Rechtsanwaltskammer
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Sitzungssaal des Kammervorstands
Sitzungssaal des Kammervorstands
Januar
Rechtsanwaltskammer München
Tal 33, 80331 München
Tel.: 089/53 29 44-50
Fax: 089/53 29 44-950
E-Mail: newsletter@rak-muenchen.de
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Kammerversammlung 2013: Termine, Info-Plakat und Flyer

Die ordentliche Kammerversammlung 2013 findet

am Freitag, 19. April 2013, um 15.00 Uhr

im Hotel Holiday Inn Munich City Centre, Hochstraße 3, 81669 München (S-Bahnstation Rosenheimer Platz) statt.

Einladung und Tagesordnung werden gemäß § 5 Nr. 2 der Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer München (GO) bis spätestens Mittwoch, 3. April 2013, versandt, zusammen mit einer Kurzfassung der Jahresrechnung 2012, dem Etatvoranschlag 2012 in Gegenüberstellung zu den tatsächlichen Ausgaben im Jahr 2012, dem Etatvoranschlag für das Jahr 2013 und einem Vorschlag für dessen Finanzierung (§ 5 Nr. 4 GO).

Anträge zur Tagesordnung sind gemäß § 5 Nr. 1 Abs. 1 GO bis spätestens 5 Wochen vor der Kammerversammlung, d. h.

bis spätestens Freitag, 15. März 2013

schriftlich an den Kammervorstand zu richten (Postanschrift: Postfach 26 01 63, 80058 München; Geschäftsstelle der Kammer: Tal 33, 80331 München; Gerichts-Schrankfach Nr. 191 im Justizpalast München).

Die Kammerversammlung ist das oberste Organ der Rechtsanwaltskammer zur Verwirklichung der Selbstverwaltung der Anwaltschaft. Alle Mitglieder der Kammer sind deshalb herzlich eingeladen, an dieser Versammlung teilzunehmen. Nutzen Sie diese Möglichkeit, kommen Sie und werben Sie andere Mitglieder für die Teilnahme.

Die Rechtsanwaltskammer München hat für die diesjährige Kammerversammlung ein Plakat entworfen, das von Ihnen zum Aushang in Ihren Kanzleiräumen zur Information der Kolleginnen und Kollegen ausgedruckt werden kann.

Zusätzlich stellen wir Ihnen den Informationsflyer zur Kammerversammlung zum Ausdrucken zur Verfügung. Diesen können Sie auch gerne unter info@rak-m.de in größeren Stückzahlen anfordern, um andere Kolleginnen und Kollegen für die Teilnahme zu gewinnen.

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Infoveranstaltung der Rechtsanwaltskammer zur Anwaltsversorgung

Nach der erfolgreichen Info-Veranstaltung zur Anwaltsversorgung im Juni 2011 bietet die Rechtsanwaltskammer München eine weitere Informationsveranstaltung mit der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung an. Diese wird am Freitag, 05. April 2013,
09.30 – 11.30 Uhr
in den Räumen der RAK München stattfinden.

Die Einladung finden Sie hier:

Wir bitten Sie, sich diesen Termin vorzumerken. Sollten Sie Fragen zum Themenkreis "Anwaltliche Altersversorgung", insbesondere zur "BRAStV" haben, bitten wir Sie, diese bis 20.03.2013 an Herrn Hauptgeschäftsführer Kopp unter info@rak-m.de zu richten.

Die bisher eingegangenen Fragen finden Sie hier.

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Vortrag des Präsidenten der BRAK: "Starke Anwaltschaft - starker Rechtsstaat"

Am Dienstag, 19. Februar 2013, um 18.00 Uhr s.t. wird der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Axel Filges in den Räumen der Rechtsanwaltskammer München für die Münchener Juristische Gesellschaft einen Vortrag zum Thema "Starke Anwaltschaft - starker Rechtsstaat" halten. Der Vortrag hat aktuelle anwaltsbezogene Gesetzgebungsverfahren (vor allem zum RVG, BerHG, PKH und zur PartG mbB) sowie die Grundprinzipien der Selbstverwaltung zum Inhalt.

