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Sitzungssaal des Kammervorstands
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Mai
Rechtsanwaltskammer München
Tal 33, 80331 München
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Fax: 089/53 29 44-950
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Auswertung des Fragebogens zur Verfahrensdauer bei Kostenfestsetzungsbeschlüssen

Im Newsletter des letzten Monats wurde eine Umfrage zur Dauer von gerichtlichen Verfahren durchgeführt. Den Mitgliedern wurden 10 Fragen zur Verfahrensdauer bei Kostenfestsetzungsbeschlüssen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und bei Verfahren in der Verwaltungsgerichtsbarkeit gestellt. Es haben sich 248 Kolleginnen und Kollegen beteiligt. Bei der Bewertung der Ergebnisse ist zu berücksichtigen, dass es zulässig war, nur einen Teil der Fragen zu beantworten (bspw. nur zur Verfahrensdauer von verwaltungsgerichtlichen Verfahren). Außerdem war es auch technischen Gründen nicht ausgeschlossen, dass sich auch Nichtmitglieder beteiligt oder Mitglieder mehrfach ihre Stimmen abgegeben haben.

Nach Feststellung der meisten Mitglieder können Kostenfestsetzungsverfahren in der ordentlichen Gerichtsbarkeit zum Großteil schon in den ersten drei Monaten beendet werden, jedenfalls aber nach 6 Monaten. Längere Verfahrensdauern sind Ausreißer. Ein klares Signal an die Justiz ist allerdings, dass die Mitglieder nur eine Verfahrensdauer von unter drei Monaten für vertretbar halten. Als Gründe für eine längere Verfahrensdauer werden zum einen die personelle Besetzung in der Justiz vermutet, aber auch "andere Gründe" angegeben.

In verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist die Verfahrensdauer in Eilverfahren vor den Verwaltungsgerichten und dem BayVGH mit bis zu sechs Monaten als durchaus akzeptabel zu bezeichnen. Auffällig ist jedoch, dass in Hauptsacheverfahren vor den VG von einigen Kollegen eine Verfahrensdauer von 12-18 Monaten und vor dem BayVGH von mehr als 18 Monaten beobachtet worden ist.

Sie finden die ausführliche Auswertung hier:

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BayStMJuV: Evaluation der Bayerischen Justiz

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk, die Präsidenten der Rechtsanwaltskammern München, Hansjörg Staehle, und Bamberg, Dr. Lothar Schwarz, sowie der Hauptgeschäftsführer der vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, Bertram Brossardt, haben am 21.05.2012 in München die Ergebnisse einer Evaluation der bayerischen Justiz vorgestellt, die u. a. auf umfangreichen Befragungen von Bürgern, Anwälten und Unternehmen nach wissenschaftlichen Kriterien beruht.

Von den vor Ort befragten Bürgern seien 67 % und von den telefonisch befragten Bürgern 70 % mit der bayerischen Justiz zufrieden. Bei den Rechtsanwälten seien es 84 % bzw. 79 %.

Auch bei den Unternehmen überwiege Zufriedenheit. Die Zufriedenheit der Unternehmen bleibe aber hinter der der Bürger und der Rechtsanwälte zurück.

Als äußerst erfreulich empfanden es alle Beteiligten, dass Bürger, Unternehmen und Rechtsanwälte mit der Neutralität der Justiz am zufriedensten sind. Dies gilt zum Beispiel für über 82 % der Rechtsanwälte.

Für die Anwaltschaft ist besonders vorzuheben, dass die überwiegende Mehrzahl der allgemein und vor Ort befragten Bürger und der Unternehmen mit allen Einzelaspekten der Leistung ihrer Rechtsanwälte (Erreichbarkeit; Schnelligkeit; Fähigkeit, juristische Sachverhalte zu erläutern; Serviceorientierung) sehr oder eher zufrieden sind. Jeweils mehr als die Hälfte der Bürger ist sogar sehr zufrieden.

