Seminar(e) im Merkzettel
 
 

Die Rechtsanwaltskammer München ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und das gesetzlich eingerichtete Selbstverwaltungsorgan der Rechtsanwaltschaft. Ihr gehören alle bei den Landgerichten Augsburg, Deggendorf, Ingolstadt, Kempten, Landshut, Memmingen, München I und II, Passau und Traunstein zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die als Rechtsanwaltsgesellschaften zugelassenen GmbHs und AGs sowie die "verkammerten" Rechtsbeistände als Mitglieder an.

Die RAK berät ihre Mitglieder in berufsrechtlichen Angelegenheiten und übt die Berufsaufsicht aus. Im Bundesgebiet gibt es zur Zeit 28 örtliche Rechtsanwaltskammern, davon drei in Bayern (Bamberg, München und Nürnberg).

Derzeit sind über 20.000 Rechtsanwälte bei der Rechtsanwaltskammer München zugelassen.

Das Exekutivorgan der Rechtsanwaltskammer ist der Kammervorstand. Dieser besteht aus 36 Mitgliedern, die diese Funktion ausschließlich ehrenamtlich ausüben und von der Kammerversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt werden.

Der Kammervorstand wählt aus seiner Mitte das Präsidium, welches aus Präsident, drei Vizepräsidenten, Schriftführer und Schatzmeister (die auch Vizepräsidenten sind) besteht.

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer München hat zur Aufgabenbewältigung von der Möglichkeit gem. § 77 BRAO Gebrauch gemacht, Abteilungen zu bilden.

Der Vorstand wird bei seiner ehrenamtlichen Tätigkeit durch vier hauptamtliche Geschäftsführer sowie den Mitarbeitern der Kammer unterstützt.