Alle Kolleginnen und Kollegen, auch Nicht-MJG-Mitglieder, sind herzlich eingeladen.

Die Einladung finden Sie hier.

Bitte melden Sie sich unter info@m-j-g.de an.

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New-Kammer Neujahrsempfang

Am 25. Januar 2013 hat die Rechtsanwaltskammer München ihren traditionellen New-Kammer Neujahrsempfang veranstaltet. Eingeladen waren die im Jahr 2012 neu zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die in den Bezirk der Rechtsanwaltskammer München gewechselt sind.

Die neuen Mitglieder wurden von Präsident Staehle begrüßt und konnten sich an Ständen zu verschiedenen Themen wie z.B. Berufsrecht, Gebührenrecht, Fachanwaltschaften, Fortbildungsangebot der Kammer bei Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführung informieren. Daneben standen auch Vertreter der Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung, des Anwaltvereins, des Forums Junge Anwaltschaft und des Deutschen Juristinnenbundes für Fragen zur Verfügung. Die Stellenbörse bot Gelegenheit, aktuelle Stellenangebote einzusehen.

Im Rahmen einer Tombola wurden Preise von einer Übernachtung am Starnberger See im Seehaus über wertvolle juristische Fachliteratur bis hin zu einem 100 Euro Hugendubel-Gutschein verlost.

Rede des Präsidenten
Tombolaverlosung durch Vorstandsmitglied Rolf Pohlmann
Gedankenaustausch unter jungen Kolleginnen und Kollegen
Gedankenaustausch unter jungen Kolleginnen und Kollegen

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Neuer Facebook-Auftritt für den Ausbildungsberuf der Rechtsanwaltsfachangestellten

Seit kurzem ist eine neue Facebook-Seite für den Ausbildungsberuf der Rechtsanwaltsfachangestellten freigeschalten worden. Dem Vorstand der RAK München war es wichtig, Interessenten für den Ausbildungsberuf zur Rechtsanwaltsfachangestellten auch über soziale Medien zu erreichen und für den Beruf zu begeistern.

Die Seite ist öffentlich über Facebook zugänglich. Über Unterstützung der Facebook-Seite durch das Drücken des "Gefällt mir"-Buttons insbesondere durch Ausbildungskanzleien freuen wir uns sehr. Die Seite soll aktuelle Informationen zum Ausbildungsberuf bereit halten und den Interessierten ein Forum bieten.

Es wurden darüber hinaus Flyer und Postkarten erstellt, die über den Ausbildungsberuf informieren. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website und unserer Facebook-Seite.

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Auswertung des Fragebogens zur Verfahrensdauer von Kosten- und Vergütungsfestsetzungsverfahren in Bayern

Im Newsletter 10/2012 wurde eine Umfrage zur Dauer von Kosten- und Vergütungsfestsetzungsverfahren in Bayern durchgeführt. Den Mitgliedern wurden 10 Fragen gestellt. Es haben sich 61 Kolleginnen und Kollegen beteiligt. Bei der Bewertung der Ergebnisse ist zu berücksichtigen, dass es möglich war, nur einen Teil der Fragen zu beantworten. Außerdem war es aus technischen Gründen nicht ausgeschlossen, dass sich auch Nichtmitglieder beteiligt oder Mitglieder mehrfach ihre Stimmen abgegeben haben.

Nach Feststellung der meisten Mitglieder können Kosten- und Vergütungsfestsetzungsverfahren vor den Amtsgerichten im Oberlandesgerichtsbezirk München zum Großteil schon in den ersten drei Monaten beendet werden, jedenfalls aber nach 6 Monaten. Längere Verfahrensdauern sind laut den Angaben der Mitglieder nur in München üblich. Vor den Landgerichten ergibt sich ein ähnliches Bild. Ein Großteil der Verfahren kann innerhalb von 3, spätestens aber innerhalb von 6 Monaten beendet werden. Auch hier weichen die Angaben nur bei den Landgerichten München I und II ab, bei denen vereinzelt Vergütungsfestsetzungsverfahren auch bis zu 12 Monaten gedauert haben.