Weitere Informationen und die ausführlichen Ergebnisse der Evaluation finden Sie hier:

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Kooperationsabkommen der RAK München mit dem Haifa District Committee der Israel Bar Association

Die RAK München begrüßte vom 1. bis 6. Mai 2012 eine kleine Delegation von israelischen Kollegen aus Haifa mit dem Vorsitzenden des Haifa District Committee, Herrn Rechtsanwalt Yossi Haham. Anlass dieses Besuches war die seit 20. Februar 2011 bestehende Kooperationsvereinbarung der Kammer mit dem District Committee.

Das Besuchsprogramm enthielt umfangreiche Gespräche über die Aufgaben und Strukturen der anwaltlichen Selbstverwaltung und das anwaltliche Berufsrecht. Neben einem Besuch des Anwaltsgerichts nahmen die israelischen Kollegen auch an einem Vereidigungstermin teil und besuchten in Kleingruppen einige Münchner Kanzleien zum kollegialen Austausch. Bei einem Besuch des Justizpalastes und des Strafjustizzentrums wurden Gespräche mit Richtern und Staatsanwälten zur Juristenausbildung und zum Prozessrecht geführt. Unterschiede in der Juristenausbildung wurden auch mit Vertretern der Ludwig-Maximilians- Universität erörtert. Einen Höhepunkt bildete ein Tagesausflug nach Nürnberg, verbunden mit dem Besuch des Memorium über die Nürnberger Prozesse und einer Besichtigung des Schwurgerichtssaals 600 und des Dokumentationszentrums auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände. An dem Besuchsprogramm nahmen neben Vertretern des Vorstands auch mehrere interessierte Kolleginnen und Kollegen teil. Die persönlichen und beruflichen Kontakte konnten so auf einen großen Kollegenkreis ausgedehnt werden.

Für die weitere Zusammenarbeit sind neben dem Informationsaustausch über aktuelle Rechts- und Berufspolitik Hospitationen von Anwaltskollegen, Referendaren und Studenten sowie gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen vorgesehen. Bei entsprechendem Interesse bitten wir die Kammermitglieder, sich an die Rechtsanwaltskammer zu wenden.

Präsident Hansjörg Staehle (m.) und Hauptgeschäftsführer Stephan Kopp (l.) begrüßen den Chairman of the Haifa District Committee Yossi Haham (r.)
Kollegialer Austausch der israelischen Delegation mit Vertretern des Vorstandes sowie interessierten Kolleginnen und Kollegen

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RAK München: Verhaltenshinweise für Rechtsanwälte bei Durchsuchung in Kanzlei

Der ehemalige Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer München hat freundlicherweise eine Neufassung der Verhaltenshinweise für den Fall der staatsanwaltlichen Durchsuchung der Rechtsanwaltskanzlei erarbeitet. Der Leitfaden legt genau dar, was der Rechtsanwalt zu beachten hat und an was gedacht werden muss.

Sie finden die Verhaltenshinweise hier:

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BMJ: Partnerschaftsgesellschaft mbB - Referentenentwurf im Kabinett beschlossen

Die Bundesregierung hat am 16.05.2012 den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beschlossen. Der Regierungsentwurf sieht vor, eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) zu schaffen, die den freien Berufen neben der herkömmlichen Form der Partnerschaft optional zur Verfügung stehen soll. Dabei soll die Haftung für Verbindlichkeiten aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung, nicht jedoch für sonstige Verbindlichkeiten wie Mieten, Gehälter etc., auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt sein. Nach § 8 Abs. 4 PartGG-E ist Bedingung für die Haftungsbegrenzung, dass die PartG mbB eine zu diesem Zweck durch das jeweilige Berufsrecht begründete, erhöhte Berufshaftpflichtversicherung unterhält (§ 51a BRAO-E: Mindestversicherungssumme 2,5 Mio. € für jeden Versicherungsfall; Jahreshöchstleistung mind. 10 Mio. €) und aus Publizitätsgründen den Namenszusatz "mit beschränkter Berufshaftung", "mbB" oder eine andere allgemeinverständliche Abkürzung führt.

Der Entwurf geht nunmehr ins Gesetzgebungsverfahren. Laut einer Pressemitteilung rechnet die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger mit einem Inkrafttreten Anfang 2013.

