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Rechtsanwaltskammer |
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Sitzungssaal des Kammervorstands
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Januar |
Rechtsanwaltskammer München
Tal 33, 80331 München Telefon: (089)53 29 44-0 Telefax: (089)53 29 44-28 E-Mail: newsletter@rak-m.de |
Inhaltsverzeichnis |
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RAK München: Kammerversammlung 2016Die ordentliche Kammerversammlung 2016 findet am Freitag, 15.04.2016 in der Alten Kongresshalle, Theresienhöhe 15, 80339 München (U-Bahnstation Schwanthalerhöhe) statt. Der Beginn der Veranstaltung wird mit der Einladung bekanntgegeben. Die Einladung und Tagesordnung werden noch rechtzeitig versandt. Wir dürfen Sie bitten, sich den Termin vorzumerken.Die Frist für Anträge zur Tagesordnung und für Wahlvorschläge läuft am Freitag, 11.03.2016, ab. Weitere Informationen zur ordentlichen Kammerversammlung finden Sie hier. Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte in Kraft getretenDas Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung ist am
30.12.2015 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und am 01.01.2016 in den wesentlichen Teilen in Kraft getreten.
Das neue Gesetz sieht vor, Syndikusanwälten für die Tätigkeit innerhalb ihres Dienstverhältnisses einen
anwaltlichen Status zu verleihen, wenn sie zuvor bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer als Syndikusrechtsanwalt
zugelassen wurden.
Initiative Rechts- und Justizstandort Bayern: Neue Website geht onlineVor gut fünf Jahren haben sich die wichtigsten Akteure des Rechts in Bayern zur Initiative "Rechts- und
Justizstandort Bayern" zusammengeschlossen, um durch einen institutionalisierten ständigen Gedankenaustausch den
Rechts- und Justizstandort Bayern weiter zu verbessern. Um die erfolgreiche Arbeit der Initiative "Rechts- und
Justizstandort Bayern" zu stärken und zu fördern, hat die Initiative die Gründung des "Fördervereins Initiative
Rechts- und Justizstandort Bayern e.V." initiiert. Ziel des Vereins, dessen Gründungsversammlung am 27.03.2015
stattfand, ist es, den Rechts- und Justizstandort Bayern im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft
weiter zu stärken und noch attraktiver zu machen. Zu den Mitgliedern zählen unter anderem das Bayerische
Staatsministerium der Justiz, die Rechtsanwaltskammern München, Nürnberg und Bamberg, der Verband Freier Berufe in
Bayern e.V. sowie die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V.
Verordnung zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen in Kraft getretenAm 13.01.2016 ist die Verordnung (EU) 2015/2421 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 zur Einführung eines
europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen und der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 zur Einführung eines
Europäischen Mahnverfahrens in Kraft getreten.
PKH-Bekanntmachung 2016Die seit dem 1. Januar 2016 maßgebenden Beträge, die nach § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1b, Nr. 2 ZPO vom Einkommen der
Partei abzusetzen sind, wurden neu bekannt gemacht. Sie betragen für Parteien, die ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit
erzielen, 213 Euro, für Parteien und ihren Ehegatten oder ihren Lebenspartner 468 Euro, für jede weitere Person, der
die Partei aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflicht Unterhalt leistet, in Abhängigkeit von ihrem Alter für Erwachsene
374 Euro, für Jugendliche von Beginn des 15. bis Vollendung des 18. Lebensjahres 353 Euro, für Kinder vom Beginn des
7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 309 Euro und für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 272 Euro.
BRAK: Teilnehmer für Deutsch-Chinesisches Anwaltsseminar in Peking gesuchtDie BRAK veranstaltet erneut gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ)
im Rahmen des Deutsch-Chinesischen Rechtsstaatsdialoges ein Seminar für Rechtsanwälte, das von der Robert-Bosch
Stiftung GmbH finanziert wird. Bereits im November 2015 fand ein erstes Seminar mit engagierten deutschen und
chinesischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten statt. Eine Woche lang tauschten sich die Teilnehmer über das
Verständnis ihrer Rolle als Rechtsanwälte, die unterschiedlichen Rechtssysteme und die Rechtskulturen aus.
