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Sitzungssaal des Kammervorstands
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September |
Rechtsanwaltskammer München
Tal 33, 80331 München Telefon: (089)53 29 44-50 Telefax: (089)53 29 44-950 E-Mail: newsletter@rak-muenchen.de |
Inhaltsverzeichnis |
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Flüchtlingshilfe und -unterstützung: Bestellung zum VormundDie Familiengerichte suchen dringend Vormünder für die vielen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die derzeit nach Deutschland kommen. Da diese Aufgabe anspruchsvoll ist, sollte sie
möglichst von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten übernommen werden. Denn: Der Vormund ist u.a. auch dafür da, junge Flüchtlinge durch die deutsche Bürokratie und das Asylverfahren zu begleiten.
RAK München: Umfrage zu Mitteilungen und Newsletter der KammerDie RAK München gibt viermal im Kalenderjahr die „Mitteilungen“ heraus. In den Mitteilungen berichtet die RAK München über die Arbeit des Kammervorstands und der Geschäftsstelle. Hier
erhalten Sie neben Informationen über wichtige und bedeutsame Entscheidungen im Berufs- und Gebührenrecht auch allerlei Wissenswerte aus dem Bereich Aus- und Fortbildung. Auf Wunsch können
die Mitteilungen elektronisch bezogen werden. Daneben erscheint jeden Monat der Newsletter der RAK München in elektronischer Form.
BRAK: Neues Präsidium gewähltIm Rahmen der Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer am 18.09.2015 haben die Präsidenten der 28 regionalen Rechtsanwaltskammern ein neues Präsidium gewählt. Neuer Präsident ist der
Ravensburger Rechtsanwalt Ekkehart Schäfer. Er tritt die Nachfolge von Axel C. Filges, Rechtsanwalt aus Hamburg, an, der in den vergangenen acht Jahren der BRAK vorstand.
BRAK: Bestellung der beA-Karte seit September möglichWie bereits mehrfach berichtet, wird ab 01.01.2016 das neue besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) an den Start gehen. Um das beA nutzen zu können, ist eine sogenannte Erstregistrierung mit
einer von der Bundesnotarkammer (BNotK) im Auftrag der BRAK herausgegebenen beA-Karte notwendig.
BRAK: Stellungnahme zur geplanten Speicherpflicht für VerkehrsdatenDie BRAK hat eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherpflicht für Verkehrsdaten vorgelegt. Kritisiert wird dabei u. a. der nicht hinreichende
Schutz für Berufsgeheimnisträger. Ein Speicherungsverbot gilt nach § 113b Abs. 6 TKG-E i.V.m. § 99 Abs. 2 TKG nur für Verkehrsdaten, die sich auf Personen, Behörden und Organisationen in sozialen oder
kirchlichen Bereichen beziehen, die grundsätzlich anonym bleibenden Anrufern ganz oder überwiegend telefonische Beratung in seelischen oder sozialen Notlagen anbieten. Verkehrsdaten, die sich auf nach
§ 53 StPO zeugnisverweigerungsberechtigten Personen, also auch Rechtsanwälte, beziehen, sind nicht von der Speicherpflicht ausgenommen. Sie dürfen von den Behörden lediglich nicht abgerufen werden und
unterliegen darüber hinaus einem Verwendungsverbot (§ 100g Abs. 4 StPO-E).
BRAK: Stellungnahme zur diskutierten Einführung der Strafbarkeit der SelbstgeldwäscheDas Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat im März 2015 einen Diskussionsentwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes vorgelegt, durch den die Strafbarkeit der
Selbstgeldwäsche (§ 261 Abs. 9 S. 2 StGB-E) eingeführt werden soll. Danach soll ein Beteiligter an einer Geldwäsche-Katalogtat in Zukunft bestraft werden können, wenn er Geld oder
andere Gegenstände aus der Vortat selbst in den Verkehr bringt ohne auf deren genauer Herkunft hinzuweisen. Außerdem soll die Überwachung der Telekommunikation auf an sich straflose
Verhaltensweisen der Selbstgeldwäsche ausgedehnt werden (§100a Abs. 2 Nr. 1 lit. m StPO-E).
Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft: Übergabe des Amtes der SchlichterinAm 10.09.2015 fand anlässlich der Übergabe des Amtes der Schlichterin der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft eine Feierstunde statt. Monika Nöhre, ehemalige Präsidentin des Kammergerichts Berlin, tritt die Nachfolge von Dr. h. c. Renate Jaeger an, die als erste Schlichterin der Anwaltschaft diese Position seit Januar 2011 bekleidete und zuvor Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewesen war. Die Schlichtungsstelle wurde vor fünf Jahren auf Initiative der Bundesrechtsanwaltskammer als unabhängige Institution zur Befriedung von Auseinandersetzungen zwischen Mandanten und ihren Rechtsanwälten eingerichtet. Im Rahmen des Programms hielt die amtierende Präsidentin des Bundesgerichtshofs Bettina Limperg eine Festrede zum Thema „Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – wieviel Justiz braucht die Schlichtung“, die in der kommenden Ausgabe der BRAK-Mitteilungen (Heft 5/2015) abgedruckt sein wird. BVerfG: Geldwäsche durch Annahme bemakelten Geldes als RechtsanwaltshonorarMit Beschluss vom 28.07.2015 – 2 BvR 2558/14, 2 BvR 2573/14, 2 BvR 2571/14 – hat das Bundesverfassungsgericht nunmehr klargestellt, dass auch der Vereitelungs- und Gefährdungstatbestand
des § 261 Abs. 1 S. 1 StGB im Fall der Honorarannahme durch Strafverteidiger verfassungskonform auszulegen ist.
BSG: Aktenversendungspauschale bei TeilversendungenMit Beschluss vom 20.03.2014 – B 13 SF 4/15 S - hat das Bundessozialgericht entschieden, dass die Aktenversendungspauschale auch dann nur einmal erhoben werden darf, wenn der Rechtsanwalt die
Übersendung der Gerichtsakten nebst Beiakten beantragt hat, das Gericht die Akten jedoch in mehreren Teilsendungen verschickt.
Berufsbildung 2015: Berufsbildungsmesse und 13. Bayerischer BerufsbildungskongressVom 7. bis 10.12.2015 findet die „Berufsbildung 2015 – Berufsbildungsmesse und 13. Bayerischer Berufsbildungskongress“ in der NürnbergMesse statt. Die „Berufsbildung 2015“ richtet sich an Schüler, Eltern, Lehrer sowie Bildungsfachleute. Weitere Informationen können Sie hier abrufen. |
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Redaktion und Bearbeitung |
RAin Brigitte Doppler Geschäftsführerin der RAK München RAin Claudia Krafft, LL.M., Referentin |
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Die Rechtsanwaltskammer München ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Rechtsanwälte im Bezirk des Oberlandesgerichts München zulässt und beaufsichtigt. Gleichzeitig vertritt sie die Interessen ihrer Mitglieder.
Verwaltet wird sie durch ein Präsidium einen Vorstand und eine Geschäftsführung Impressum. |