Auch diese Rundfrage hat das klare Signal an die Justiz, dass die Mitglieder nur eine Verfahrensdauer von unter drei Monaten für vertretbar halten. Als Hauptgrund für eine längere Verfahrensdauer wird mit 48 % die zu geringe personelle Besetzung in der Justiz vermutet.

Rechtsanwälte werden in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit der Verzögerungsrüge und Entschädigung nach § 198 GVG für Verzögerungen in gerichtlichen Verfahren aufmerksam gemacht. Eine ausführliche Auswertung finden Sie hier:

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Austausch junger Anwälte mit der Rechtsanwaltskammer Verona

Seit vielen Jahren besteht zwischen der Rechtsanwaltskammer Verona und der Rechtsanwaltskammer München eine intensive Zusammenarbeit im Bereich der Juristenausbildung und der berufsrechtlichen Belange. Ein Bestandteil dieser Zusammenarbeit ist der Austausch und Kontakt zwischen den Mitgliedern der beiden Kammern. Es soll weiterhin jungen Anwältinnen und jungen Anwälten aus Verona die Möglichkeit geboten werden, für eine gewisse Zeit ein Praktikum in einer Münchener Anwaltskanzlei zu absolvieren, um auf diese Weise das deutsche Rechtssystem kennenzulernen.

Wenn Sie Interesse an diesem Austauschprogramm haben und die Möglichkeit sehen, eine junge Kollegin oder einen jungen Kollegen aus Verona für eine individuell zu vereinbarende Zeit in Ihrer Kanzlei aufzunehmen, treten Sie bitte mit Herrn Hauptgeschäftsführer Stephan Kopp, unter info@rak-m.de in Verbindung.

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Satzungsversammlung: Beschlüsse zu § 7a BORA von BMJ gebilligt

Das Bundesjustizministerium hat die Beschlüsse der Satzungsversammlung vom November des vergangenen Jahres (wir berichteten im Newsletter 11/2012) gebilligt. Wichtigste Änderung ist § 7a BORA, dessen Wortlaut an das neue Mediationsgesetz angepasst wurde. Die Beschlüsse werden im Heft 1/2013 der BRAK-Mitteilungen veröffentlicht und am 01.05.2013 in Kraft treten.

Weitere Informationen finden Sie hier:

BRAK-INFO

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BVerfG: Rechtsanwalts- und Patentanwalts-GmbH

Zu zwei anhängigen Verfassungsbeschwerden, mit denen die Zulassung einer Patent- und Rechtsanwalts GmbH sowohl zur Rechtsanwaltschaft als auch zur Patentanwaltschaft angestrebt wird, hat die BRAK eine Stellungnahme erarbeitet. Die RAK München hatte eine Zulassung abgelehnt, weil die nach § 59e II 1 BRAO erforderliche Mehrheit der Stimmrechte und Geschäftsanteile zugunsten der anwaltlichen Teilhaber im Gesellschaftsvertrag nicht vorgesehen war. Der BGH hat diese Entscheidung bestätigt (BGH Urteil vom 10.10.2011 - AnwZ (Brfg) 1/10). Die Beschwerdeführerin hält die Regelungen der §§ 59e II 1, 59f I 2 BRAO für einen Verstoß gegen Art. 12 I GG und Art. 3 GG.

Die BRAK hält ebenso wie der DAV die Verfassungsbeschwerden für unbegründet, weil der Gesetzgeber mit den Vorschriften der § 59c bis § 59m BRAO und der § 52c bis § 53 PAO den ihm im Bereich der Rechtsanwalts- und Patentanwaltsgesellschaft eingeräumten gesetzgeberischen Spielraum nicht überschritten habe. Die geltenden Regelungen sind auch in der Auslegung des BGH-Senats für Anwaltssachen und des BGH-Senats für Patentsachen durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt, nicht willkürlich und damit verfassungskonform.