EGMR: Sanktionierung eines Rechtsanwalts verstößt gegen Recht auf MeinungsfreiheitMit Urteil vom 12.01.2016 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Fall Rodriguez Ravelo
v. Spain (Beschwerdenr. 48074/10), dass die Sanktionierung eines Rechtsanwalts, der in Schriftsätzen einer Richterin
verwerfliches Verhalten vorgeworfen hatte, gegen das Recht auf Meinungsfreiheit gemäß Art. 10 EMRK verstößt.
EuGH: Zugang zur Ausübung steuerberatender Tätigkeiten in DeutschlandDer EuGH hat mit Urteil vom 17. Dezember 2015 in der Rechtssache X-Steuerberatungsgesellschaft gegen Finanzamt
Hannover-Nord (Rs. C-342/14) entschieden, dass die deutschen Regelungen, wonach es Steuerberatungsgesellschaften, die
in einem anderen EU-Mitgliedstaat niedergelassen sind, nicht erlaubt ist, von diesem anderen Mitgliedstaat aus
geschäftsmäßige Hilfeleistungen in Steuersachen in Deutschland zu erbringen, gegen die Dienstleistungsfreiheit gemäß
Art. 56 AEUV verstoßen. Die deutschen Regelungen müssten vorsehen, dass bei der Beurteilung der Befugnis zur
geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen einer Steuerberatungsgesellschaft die Kenntnisse und Berufserfahrung
der Mitarbeiter der Gesellschaft berücksichtigt werden.
BGH: Anforderungen an anwaltliche VergütungsvereinbarungMit Urteil vom 3.12.2015 - IX ZR 40/15 - hat sich der Bundesgerichtshof mit der Frage befasst, wann eine
Vergütungsvereinbarung von anderen Vereinbarungen "deutlich abgesetzt" i.S.v. § 3a Abs. 1 S. 2 RVG ist.
Kooperation der RAK München mit dem DAI - FortbildungsveranstaltungenFachanwaltsfortbildungen RAK München: Aktuelle FortbildungsveranstaltungenEine Auswahl aktueller Fortbildungsveranstaltungen der RAK München im Februar 2016 finden Sie hier.
Warnung vor Betrugsmasche mit gefälschten SchecksAus gegebenem Anlass weisen wir erneut auf eine Betrugsmasche mit gefälschten Schecks hin: Seit 2010 wenden sich
immer wieder angebliche ausländische Mandanten an deutsche Anwaltskanzleien mit der Bitte um Übernahme eines Mandats
verbunden mit der Bitte, den erforderlichen Vergütungsvorschuss zu benennen. Wird dieser genannt, treffen kurz darauf
ausländische Bankschecks ein - meist in Dollar -, mit einem Betrag, der den Vergütungsvorschuss exorbitant übersteigt.
Entweder soll der überschießende Betrag sofort an einen angeblichen Gläubiger weiter transferiert werden, der
anderenfalls die wirtschaftliche Existenz bedrohende Schritte unternimmt. Oder die Überzahlung wird als Versehen
deklariert und um sofortige Rücküberweisung gebeten, da die Geldmittel für die Fortführung des Betriebes von
existenzieller Bedeutung seien.
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Redaktion und Bearbeitung |
RAin Brigitte Doppler Geschäftsführerin der RAK München RAin Claudia Krafft, LL.M., stv. Geschäftsführerin der RAK München |
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Die Rechtsanwaltskammer München ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Rechtsanwälte im Bezirk des Oberlandesgerichts München zulässt und beaufsichtigt. Gleichzeitig vertritt sie die Interessen ihrer Mitglieder.
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