Rechtsanwaltskammer
Logo




Sitzungssaal des Kammervorstands
Sitzungssaal des Kammervorstands
Oktober
Rechtsanwaltskammer München
Tal 33, 80331 München
Tel.: 089/53 29 44-50
Fax: 089/53 29 44-950
E-Mail: Newsletter@rak-muenchen.de
Inhaltsverzeichnis

Sollte die E-Mail nicht richtig angezeigt werden, klicken Sie bitte hier.


134. Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer

Am 19.10.2012 fand auf Einladung der Rechtsanwaltskammer München in Augsburg die 134. Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer statt. Der Arbeitssitzung lag eine umfangreiche Tagesordnung vor, die z.B. wichtige Themen wie das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz, die Stellung von Syndikusanwälten oder den elektronischen Rechtsverkehr behandelt hat. Die Hauptversammlung klang im Rahmen eines Festabends aus. Die Bundesministerin der Justiz Leutheusser-Schnarrenberger sprach ein Grußwort.

Hauptversammlung
Hauptversammlung
Präs. RAK München Staehle, Bundesministerin der Justiz Leutheusser-Schnarrenberger, Präs. BRAK Filges (v.r.n.l.)
Hansjörg Staehle, Präsident der RAK München

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


10 Fragen zur Feststellung der Dauer von Kosten- und Vergütungsfestsetzungsverfahren in Bayern

Aufgrund der Evaluation des Rechts- und Justizstandorts Bayern hat eine nicht unerhebliche Anzahl von Rechtsanwälten angegeben, dass sie mit der Verfahrensdauer der Kosten- und Vergütungsfestsetzung in Zivil-, Straf- bzw. Familiensachen bei Amts- bzw. Landgerichten unzufrieden oder sogar sehr unzufrieden seien. Um die Gründe dieser Einschätzung besser feststellen zu können, bitten wir Sie um Beantwortung der nachfolgenden Fragen.

Hier geht es zum Fragebogen:

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


Jour fixe mit der Sozialgerichtsbarkeit

Am 15.10.2012 fand der jährliche Jour fixe der Anwaltschaft mit der Sozialgerichtsbarkeit statt.

Unter anderem wurden der Stand des elektronischen Rechtsverkehrs in der Sozialgerichtsbarkeit, das Verfahren der gütlichen Streitbeilegung nach dem Inkrafttreten des Mediationsgesetzes und die Rechtsprechung in Gebührensachen, insbesondere im Zusammenhang mit der Erstattung von Kopierkosten, thematisiert.

Weiterhin richteten die Vertreter der Sozialgerichtsbarkeit zwei Bitten an die Anwaltschaft:

1. Schriftsätze sollen bitte nur in Eilfällen vorab gefaxt werden. Kürzere Schriftsätze im Umfang bis zu 5 Seiten sollen nur gefaxt werden. Dabei möge der Schriftsatz bitte zweifach gefaxt werden und darauf hingewiesen werden, dass kein Original mehr folge. Etwaige Kopierkosten bei Gericht müssen dem Rechtsanwalt berechnet werden.
2. Terminsladungen erfolgen regelmäßig vier Wochen vor dem Sitzungstermin. Soweit seitens des anwaltlichen Vertreters ein kurzfristiger Verlegungsantrag wegen einer Terminskollision gestellt werde, könne der vorgesehene Sitzungsraum nicht mehr anderweitig genutzt werden. Rechtsanwälte sollen daher Verlegungsanträge bitte unverzüglich und unmittelbar nach Erhalt der Terminsladung stellen, wenn eine Terminskollision erkennbar ist.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


Verleihung des Hochschulpreises an Prüfungsbeste in Augsburg

Am 20.09.2012 hat der Vizepräsident der RAK München Dr. Thomas Weckbach an der Universität Augsburg den Hochschulpreis der Rechtsanwaltskammer München an Frau Carina König verliehen, die in der Ersten Juristischen Staatsprüfung 2012/I am Prüfungsort Augsburg das beste Ergebnis erzielte.

