Sondernewsletter zur Kammerversammlung

 
Kammerversammlung 2020 mit schriftlicher Abstimmung


ERINNERUNG AN IHRE STIMMABGABE

Schriftliche Abstimmung zur Kammerversammlung noch
bis 8.12.2020 möglich

Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,

wie Sie bereits über unsere Medien erfahren haben, findet in diesem Jahr die Kammerversammlung in Form einer schriftlichen Abstimmung statt. Die erforderlichen Unterlagen zur schriftlichen Abstimmung haben Sie in den vergangenen Tagen über ihr beA erhalten.

Ihre Stimme zählt!

Machen Sie von Ihrem Stimmrecht Gebrauch. Sie können noch bis einschließlich Dienstag, den 08.12.2020 um 24.00 Uhr Ihre Stimme abgeben.

Bitte beachten Sie: Das COV19FKG sieht für die Abstimmung die Schriftform vor, d.h. Sie können den ausgefüllten Stimmzettel postalisch mit Ihrer Unterschrift oder per beA mit qualifizierter elektronischer Signatur an die Rechtsanwaltskammer München übermitteln!

Ein Versand allein über beA reicht nicht aus.

Aufforderung zur Beschlussfassung

Sie haben vor kurzem über Ihr beA-Postfach die Sonderausgabe der Mitteilungen 07/2020 mit der Aufforderung zur Beschlussfassung im Wege der schriftlichen Abstimmung erhalten. Sollten Sie Ihre Abstimmungsunterlagen nicht erhalten oder Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Telefonisch sind wir unter 089/53 29 44 789 oder per E-Mail unter info@rak-m.de für Sie da.

Machen Sie von Ihrem Stimmrecht Gebrauch!

Auch wenn ich in diesem Jahr nicht persönlich zu Ihnen sprechen kann, freue ich mich, in dieser Videobotschaft ein paar persönliche Worte an Sie richten zu können. Ich möchte Sie nochmals höflich auffordern, von Ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen und schriftlich abzustimmen. Gerade in der derzeitigen Situation ist es wichtig, eng zu kommunizieren, für unsere Rechte und Pflichten einzutreten und der Anwaltschaft damit eine Stimme zu geben.

Unterstützungsfonds – Aufruf zur Weihnachtsspende

Auch in diesem Jahr möchten wir Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wieder auf unseren Unterstützungsfonds hinweisen, den die RAK München für Mitglieder, deren Hinterbliebene und ehemalige langjährige Mitglieder eingerichtet hat, wenn sie in wirtschaftliche Not geraten sind. Hierzu haben Sie in den vergangenen Tagen einen Spendenaufruf über Ihr beA-Postfach erhalten. Das Schreiben mit allen Informationen finden Sie hier.

Im Namen des Unterstützungsfonds danke ich Ihnen im Voraus herzlich für Ihre Weihnachtsspende.


Mit freundlichen kollegialen Grüßen
 
RA Michael Then
Präsident

© Rechtsanwaltskammer München 2020

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