Die Pressemitteilung finden Sie hier:

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Satzungsversammlung: Beschlüsse der 2. Sitzung der 5. Satzungsversammlung

Am 14.05.2012 hat die 5. Satzungsversammlung zum zweiten Mal getagt. Es wurden redaktionelle Änderungen des § 5 Abs. 1 lit. r) FAO und des § 30 S. 2 BORA beschlossen.

Derjenige, der den Titel "Fachanwalt für IT-Recht" verliehen bekommen möchte, soll somit zukünftig nicht mehr Fälle aus "allen" Gebieten, sondern Fälle aus "den" in § 14k FAO genannten Bereichen nachweisen müssen. Die Änderung des § 30 BORA betrifft lediglich einen redaktionellen Fehler der BORA: Zukünftig soll richtigerweise auf § 59a Abs. 2 BRAO verwiesen werden, nicht mehr auf Abs. 3.

Die von der Satzungsversammlung gefassten Beschlüsse treten nach § 191d Abs. 5 BRAO mit dem ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf die Veröffentlichung in den für Verlautbarungen der Bundesrechtsanwaltskammer bestimmten Presseorgangen - also den BRAK-Mitteilungen - folgt. Zuvor werden die Beschlüsse durch das BMJ geprüft, § 191e BRAO.

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Law - Made in Germany: Zweite Broschüre erhältlich

Die BRAK hat gemeinsam mit den anderen Partnern des Bündnisses für das deutsche Recht am 08.05.2012 die zweite Auflage der Broschüre "Law - Made in Germany" an Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger übergeben. Wie schon in ihrer ersten Auflage stehen auch jetzt wieder das deutsche Recht und seine Vorteile in der praktischen Anwendung im Mittelpunkt. Neu ist, dass sich zwischenzeitlich auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag dem Bündnis angeschlossen hat. In seiner Rede anlässlich der Übergabe der Broschüre betonte der Präsident des DIHK, Hans Heinrich Driftmann, die große Bedeutung, die die Initiative für die deutsche Wirtschaft habe. Auf seinen Auslandsreisen werde er regelmäßig auf die robuste deutsche Wirtschaft angesprochen und verweise dann auch auf das gut funktionierende Rechtssystem, das weitgehende unternehmerische Freiheit garantiere, ein hohes Maß an Rechtssicherheit gewährleiste und widerstreitende Interessen überwiegend zu einem fairen Ausgleich bringe. Das Bündnis für das deutsche Recht (2008 zwischen Bundesjustizministerium und mehreren Organisationen der Rechtsberufe geschlossen) hat es sich zum Ziel gesetzt, das deutsche und kontinentaleuropäische Recht besser im In- und Ausland zu präsentieren. Im Mittelpunkt stehen dabei die strukturellen Qualitäten dieser Rechtssysteme: vorhersehbar, effizient und kostengünstig.

Weitere Informationen finden Sie hier:

BRAK-INFO

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OLG Düsseldorf: Gesetzliche Vergütung bei unwirksamer Vereinbarung eines Erfolgshonorars

Das OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 27.02.2012 entschieden, dass ein Verstoß gegen § 4a RVG und die damit verbundene Unwirksamkeit einer Erfolgshonorarvereinbarung nicht zur Nichtigkeit des Anwaltsvertrages führe. Dem Rechtsanwalt bleibe grundsätzlich der Anspruch auf die gesetzliche Vergütung. Aus einer Vergütungsvereinbarung, die nicht den Anforderungen des § 3a Abs. 1 S. 1 und 2 oder des § 4 Abs. 1 und 2 RVG entspreche, könne der Rechtsanwalt nach § 4b S. 1 RVG nur eine höhere als die gesetzliche Vergütung nicht fordern.