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Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess

Das Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess vom 05.12.2012 ist am 11.12.2012 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Zuvor hatte der Bundestag einstimmig den Regierungsentwurf in der vom Rechtsausschuss empfohlenen Fassung (BT-Drucks. 17/11385) angenommen. Durch das Gesetz wird unter anderem die Pflicht zu einer Rechtsbehelfsbelehrung in allen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten eingeführt, in denen die anwaltliche Vertretung nicht obligatorisch ist. Das Gesetz wird am 01.01.2014 in Kraft treten.

Weitere Informationen finden Sie hier:

BRAK-INFO

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AG München: Eingeschränkte Erreichbarkeit des Vollstreckungsgerichts

Das Amtsgericht München teilt mit, dass das Vollstreckungsgericht München - Sachgebiet Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung - in dem Zeitraum vom 18. Februar 2013 - 01. März 2013 aufgrund der Einführung des neuen Programms forumSTAR-Immobiliarvollstreckung nicht besetzt sein wird.

Da die Umstellung auf die neue Software sehr umfangreiche Schulungen aller Mitarbeiter des Vollstreckungsgerichts erfordert, sind in dieser Zeit keine (telefonischen) Auskünfte, aber auch keine Bearbeitung, insbesondere keine Neuanordnungen von Zwangsversteigerungs- oder Zwangsverwaltungsverfahren, möglich.

Das AG München bittet daher um Verständnis und Geduld, wenn es in den ersten Wochen nach dem Programmwechsel zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen sollte.

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Staatsanwaltschaft München II: Neue Sprechzeiten

Der leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft München II, teilt mit, dass die Sprechzeiten ab 01. Januar 2013 auf werktags 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr festgelegt wurden. Auch die Pforte werde außerhalb dieser Zeiten nicht mehr besetzt sein.

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Automatisiertes gerichtliches Mahnverfahren - Nutzung der Formulare bei nachträglicher Prozessvertretung

Das Justizministerium des Landes Baden-Württemberg, das für die bundesweite Koordinierungsstelle für das automatisierte Mahnverfahren zuständig ist, weist darauf hin, dass das Feld im gerichtlichen Mahnverfahren für die nachträgliche Prozessvertretung ausschließlich dann anzukreuzen ist, wenn der Rechtsanwalt im konkreten Verfahren zuvor noch nicht aufgetreten ist.

Seit Überarbeitung der Formulare zum 01.01.2011 kann die nachträgliche Prozessvertretung durch ein einfaches Ankreuzfeld angegeben werden. Die mahngerichtlichen Prozessgerichte berichten, dass seitdem oftmals an dieser Stelle ein Kreuz gesetzt würde, obwohl die Prozessvertretung bereits im Verfahren hinterlegt sei, was bei den Gerichten zu vermeidbarem Aufwand und damit zu unnötigen Verfahrensverzögerungen führe. Ein einfaches Indiz, ob das Kreuz zu setzen ist, ist die Adressierung derjenigen Nachricht, der der Antrag beiliegt. Ist die Nachricht bereits an den Rechtsanwalt adressiert, darf kein Kreuz gesetzt werden. Wurde die Nachricht noch an die Partei selbst gerichtet, ist das Kreuz erforderlich.

BRAK-INFO

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Evaluierung der Justizsysteme in Europa

Die "European Commission for the Efficiency of Justice" (CEPEJ) ist ein Organ des Europarates und erstellt regelmäßig Studien zu justiziellen Fragen (weitere Informationen finden Sie hier). Nunmehr hat sie eine von ihr im Auftrag der Europäischen Kommission durchgeführte Studie mit dem Titel "European judicial systems" veröffentlicht.

Die Studie bietet einen Überblick über die verschiedenen Aspekte der Justizsysteme der Mitgliedsstaaten. In einem eigenen Teil widmet sich die Studie auch der Rechtsanwaltschaft. Gemessen an dem Verhältnis zu 100.000 Einwohnern hat Deutschland mit 155.679 Rechtsanwälten (Stand: 2010) eine „durchschnittliche“ Anzahl von Rechtsanwälten. Auf einen Richter kommen durchschnittlich 7,9 Rechtsanwälte.

