Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das
Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat auf seiner
website klargestellt:
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind Teil der kritischen Infrastruktur und
berechtigt, eine Notbetreuung in Kita und Schule in Anspruch zu nehmen. Dies
betrifft auch die Mitarbeiter der Kanzlei.
Die Erklärung zur Berechtigung zu einer Kinderbetreuung im Ausnahmefall finden
Sie
hier.
Angestellte (Rechtsanwälte und Mitarbeiter) benötigen eine Bestätigung ihres
Arbeitgebers, dass sie aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten
an einer Betreuung ihres Kindes gehindert sind. Weitere Informationen finden Sie
auf unserer
website.
Als Nachweis legen sie bitte Ihren Anwaltsausweis vor. Sollten Sie eine
gesonderte Bestätigung benötigen, können Sie sich jederzeit an uns wenden unter
info@rak-muenchen.de.
Mit freundlichen kollegialen
Grüßen RA Michael
Then Präsident |