Sollte die E-Mail nicht richtig angezeigt werden, klicken Sie bitte hier.
Rechtsanwaltskammer |
![]() |
|
![]() |
Sitzungssaal des Kammervorstands
|
Januar |
Rechtsanwaltskammer München
Tal 33, 80331 München Tel.: 089/53 29 44-50 Fax: 089/53 29 44-950 E-Mail: Newsletter@rak-muenchen.de |
Inhaltsverzeichnis |
Sollte die E-Mail nicht richtig angezeigt werden, klicken Sie bitte hier. |
Tödliche Schüsse im Amtsgericht Dachau am 11.01.2012Die Anwaltschaft im Kammerbezirk ist über die tödlichen Schüsse im
Amtsgericht Dachau entsetzt und erschüttert. Sie versichert den
Hinterbliebenen des Verstorbenen ihre aufrichtige Anteilnahme. Die Gedanken
gelten darüber hinaus all denen, die Zeugen dieser unfassbaren Tat geworden
sind. Das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz möchte zudem die örtliche Anwaltschaft sensibilisieren, dass sie bei als gefährlich oder aggressiv eingeschätzten Beteiligten Zugangskontrollen und gegebenenfalls auch die Anwesenheit eines Wachtmeisters in der Sitzung anregen. Selbstverständlich ist dabei die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht zu wahren. Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer München spricht sich für eine flächendeckende Überwachung - ähnlich wie in Nordrhein-Westfalen - aus. Er legt zum Schutz aller Prozessbeteiligten Wert auf nachhaltige Maßnahmen. Der Kammervorstand wird das Ministerium von diesen Forderungen der Anwaltschaft unterrichten. Sie wurden auch am 31.01.2012 anläßlich des halbjährlichen Jour fixe dem OLG-Präsidenten und den Spitzen der hiesigen Gerichte und Staatsanwaltschaften vorgetragen und fanden großes Verständnis. An vielen Stellen wurden bereits verstärkte Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten umgesetzt. An einem nachhaltigen Sicherheitskonzept wird überall mit Hochdruck gearbeitet. Eingeschränkte Öffnungszeiten am LG München IDer Präsident des Landgerichts München I teilt mit, dass aufgrund der Sicherungsmaßnahmen am LG München I und dem damit einhergehenden Personalbedarf die Öffnungszeiten für den Partei- und Publikumsverkehr eingeschränkt werden:
Hinweis auf die Kammerversammlung 2012Die ordentliche Kammerversammlung 2012 findet am Wir berichtigen in diesem Zusammenhang auch die Angabe aus dem letzten Newsletter 12/2011, dass nach § 10 Nr. 2 GO nur wählbar sei, wer am 08. April 2011 im Bezirk des jeweiligen Landgerichts seine Kanzlei unterhalte. Wir bedauern diesen Redaktionsirrtum. Ergebnisse der Umfrage zur Einführung des elektronischen RechtsverkehrsIm letzten NL 12/2011 haben wir unsere Mitglieder darum gebeten, zehn Fragen zur Einführung des elektronischen Rechtvserkehrs (ERV) zu beantworten. Teilgenommen haben 208 Kolleginnen und Kollegen.Die Teilnehmer sind dem ERV gegenüber durchweg positiv eingestellt. Sie fürchten auch weniger die Anschaffungs- und Wartungskosten, sondern die rechtlichen und tatsächlichen Unwägbarkeiten. Die EDV-Ausstattung in den Kanzleien ist besser als gedacht. Auffällig ist, dass sich hauptsächlich Kollegen aus Einzelkanzleien an der Umfrage beteiligt haben. Hier scheint der ERV aufgrund der wohl schlanken Organisationsstrukturen eine besondere Bedeutung zu haben. Zu berücksichtigen ist freilich die Tatsache, dass die Umfrage über das Internet erfolgte. Sie konnte also von Kollegen ohne Internetanbindung nicht beantwortet werden. Die Ergebnisse der Umfrage können Sie hier einsehen. New-Kammer NeujahrsempfangZum 12. Mal hat die Rechtsanwaltskammer am 27. Januar 2012 ihren
traditionellen NewKammer Neujahrsempfang veranstaltet. Eingeladen waren die
im Jahr 2011 neu zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie die
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die in den Bezirk der
Rechtsanwaltskammer München gewechselt sind.
Verleihung des Bundesverdienstkreuzes am Bande an RA Dieter FaselBundespräsident Christian Wulff hat dem Kollegen Dieter Fasel das
Bundesverdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik
Deutschland verliehen. Am 12.01.2012 hat der Amtschef des Bayerischen
Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Ministerialdirektor
Dr. Walter Schön die Auszeichnung im Rahmen einer Feierstunde im
Justizpalast überreicht.
