgt 25,00 €. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldeschluss ist der 13.05.2012.

Weitere Informationen finden Sie hier:

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Uni Augsburg: Vortrag Revisionsrecht und Revisionswirklichkeit

Das Institut für die gesamte Strafrechtswissenschaft an der Juristischen Fakultät der Uni Augsburg lädt zu einem Vortrag von Prof. Dr. Thomas Fischer, Richter am BGH, mit dem Thema "Revisionsrecht und Revisionswirklichkeit" am 06.05.2013 um 18.00 Uhr s.t. in den Hörsaal 1009 ein.

Das Plakat zu der Veranstaltung finden Sie hier.

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Redaktion und Bearbeitung
RA Alexander Siegmund
Geschäftsführer der RAK München
RAin Simone Kolb
Referentin
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Die Rechtsanwaltskammer München ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Rechtsanwälte im Bezirk des Oberlandesgerichts München zulässt und beaufsichtigt. Gleichzeitig vertritt sie die Interessen ihrer Mitglieder.
Verwaltet wird sie durch ein Präsidium, einen Vorstand und eine Geschäftsführung.