Das Urteil samt Begründung finden Sie hier:

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OLG Hamm: "Wir sind zertifiziert" auf Anwaltsbriefbogen oder Kanzleischild wettbewerbswidrig

Mit Urteil des OLG Hamm vom 31.01.2012 wurde eine Kanzlei verurteilt, unter Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr auf Briefbögen und/oder Kanzleischildern das DEKRA-Prüfsiegel zusammen mit der Aussage "DEKRA-zertifiziert, Qualitätsmanagement, wir sind zertifiziert" zu verwenden. Jedenfalls ein nicht unerheblicher Teil der maßgeblichen allgemeinen Verkehrskreise nehme bei dieser Art der Werbung mit dem DEKRA-Siegel irrig an, dass sich die beworbene Zertifizierung auch auf die Qualität der Dienstleistungen der zu der Kanzlei gehörenden Anwälte beziehe. Sie gingen dann zwangsläufig davon aus, dass auch die Anwälte selbst überprüft und für gut befunden worden wären. Eine solche Verbrauchervorstellung wäre jedoch falsch, da sich die Zertifizierung ausschließlich auf die Büroorganisation der Anwälte und die Qualität der dortigen Organisationsabläufe beziehe.

Das Urteil finden Sie hier:

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LG München I: Einmaliges unberechtigtes Führen des Titels Rechtsanwalt wettbewerbswidrig

Das LG München I hat mit Urteil vom 06.09.2011 entschieden, dass das Führen einer gesetzlich geschützten Berufsbezeichnung (hier: Rechtsanwalt) ohne entsprechende Erlaubnis stets irreführend i.S.d. § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG sei. Das wahrheitswidrige Führen der Berufsbezeichnung verstoße sowohl gegen §§ 3, 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG als auch §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 12 Abs. 4 BRAO. Der Verstoß könne angesichts der Bedeutung, die die Rechtsordnung wie auch der Verkehr dem Rechtsanwalt als Organ der Rechtspflege beimessen, bereits aufgrund einer einzigen Verletzungshandlung angenommen werden. Für die Geltendmachung des streitgegenständlichen Unterlassungsanspruchs sei nicht nur die Rechtsanwaltskammer, sondern auch ein Rechtsanwalt als Mitbewerber nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG aktivlegitimiert.

Das Urteil finden Sie in der freien juristischen Datenbank openJur:

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AnwGH Frankfurt: Keine berufsrechtliche Auskunftspflicht des Rechtsanwalts gegenüber Rechtsschutzversicherung

Nach Auffassung des Anwaltsgerichtshof Frankfurt stellt das Nichtbeantworten von Sachstandsanfragen einer Rechtsschutzversicherung keinen Verstoß gegen § 11 Abs. 1 BORA dar. Schon aus dem Wortlaut der Norm folge, dass diese nur zugunsten der Mandanten gelte. Der Mandant könne durch die Übertragung zivilrechtlicher Pflichten auf den Anwalt nicht für diesen berufsrechtliche Pflichten gegenüber Dritten begründen, mit denen der Anwalt keine Rechtsbeziehungen habe.

Auch ein Verstoß gegen die Generalklausel § 43 oder § 44 BRAO sei nicht ersichtlich.

Hiervon zu unterscheiden sei die Frage, ob der Rechtsanwalt zivilrechtlich verpflichtet sei, dem Rechtsschutzversicherer seines Mandanten Auskunft über den Sachstand zu erteilen. Diese Frage sei äußerst umstritten.

Die detaillierte Begründung des Urteils finden Sie in den BRAK-Mitteilungen 02/2012, S. 86 ff.:

BRAK-INFO

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Europäisches Parlament: Europaweite juristische Aus- und Fortbildung soll ausgebaut werden

Am 14. März 2012 hat das Plenum des Europäischen Parlaments einen Entschließungsantrag zur justiziellen Aus- und Fortbildung angenommen. Das Europäische Parlament fordert zum einen Online-Fortbildung und Austauschprogramme und zum anderen die Standardisierung der Fremdsprachenausbildung und des Studiums der vergleichenden Rechtswissenschaften bereits in der juristischen Ausbildung. Fortbildungen sollten insbesondere durch die Nutzung modernster Techniken erfolgen und Richtern grundsätzlich kostenlos und anderen Angehörigen der Rechtsberufe gegen ein geringes Entgelt zur Verfügung gestellt werden.