BRAK: Neubesetzung der AusschüsseDas Präsidium der BRAK hat zum 01.01.2012 die Mitglieder für die
Fachausschüsse der BRAK für die kommenden vier Jahre neu berufen. Insgesamt
werden mehr als 200 Kolleginnen und Kollegen ehrenamtlich in den derzeit 32
Ausschüssen mitarbeiten. In der vergangenen Legislaturperiode haben die
Ausschüsse insgesamt 180 Stellungnahmen vorbereitet. Außerdem nehmen
Ausschussmitglieder regelmäßig an Anhörungen und Expertengesprächen im
Rahmen von laufenden Gesetzgebungsvorhaben teil. Von der Rechtsanwaltskammer München haben sich insgesamt 22 Mitglieder bereit erklärt, an der wichtigen Ausschussarbeit teilzunehmen. Universität Passau: "Netzwerk im Netzwerk"-Treffen: Existenzgründung und MarketingDer AlumniClub - Ehemaligenverein der Universität Passau e.V. veranstaltet in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskammer München am Samstag, den 10.03.2012 ein "Netzwerk im Netzwerk"-Treffen zu dem Thema: "Marketing und Akquise für Existenzgründer und Selbständige" in den Räumen der Rechtsanwaltskammer München. Das Anmeldeformular sowie das Programm zur Veranstaltung entnehmen Sie bitte dem Fachtagung "Energiewende - Architekten und Juristen im Dialog"Aufgrund des großen Interesses bei der letztjährigen Fachtagung mit der
Bayerischen Architektenkammer am 15.03.2011, veranstalten wir auch in diesem
Jahr eine Fachtagung zum Thema „Energiewende – Architekten und Juristen im
Dialog“. Als Themen werden u.a. behandelt: Die Energiewende und deren
Umsetzung im Planfeststellungsverfahren, die neue Energiesparverordnung (EnEV)
einschließlich der Haftungsfragen im Zusammenhang mit der EnEV. Weitere
Themen und Referenten entnehmen Sie bitte der
Tagesordnung. Die Fachtagung wird am Freitag, 30. März 2012, von 10.00
Uhr bis 16.00 Uhr, in den Seminarräumen der Rechtsanwaltskammer München, Tal
33, 80331 München, stattfinden. Sollten Sie Interesse an dieser
Veranstaltung haben, können Sie sich mit dem entsprechenden
Anmeldeformular anmelden. BVerfG: Anwalts-GmbH & Co. KGMit Urteil vom 18.07.2011 (Az.: AnwZ (Brfg) 18/10) entschied der BGH,
dass eine
Rechtsanwaltsgesellschaft nicht in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG
betrieben werden
könne. Wir berichteten im
Newsletter 8/2011. BVerfG: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - GlaubhaftmachungDas Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss - 2 BvR 751/11 vom 25.10.2011 - entschieden, einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht stattzugeben, weil er nicht fristgemäß begründet worden war. Eine Beschwerdeführerin hatte mit Schriftsatz ihres Bevollmächtigten vom 04.04.2011 Verfassungsbeschwerde erhoben, die am selben Tag per Telefax ohne Anlagen beim Bundesverfassungsgericht einging. Der Originalschriftsatz mit Anlagen ging erst am 09.04.2011 und damit nach Ablauf der Beschwerdefrist aus § 93 Abs. 1 BVerfGG ein. Der Prozessbevollmächtigte der Beschwerdeführerin behauptete, die Kanzleiangestellte habe durch ein Versehen nur den Schriftsatz ohne Anlagen gefaxt. Das BVerfG entschied jedoch, dass ein Fall der unverschuldeten Fristversäumnis nicht glaubhaft gemacht worden sei, da auf der gefaxten wie auch auf der später im Original eingegangenen Verfassungsbeschwerde in Fettdruck "vorab per Fax... (ohne Anlagen)" vermerkt sei. Dem Prozessbevollmächtigten wurde darüber hinaus eine Missbrauchsgebühr auferlegt. Das Urteil finden Sie hier BVerfG: Strafverteidiger - Einsicht in VerfahrensaktenMit Beschluss vom 14.09.2011 - 2 BvR 449/11 - hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass eine Verfügung des Amtsgerichts Gladbeck einen Verstoß gegen das Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG darstelle. Der Beschwerdeführer, mit Kanzleisitz in Gladbeck beantragte beim Amtsgericht Gladbeck Akteneinsicht in zwei Strafverfahren. Auf Verfügung des Vorsitzenden teilte das Amtsgericht Gladbeck dem Beschwerdeführer jeweils durch Schreiben mit, "da eine Vollmacht nicht vorliegt, mag Akteneinsicht auf der Geschäftsstelle genommen werden". Dagegen erhob der Beschwerdeführer eine Beschwerde. Das Amtsgericht hielt diese jedoch für nach § 147 Abs. 2 StPO unzulässig, da Akteneinsicht nicht vollständig abgelehnt worden sei. Das BVerfG kam zu dem Ergebnis, dass die angegriffenen Verfügungen des Amtsgerichts den Rechtsanwalt in seinem Recht aus Art. 3 Abs. 1 GG verletzen würden. Die Gewährung von Akteneinsicht nur auf der Geschäftsstelle verstoße gegen Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Bedeutung als Willkürverbot. Das Amtsgericht habe sich in nicht mehr vertretbarer Weise von einer Anwendung der maßgeblichen Vorschrift des § 147 Abs. 4 S. 1 StPO gelöst und von sachfremden Erwägungen leiten lassen. Die Begründung finden Sie in der Entscheidung. OLG Celle: Ermessen des Anwalts bei Rahmengebühren gerichtlich voll überprüfbarNach dem Urteil des OLG Celle vom 28.12.2011 - 14 U 107/11 - kann ein Rechtsanwalt nur dann die Erhöhung der 1,3-fachen
Geschäftsgebühr auf eine 1,5-fache Gebühr verlangen, wenn die
Voraussetzungen von Nr. 2300 der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG vorliegen, d.h.
