Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
mit unserem
Corona-Newsletter informieren wir Sie in regelmäßigen Abständen über die
aktuellsten Entwicklungen zum Thema Corona in Kanzleien:
Handlungshinweise zur Absenkung der Umsatzsteuersätze Das Konjunkturpaket der Bundesregierung sieht u. a. eine auf ein halbes Jahr befristete Absenkung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes von 19 auf 16 Prozent für die Zeit vom 01.07. bis zum 31.12.2020 vor. Die BRAK hat am 25.06.2020 Handlungshinweise für die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte veröffentlicht. Es wird aufgezeigt, an welchen Zeitpunkt für die Bemessung des Umsatzsteuersatzes anzuknüpfen ist und was Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei Teilleistungen und Vorschüssen beachten sollten.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Rechtsanwaltskammer München bietet zu dem Thema „Umsatzsteuer in Corona-Zeiten“ am 07.07.2020 um 18.00 Uhr ein zweistündiges Seminar an. Hier geht es zu unserem Seminarportal.
Wiederaufnahme der Sitzungstermine
Die bayerischen Gerichte haben bereits im Mai 2020 den Justizbetrieb wieder schrittweise weiter aufgenommen. In welchem Umfang der Sitzungsbetrieb stattfindet, entscheiden die Gerichte im Einzelfall abhängig von den örtlichen Gegebenheiten. Zahlreiche Hinweise zu den Handlungshinweisen der Gerichte haben wir auf unserer Website zusammengefasst.
Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Folgendes zu beachten:
Es ist für den Zutritt zu Justizgebäuden immer noch eine Selbstauskunft erforderlich. Laden Sie die erforderliche Selbstauskunft vorab online herunter und bringen Sie diese ausgefüllt zu Gericht mit.
Sie finden die Selbstauskunft auf der Seite der Landgerichte München I oder II.
Führen Sie Ihren Anwaltsausweis mit
Der Anwaltsausweis sowie die ausgefüllte Selbstauskunft sind beim Sicherheitspersonal am Eingang vorzuzeigen bzw. abzugeben.
Denken Sie daran, eine Mund-Nasen-Maske bei sich zu führen. Im Innenbereich der Gerichte herrscht weiterhin entsprechende Tragepflicht.
Schutz- und Hygienekonzept in Kanzleien
Alle Dienstleistungsbetriebe haben nach den Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. Arbeitgeber sind darüber hinaus im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht angehalten, einen angemessenen Arbeitsschutzstandard zu gewährleisten. Damit Sie schnell und bequem ein eigenes Schutz- und Hygienekonzept erstellen können, haben wir für Sie eine Vorlage entworfen. Basis für unsere Vorlage sind unter anderem die Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und des Bundesarbeitsministeriums. Das Muster finden Sie auf unserer Website.
Finanzielle Unterstützung zur Sicherung von Ausbildungsplätzen
Die Bundesregierung hat ein Hilfsprogramm für kleine und mittelgroße Ausbildungsbetriebe verabschiedet, um durch die Corona-Pandemie bedrohte Ausbildungsplätze zu sichern. Gefördert werden Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen durchführen. Unter festgelegten Voraussetzungen können verschiedene Prämien und Förderungen beantragt werden.
Die Eckpunkte und insbesondere Fördermöglichkeiten haben wir auf unserer Website zusammengestellt.
Mit freundlichen kollegialen
Grüßen RA Michael
Then Präsident
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