Den Antrag finden Sie hier:

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Rat der EU: Richtlinie zum Recht auf Belehrung im Strafverfahren verabschiedet

Am 27. April 2012 hat der Rat der Europäischen Union in der Formation des Justizministerrats den Richtlinienvorschlag zum Recht auf Belehrung im Strafverfahren offiziell verabschiedet. Hiernach müssen Personen, die einer Straftat verdächtigt werden, in einer ihnen verständlichen Sprache darüber belehrt werden, dass sie ein Recht auf einen Rechtsbeistand, das Recht auf Informationen über den Inhalt der Anklage, das Recht auf Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen und das Recht zu schweigen haben. Außerdem sollen sie über etwaige Möglichkeiten der Bereitstellung von Prozesskostenhilfe informiert werden. Sobald ein Verdächtiger festgenommen wird, soll er zudem darüber informiert werden, dass er ein Recht auf Zugang zu den Ermittlungsunterlagen, auf die Kontaktaufnahme mit Konsularbehörden und Familienmitgliedern oder sonstigen Dritten hat, auf medizinischen Beistand in dringenden Fällen sowie darauf, zu erfahren, nach wie vielen Stunden/Tagen Haft er spätestens einem Haftrichter vorgeführt werden muss.

Die Richtlinie muss nun innerhalb von zwei Jahren nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

Weiterführende Links:

BRAK-INFO

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Deutscher Anwaltstag vom 14. bis 16. Juni 2012 in München

Der Deutsche Anwaltstag ist seit langer Zeit wieder in München zu Gast. Unter dem Motto "Die Kunst Anwalt zu sein - Kunst, Kultur und Anwaltschaft" tagt der Deutsche Anwaltstag am 14. und 15. Juni 2012 im Münchener Gasteig. Zahlreiche Veranstaltungen befassen sich mit dem Verhältnis der Anwaltschaft zu Kunst und Kultur und der Kunst im anwaltlichen Alltag. Daneben bietet der Anwaltstag breitgefächerte Fortbildung für Fachanwälte (u. a. jeweils 4 Zeitstunden im Arbeitsrecht, Mietrecht, IT-Recht u.v.m.). Alle Anwältinnen und Anwälte sind auch herzlich eingeladen, an der Eröffnungsveranstaltung am 14. Juni 2012 im Gasteig teilzunehmen, auf der die Bundesjustizministerin und die Bayerische Staatsministerin für Justiz jeweils ein Grußwort halten werden.

Programm und Anmeldung zum Deutschen Anwaltstag finden Sie unter www.anwaltstag.de.

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Uni Passau: Vortrag zu neuen Strafbarkeitsrisiken der Verteidiger

Prof. Dr. Werner Beulke wird am 14.06.2012 um 18.00 Uhr im Hörsaal 1004, Gebäude J (WiWi-Hörsaal) an der Universität Passau einen Gastvortrag zu dem Thema "Neue Strafbarkeitsrisiken der Verteidiger vor dem Hintergrund einschlägiger Verfahren in Augsburg" halten.

Das Institut für Strafrecht lädt alle Interessenten zu diesem Gastvortrag anlässlich eines Besuchs japanischer Strafverteidiger herzlich ein.

Die Einladung finden Sie hier:

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Erinnerung: Fälligkeit der Kammerbeiträge

Die Kammerbeiträge sind seit dem 01.04.2012 zur Zahlung fällig. Bitte beachten Sie, dass die
1. Mahnung der noch offenen Kammerbeiträge am 04.07.2012 versandt werden. Mit der 1. Mahnung werden Mahnkosten in Höhe von € 10,00 erhoben (Nr. 6 der Beitragsordnung in der Fassung vom 08.04.2011).

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Redaktion und Bearbeitung
RA Alexander Siegmund
Geschäftsführer der RAK München
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Die Rechtsanwaltskammer München ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Rechtsanwälte im Bezirk des Oberlandesgerichts München zulässt und beaufsichtigt. Gleichzeitig vertritt sie die Interessen ihrer Mitglieder.
Verwaltet wird sie durch ein Präsidium, einen Vorstand und eine Geschäftsführung.