Elektronischer Rechtsverkehr
Für die Anwaltschaft in Bayern ergeben sich derzeit nur zwei große Anwendungsfelder des Elektronischen Rechtsverkehrs. Zum einen die elektronische Registeranmeldung und zum anderen das automatisierte Mahnverfahren, das über das Amtsgericht in Coburg - Zentrales Mahngericht - abgewickelt wird. In beiden Fällen kann das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)zur Anwendung kommen.
- Informationen zum Bayerischen Register - Online finden Sie hier. Umfasst werden
- das Handelsregister
- das Genossenschaftsregister
- das Partnerschaftsregister
- das Vereinsregister
- Informationen zu den Insolvenzbekanntmachungen können Sie
- Über die Online-Grundbucheinsicht in Bayern können Sie sich hier informieren.
- Über das Mahnverfahren erhalten Sie hier Informationen.
Allgemeine Infos:
- Aktuelle Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) erhalten Sie in dem Justizportal des Bundes und der Länder.
- Die aktuellen Onlinedienste der Landesjustizverwaltungen finden Sie hier.
- Eine allgemeine Abhandlung der Thematik des Elektronischen Rechtsverkehrs ist ebenfalls auf dem Justizportal erhältlich.
- Besonders umfassende Information zur elektronischen Signatur ist zudem über Wikipedia (R) abrufbar.
- In der Literatur ist instruktiv der Aufsatz von Degen, Elektronischer Rechtsverkehr aus Sicht der Anwaltschaft, VBlBW 2005, 329 ff.
- Vgl. auch Berliner Anwaltsblatt 7-8/2007, 265, "Bieten Sie Verschlüsselungen an!" von Ehring.
- Rechtsanwalt Sevriens aus Berlin hat einen Artikel zur elektronischen Signatur verfasst, der online verfügbar ist: "Die zertifizierte Signatur im praktische Einsatz".
- Die erste höchstrichterliche Entscheidung zur elekronischen Signatur erfolgte durch den BFH, Urt. v. 18.10.2006 - XI R 22/06, DStRE 2007, 515
- Vgl. auch die Anmerkung hierzu von Fischer-Dieskau, Hornung, NJW 40/2007, 2897 ff. Aktuelle, umfassende und praxisrelevante Informationen zum Bereich des eGovernment bieten die bremen online services.
- Den BGH-Beschluss vom 21.12.2010 zu den Anforderungen an die qualifizierte elektronische Signatur, insbesondere zur "Eigenhändigkeit", können Sie hier downloaden.
Vgl. hierzu auch Dr. Hamm in NJW 2011 Heft 18, S. 1294.