die Tätigkeit umfänglich oder schwierig war. Ob diese Voraussetzungen
vorliegen, unterliegt der gerichtlichen Überprüfung (entgegen BGH, MDR 2011,
454 f.) Hier finden Sie das Urteil: CCBE: Unabhängigkeit der Anwälte in Europa gefährdetDer CCBE hat Ende Dezember gemeinsam mit der ABA an Christine Lagarde, Managing Director des Internationalen Währungsfonds (IWF) geschrieben und ihre Sorge zum Ausdruck gebracht, dass die Unabhängigkeit des Rechtsanwaltsberufs in einigen europäischen Ländern angegriffen werde. Griechenland, Irland und Portugal seien von der Wirtschaftskrise besonders stark betroffen und müssten im Rahmen der Kreditvergabe tiefgreifende Reformen durchsetzen. Die Troika verlange von diesen Ländern unter anderem auch grundlegende Reformen im Bereich der Anwaltschaft. Die Autoren betonen in ihrem Brief, dass eine unabhängige Anwaltschaft eine Grundvoraussetzung für eine gut funktionierende Justiz und eine demokratische Gesellschaft ist. Es sei besorgniserregend, dass die in den Ländern geplanten Reformen nicht die vorgesehene Unabhängigkeit der Anwaltschaft von der Exekutive des Staates gewährleisten würden und unter rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten ohne Berücksichtigung rechtsstaatlicher Gesichtspunkte erfolgten. Weiterführende Links:
Berufsrechtsbibliothek der Rechtsanwaltskammer MünchenDie Rechtsanwaltskammer München stellt ihren Mitgliedern ab Februar 2012
eine kleinere Sammlung aktueller Kommentare und Zeitschriften zum
anwaltlichen Berufsrecht zur Einsicht zur Verfügung. Im
Vorstandssitzungssaal der Rechtsanwaltskammer finden Sie neben den aktuellen
Berufsrechts- und Gebührenrechtskommentaren auch verschiedene
Fachzeitschriften (z.B. Das Juristische Büro, Anwaltsgebühren Spezial,
RVGreport und die BRAK-Mitteilungen). Zweite große Ausbildungsplatzbörse am 03.03.2012Die RAK München möchte Sie gerne auf die nächste große "Zweite
Ausbildungsplatzbörse" im Berufs-Informations-Zentrum (BIZ) bei der Agentur
für Arbeit, Kapuzinerstraße 30, in 80337 München hinweisen. Deutsches Juristenorchester: Mitspielerinnen und Mitspieler gesuchtVom 18.09.2012 bis 21.09.2012 findet in München der 69. Deutsche
Juristentag statt. Im Zuge der viertägigen Veranstaltung ist am 19.09.2012
ein Konzert des Deutschen Juristenorchesters zusammen mit dem Chor des
Amtsgerichts München geplant. Das Deutsche Juristenorchester ist ein
überregionales Liebhaberorchester, das sich vorwiegend aus Juristinnen und
Juristen aller Berufsgruppen zusammensetzt. Gesucht werden - nicht nur für
dieses Konzert - musikbegeisterte Kolleginnen und Kollegen, die das
Juristenorchester tatkräftig unterstützen möchten. ZWW: Aktuelles ProgrammWie jedes Jahr bietet das Zentrum für Weiterbildung und Wissenstransfer (ZWW) der Universität Augsburg, in Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer München ein umfangreiches berufsbegleitendes Fortbildungsprogramm für Rechtsanwälte an. Die Seminare eignen sich größtenteils als Fortbildung nach § 15 FAO. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Redaktion und Bearbeitung |
RA Alexander Siegmund Geschäftsführer der RAK München |
Sollten Sie den Newsletter abbestellen wollen, klicken Sie bitte hier und senden Sie uns eine kurze E-Mail mit dem Betreff: "Abbestellung". |
Die Rechtsanwaltskammer München ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Rechtsanwälte im Bezirk des Oberlandesgerichts München zulässt und beaufsichtigt. Gleichzeitig vertritt sie die Interessen ihrer Mitglieder.
Verwaltet wird sie durch ein Präsidium, einen Vorstand und eine Geschäftsführung. |