Geldwäschebeauftragter
Der neue Geldwäschebeauftragte der Rechtsanwaltskammer München ist Rechtsanwalt und Vizepräsident Andreas von Máriássy.
Er wird die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer München in Zweifelsfällen beraten und Hilfestellungen bei Fragen zum Geldwäschegesetz geben.
Nach § 11 GwG sind Rechtsanwälte verpflichtet, Verdachtsfälle bei der zuständigen Strafverfolgungsbehörde anzuzeigen. Ein Verdachtsfall im Sinne des GwG liegt vor, wenn der Rechtsanwalt Tatsachen feststellt, die darauf schließen lassen, dass eine Tat nach § 261 StGB oder eine Terrorismusfinanzierung begangen oder versucht wurde oder wird. Rechtsanwälte haben die Anzeige an die Bundesrechtsanwaltskammer zu übermitteln.
Kontakt:
Herrn Rechtsanwalt
Andreas von Máriássy
Kzl. Dingfelder Eysell v. Máriássy
Altheimer Eck 13 / II
80331 München
Telefon: 0 8 9 / 2 3 6 6 7 9 0
Telefax: 0 8 9 / 2 6 3 9 4 4
E-Mail: mein-anwalt(at)t-online.de