VP Dr. Thomas Weckbach mit Carina König

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


BRAStV: Fragen zur Anwaltsversorgung

Im vergangenen Jahr hat die Kammer eine Infoveranstaltung zur Anwaltsversorgung angeboten. Auch für dieses Jahr im Herbst war eine weitere Infoveranstaltung zu diesem Thema geplant. Aufgrund der bisher sehr geringen Nachfrage - trotz Aufrufs in den Mitteilungen, dem Newsletter und auf der Homepage - wird diese Veranstaltung nicht durchgeführt. Bei ausreichendem Interesse der Kolleginnen und Kollegen kann die Veranstaltung nunmehr im Frühjahr 2013 stattfinden.

Sollten noch offene Fragen zu diesem Themenkreis bestehen und Sie eine weitere Informationsveranstaltung durch die Rechtsanwaltskammer München befürworten, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen (Herrn Hauptgeschäftsführer Kopp, Tel. 089/53294460, info@rak-muenchen.de).

Bitte teilen Sie uns gleichzeitig Ihre Fragen über das Versorgungswerk zur Vorbereitung einer Informationsveranstaltung mit.

An dieser Stelle verweisen wir auch auf das besondere Angebot der BRAStV, sich einen individuellen Beratungstermin geben zu lassen. Bitte wenden Sie sich hierfür an die Telefon-Hotline der BRAStV: 089/92357050 oder per E-Mail an brastv@versorgungskammer.de.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


BRAStV: Presseerklärung zu Berichten in "Capital" und "Financial Times"

Im Wirtschaftsmagazin "Capital" und in den "Financial Times" wurde berichtet, dass die Versorgungsanwartschaften von Freiberuflern in Gefahr seien. Die Presseerklärung der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung zu diesen Berichten finden Sie hier.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


BVerwG: Steuerberater darf nicht gewerblich Honorarforderungen anderer Steuerberater einziehen

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 26.09.2012 (8 C 26.11) entschieden, dass ein Steuerberater nicht gewerblich die Honorarforderungen anderer Steuerberater einziehen darf (sog. gewerbliches Inkasso).

Die zusätzliche Inkassotätigkeit sei für einen Steuerberater nicht erlaubnisfrei zulässig. Die erforderliche Erlaubnis könne auch nicht erteilt werden. § 57 Abs. 4 Nr. 1 S. 2 StBerG enthalte ein grundsätzliches Verbot einer gewerblichen Tätigkeit für Steuerberater. Damit wolle das Gesetz der Gefahr begegnen, dass der Steuerberater seine oft detaillierten Kenntnisse vom Betriebs- und Geschäftsablauf seiner Mandanten für ein eigenes Gewinnstreben ausnutze. Eine Ausnahme komme nur dann in Betracht, wenn diese Gefahr im konkreten Fall nicht bestehe.

Im konkreten Fall war die vom Gesetz vorausgesetzte Gefahr aber schon wegen des engen sachlichen Zusammenhangs der beabsichtigten Inkassotätigkeit mit der steuerberatenden Tätigkeit nicht widerlegt.

Die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgericht finden Sie hier:

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


BGH: Mit Unterschrift unter bestimmenden Schriftsatz übernimmt Rechtsanwalt Verantwortung

Mit Beschluss vom 23.07.2012 (Az.: III ZB 70/11) hat der BGH entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der unter Angabe seiner Berufsbezeichnung einen bestimmenden Schriftsatz für einen anderen Rechtsanwalt unterzeichnet, mit seiner Unterschrift auch dann die Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes übernimmt, wenn vermerkt ist, dass der andere Anwalt „nach Diktat außer Haus“ ist.

Die vollständige Namensnennung des Prozessbevollmächtigten der Klägerin am Ende des Schriftsatzes im Zusammenhang mit dem Zusatz „nach Diktat außer Haus“ mache deutlich, dass die Berufungsbegründung von diesem Rechtsanwalt erstellt, aber wegen Ortsabwesenheit nicht selbst unterschrieben werden konnte. Auch wenn ein ausdrücklicher Zusatz „für“ fehle, lasse sich der Unterzeichnung durch einen anderen Rechtsanwalt entnehmen, dass dieser die Unterschrift anstelle des Rechtsanwalts leiste und damit als Unterbevollmächtigter in Wahrnehmung des Mandats der Kläger auftreten will. Damit gebe der unterschreibende Rechtsanwalt zugleich zu erkennen, dass er die Verantwortung für den Inhalt der Berufungsbegründung übernehmen will.