Die Studie belegt, dass Rechtsanwälte eine zentrale Rolle für den Zugang zum Recht wahrnehmen. Die Zahl der Rechtsanwälte ist in den meisten Mitgliedsstaaten zwischen 2004 und 2010 gestiegen. Dabei kann festgestellt werden, dass die Einnahmen des einzelnen Anwalts jedoch gesunken sind.

Ausdrücklich betont die Studie, dass allein eine hohe Dichte von Rechtsanwälten nicht den Zugang zum Recht erleichtert. Es sei vielmehr von entscheidender Bedeutung, dass eine effektive Aufsicht durch eine vertrauenswürdige Institution, die Berufsregeln und Verhaltensregeln bereit hält, gewährleistet ist.

Weitere Einzelheiten finden Sie hier.

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ICC Schiedsrichterdatenbank

ICC Deutschland wird in 2013 eine Schiedsrichterdatenbank erstellen, um den Auswahlprozess der Schiedsrichter für den ICC Court of Arbitration zu erleichtern und die jeweils passenden Vorschläge nach Paris übermitteln zu können. Interessierte potentielle Schiedsrichter für ICC-Verfahren können sich an ICC Deutschland wenden, um nach Fertigstellung des Schiedsrichterportals in die Datenbank aufgenommen zu werden.

BRAK-INFO

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E-Justice: Infoveranstaltung mit Diskussion am 19.02.2013

Am Dienstag, 19. Februar 2013, um 19.30 Uhr findet im Justizpalast München, Saal 270, Prielmayerstraße 7, 80333 München eine Infoveranstaltung der "Neue Richtervereinigung e.V." zum Thema: "E-Justice - Was kommt da auf uns zu?" statt.

Referenten sind u.a. Walther Bredl, Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie Alexander Siegmund, Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer München und Mitglied des Ausschusses Elektronischer Rechtsverkehr bei der Bundesrechtsanwaltskammer.

Weitere Informationen und Referenten entnehmen Sie bitte der Einladung:

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Fachtagung "Bürgerbeteiligung" - Architekten und Juristen im Dialog

Aufgrund des großen Interesses an den letztjährigen Fachtagungen mit der Bayerischen Architektenkammer wird auch in diesem Jahr eine Fachtagung zum Thema "Bürgerbeteiligung" veranstaltet. Als Themen werden u.a. behandelt: "Bürgerbeteiligung bei Architektenwettbewerben-Spagat zwischen Laien- und Expertenwissen", "Kommunikationsprozesse in öffentlichen Planungsverfahren gestalten und lenken", "Mitwirkung von Bürgerinitiativen in Planungsverfahren". Die Veranstaltung findet am 15. März 2013 von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr im Haus der Architektur statt.

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier:

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Tagung "Betreutes Wohnen" der Forschungsstelle für Notarrecht an der LMU

Am Mittwoch, 6. Februar 2013, findet um 16:30 s.t. im Senatssaal der LMU eine weitere Tagung der Forschungsstelle für Notarrecht unter dem Titel "Betreutes Wohnen" statt. Notar Sven Schünemann, Regensburg, und Privatdozent Dr. Hannes Ludyga, M.A., München, werden zu praxisrelevanten Fragen in diesem Zusammenhang referieren. Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch im Anschluss ausgehändigt. Danach findet ein kleiner Empfang statt.

Weitere Informationen und Anmeldung hier:

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Redaktion und Bearbeitung

RA Alexander Siegmund
Geschäftsführer der RAK München

RAin Simone Kolb
Referentin
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Die Rechtsanwaltskammer München ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Rechtsanwälte im Bezirk des Oberlandesgerichts München zulässt und beaufsichtigt. Gleichzeitig vertritt sie die Interessen ihrer Mitglieder.
Verwaltet wird sie durch ein Präsidium, einen Vorstand und eine Geschäftsführung.