Durchlaufende Posten
Hier finden Sie Informationen, ob z.B. die Vorverauslagung von Gerichtskostenvorschüssen durch den Anwalt, die Einzahlung der Aktenversendungspauschale, Gebühren für die Erteilung von Einwohnermeldeauskünften etc. dem Mandanten zuzüglich MwSt. in Rechnung zu stellen sind.
BGH: Umsatz auf auf Aktenversendungspauschale
Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
Umsatzsteuer
Hier finden Sie die Handlungshinweise, die der Ausschuss Steuerrecht der BRAK zur Problematik "Anwaltliche Dienstleistungen bei Auslandsbezug" erstellt hat.
Realteilung
Hier finden Sie Informationen, welche Punkte bei der Auseinandersetzung einer Sozietät zu beachten sind.
Betriebsprüfung
Da die Rechtsanwaltskammer immer wieder Anfragen von Mitgliedern erreichen, wie sie sich im Fall einer angekündigten Betriebsprüfung verhalten sollen, haben wir hier Informationen eingestellt. Hier finden Sie z.B. Näheres zum Verfahrensablauf sowie zur Verpflichtung, Unterlagen in neutralisierter Form vorzulegen.
Die steuerliche Betriebsprüfung beim Rechtsanwalt
Vorlagepflicht von Rechtsanwälten im Rahmen einer Betriebsprüfung
Steuerliche Hinweise zur vermögensverwaltender Tätigkeit
Hier finden Sie Informationen zur steuerrechtlichen Behandlung der Einkünfte aus vermögensverwaltender Tätigkeit.
Steuerliche Nachteile bei vermögensverwaltender Tätigkeit
Steuerliche Hinweise zur Betreuer- und Verfahrenspflegertätigkeit durch Rechtsanwälte
Mit Urteil vom 15.06.2010, Az. VIII R 10/09, hat der BFH nunmehr entschieden, dass Rechtsanwälte, die als berufsmäßige Betreuer und Verfahrenspfleger tätig sind, keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sondern aus sonstiger selbständiger Tätigkeit erzielen. Mit dieser Entscheidung hat der BFH hat seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben.
Das Urteil des BFH finden Sie hier.
Steuerliche Hinweise zur Insolvenzverwaltertätigkeit durch Rechtsanwälte
Ist ein Rechtsanwalt auch als Insolvenzverwalter tätig, sind die im Rahmen der Insolvenzver-waltertätigkeit erzielten Einkünfte als Einkünfte aus sonstiger selbständiger Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG zu qualifizieren. Daran ändert auch die Beteiligung qualifizierter Mitarbeiter an der Abwicklung der einzelnen Insolvenzverfahren nichts; insoweit hat der BFH seine ständige Rechtsprechung mit Urteil vom 26.01.2011, Az. VIII R 29/08 ausdrücklich aufgegeben.
Das Urteil des BFH finden Sie hier.