Das Urteil finden Sie in der Entscheidungsdatenbank des BGH:

Mit der aufgeworfenen Frage hat sich der BGH auch bereits in NJW 2003, 2028 befasst. Zudem hat er mit Beschluss vom 26.04.2012 (Az. VII ZB 83/10) entschieden, dass der Zusatz "i.V." eine Unterbevollmächtigung kenntlich macht. Dagegen reicht die Unterzeichnung bestimmender Schriftsätze für einen anderen Anwalt mit dem Zusatz "i.A." nur aus, wenn der unterzeichnende Anwalt als Sozietätsmitglied selbst beauftragt war (BGH, Beschluss vom 20.06.2012, Az. IV ZB 18/11, NJW-RR 2012, 1269). Fehlt jeglicher Vertretungszusatz ist ein bestimmender Schriftsatz, der von einem Anwalt außerhalb der Sozietät unterzeichnet wurde, unwirksam, KG Beschluss vom 10.09.2007, Az. 12 U 87/07, NJOZ 2008, 1797.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


OLG Köln: Bezeichnung als „Winkeladvokat“ stellt widerrechtliche Ehrverletzung dar

Mit Urteil vom 18.07.2012 (16 U 184/11) hat das OLG Köln entschieden, dass gegen die Bezeichnung eines Rechtsanwalts als Winkeladvokat bzw. seines Büros als Winkeladvokatur ein Unterlassungsanspruch nach § 1004 Abs. 1 S. 2 iVm. § 823 Abs. 1, 2 BGB iVm. § 185 StGB zusteht.

Unter einem Winkeladvokat sei jemand zu verstehen, der eine Sache entsprechend seinem Berufsstand nicht verantwortungsbewusst zu vertreten befähigt sei. Dies bedeute, dass damit ein Rechtsanwalt gemeint sei, der eine mangelnde fachliche Eignung aufweise und dessen Zuverlässigkeit zweifelhaft sei. In der Titulierung als Winkeladvokat liege somit eine Ehrverletzung.

Erschwerend zu dieser Persönlichkeitsverletzung komme hinzu, dass es sich bei einem Rechtsanwalt um ein Organ der Rechtspflege handele, dem die Öffentlichkeit in der Regel ein erhöhtes Maß an Seriösität beimesse. Es handele sich bei dem in Rede stehenden Angriff somit um einen solchen, der den Kernbereich des Ansehens eines Rechtsanwalts betreffe.

Das Urteil können sie in der Entscheidungsdatenbank NRW nachlesen:

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


Neue Verfahrensordnung für den EuGH

Ab dem 1. November 2012 gilt für den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) eine neue Verfahrensordnung. Hauptneuerungen sind Instrumente zur Beschleunigung der bei dem EuGH anhängigen Verfahren. So kann der EuGH durch Beschluss nunmehr die maximale Länge der einzureichenden Schriftsätze oder Erklärungen festlegen. In der Verhandlung besteht zudem die Möglichkeit, die Ausführungen der Parteien auf bestimmte Fragen zu beschränken oder überhaupt keine mündliche Verhandlung durchzuführen, falls der EuGH sich für ausreichend informiert hält. Im Vorabentscheidungsverfahren kann der EuGH darüber hinaus – auch ohne vorherige Anhörung der Beteiligten - einen mit Gründen versehenen Beschluss erlassen, wenn die Antwort auf die Vorlagefrage klar aus der Rechtsprechung abgeleitet werden kann oder wenn die Beantwortung der zur Vorabentscheidung vorgelegten Frage keinen Raum für vernünftigen Zweifel lässt.

BRAK-INFO

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


BRAK: 8. Karikaturpreis der deutschen Anwaltschaft an Hans Traxler

Am 26.09.2012 hat die Bundesrechtsanwaltskammer ihren 8. Karikaturpreis der deutschen Anwaltschaft an den Frankfurter Illustrator Hans Traxler verliehen. Hans Traxler ist einer der bedeutendsten Zeichner der Bundesrepublik. Seit vielen Jahrzehnten verfolgt und begleitet er die politischen Ereignisse in seiner kritischen und treffsicheren Art. Er war Mitbegründer der Satirezeitschrift Pardon und später der Titanic und gehört der Neuen Frankfurter Schule an. Insbesondere berühmt geworden ist seine Karikatur des ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl in Form einer Birne.

Der Karikaturpreis der deutschen Anwaltschaft wird alle zwei Jahre an herausragende Künstler auf dem Gebiet der satirischen Zeichenkunst verliehen.

Wie auch in den Jahren zuvor hat der Preisträger eine Karikatur exklusiv für die BRAK gezeichnet, die als signierter Kunstdruck in einer limitierten Auflage von 200 Stück zum Preis von 195 Euro zzgl. Versand und Verpackung bei der BRAK unter ghetti@brak.de bestellt werden kann.

Karikatur "Verhandlung" (schwarze Ölkreide und Aquarell auf Arches Bütten) von Hans Traxler

BRAK-INFO

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


Berufsbetreuervergütung zukünftig umsatzsteuerfrei

Nach einer Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 19.10.2012 konnte im Rahmen der Verhandlungen zum Jahressteuergesetz 2013 eine Einigung zur Umsatzsteuerfreiheit der Berufsbetreuervergütung erzielt werden.

Diese Einigung hat zur Folge, dass sämtliche Betreuungsleistungen von Berufsbetreuern außerhalb ihres sonstigen Berufs oder Gewerbes (beispielsweise als Rechtsanwalt oder Steuerberater für den Betreuten) von der Umsatzsteuer befreit werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BMJ:

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


Strafverfahren im Bezirk der RAK Stuttgart: Passwort für telefonische Auskünfte

Die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht und Landgericht Stuttgart erteilt aus datenschutzrechtlichen Gründen nur dann telefonische Auskünfte zu laufenden Verfahren, wenn seitens des Verteidigers ein Passwort benannt wird. Das Passwort hierzu erteilte die RAK Stuttgart bislang ausschließlich an ihre Mitglieder. Diese Praxis hat bei einigen Anwälten aus dem Bezirk der RAK München zur Verärgerung und zum Teil zu Verzögerungen im Rahmen der Verfahren geführt.

Die RAK München hat nun mit der RAK Stuttgart eine Vereinbarung getroffen, wonach der RAK München bei Bedarf das aktuelle Passwort bekannt gegeben wird. Alle Kolleginnen und Kollegen aus dem Bezirk der RAK München, die telefonischen Kontakt mit der Staatsanwaltschaft in Stuttgart aufnehmen wollen, können daher nunmehr auch bei der RAK München unter 089 - 532944-771 das aktuelle Passwort abfragen.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


Ausbildungsmessen im November 2012 für Auszubildende

Die RAK München wird auf folgende Veranstaltungen mit einem Messestand vertreten sein und für den Ausbildungsberuf zur Rechtsanwaltsfachangestellten werben:

  • Berufetag am Samstag, den 10.11.2012 von 9:00 – 12:00 Uhr in der Karl-Meichelbeck-Realschule, Düwellstraße 22, in 85354 Freising.
  • Zukunftsmesse am Donnerstag, den 29.11.2012 von 9:00 – 16:00 Uhr im Kongresshaus, Richard-Strauss-Platz 1, in 82467 Garmisch-Partenkirchen.
Falls Ihre Kanzlei noch eine/n Auszubildende/n sucht, können Sie ein Stellenangebot für einen Ausbildungsplatz zuleiten. Die Stellenangebote werden auf Wunsch auf unserem Messestand ausgelegt.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


Forschungsstelle für Notarrecht: Veranstaltung am 14.11.2012

Am Mittwoch, den 14.11.2012, findet an der Forschungsstelle für Notarrecht an der LMU München eine Tagung zum Thema "Die neue Erbrechtsverordnung" statt. Nähere Informationen zur Veranstaltung sowie zur Anmeldung entnehmen Sie bitte dem angehängten Flyer:

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


Redaktion und Bearbeitung
RA Alexander Siegmund
Geschäftsführer der RAK München
Sollten Sie den Newsletter abbestellen wollen, klicken Sie bitte hier und senden Sie uns eine kurze E-Mail mit dem Betreff: "Abbestellung".
Die Rechtsanwaltskammer München ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Rechtsanwälte im Bezirk des Oberlandesgerichts München zulässt und beaufsichtigt. Gleichzeitig vertritt sie die Interessen ihrer Mitglieder.
Verwaltet wird sie durch ein Präsidium, einen Vorstand und eine Geschäftsführung.