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Rechtsanwaltskammer |
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Sitzungssaal des Kammervorstands
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April |
Rechtsanwaltskammer München
Tal 33, 80331 München Tel.: 089/53 29 44-50 Fax: 089/53 29 44-950 E-Mail: Newsletter@rak-muenchen.de |
Inhaltsverzeichnis |
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Kammerversammlung 2012Am Freitag, dem 20.04.2012 fand die diesjährige Kammerversammlung statt, an der 416 Mitglieder teilnahmen. Die Versammlung nahm die Berichte des Präsidenten, des Schatzmeisters und der Geschäftsführung entgegen. Der Haushaltsplan 2012 wurde einstimmig genehmigt. Der Antrag des Vorstands zur Regelung der Nothilfe wurde einstimmig beschlossen. Der Vorschlag des Kollegen Hastenrath, die Kammer möge sich für die Briefwahl einsetzen, wurde ohne Gegenstimmen in der durch VP Dr. Hägele beantragten Formulierung angenommen.
Im Vordergrund standen die Wahlen zum Kammervorstand. Insgesamt waren 18 Sitze zu besetzen. Es wurden folgende Mitglieder in den Vorstand der Rechtsanwaltskammer München gewählt: LG-Bezirk Augsburg:
10 Fragen zur Verfahrensdauer bei Kostenfestsetzungsbeschlüssen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und bei Verfahren in der VerwaltungsgerichtsbarkeitNach einer von der Justiz durchgeführten Evaluation wünschen sich zahlreiche Kolleginnen und Kollegen im Kammerbezirk eine Verkürzung der durchschnittlichen Verfahrensdauer insbesondere in Kostenfestsetzungsverfahren und in Verwaltungsgerichtsverfahren. Um der Argumentation eine statistische Grundlage zu geben, bitten wir Sie um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen. Mehrfachnennungen sind dabei möglich. Hier geht es zum Fragebogen:Lastschrifteinzug von GerichtskostenIn dem Jour fixe mit der ordentlichen Gerichtsbarkeit vom 31.1.2012 wurde seitens der Kammervertreter angeregt, ein Lastschriftenformular zur Einzahlung von Gerichtskosten einzuführen, ähnlich wie es vom LG Kempten zur Verfügung gestellt wird. Das OLG München teilte nun in Abstimmung mit Landesjustizkasse Bayern mit, dass die Verwendung von Formularen zur Einzahlung von Gerichtskosten nicht notwendig ist. Es genügt, wenn bei der Stellung von Anträgen oder der Erhebung von Klagen dem eigentlichen Schriftsatz an das Gericht die Einziehungsermächtigung auf einem gesonderten Vorblatt mit Briefkopf erteilt wird. Der Text sollte lauten: "An das Amtsgericht/Landgericht/Oberlandesgericht...... Der Vorschuss für beiliegenden Antrag/beiliegende Klage kann per Lastschrift von meinem untenstehenden/nachstehenden Konto eingezogen werden." Zur Orientierung kann dieses Muster dienen. Schlichtungsstelle: Dr. Renate Jaeger stellt ersten Tätigkeitsbericht vorDr. Renate Jaeger, ehemalige Bundesverfassungsrichterin und Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und erste Schlichterin der unabhängigen Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, hat am 18.04.2012 ihren ersten Tätigkeitsbericht vorgestellt. Die Schlichtungsstelle ist seit 01.01.2011 dafür zuständig, vermögensrechtliche Streitigkeiten bis zur Höhe von 15.000 Euro zwischen Mandant und Rechtsanwalt zu klären. In den Jahren 2009 bis 2011 sind bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft insgesamt 1025 Anträge auf Schlichtung eingegangen. Davon entfielen 17 Anträge auf das Jahr 2009, 207 Anträge auf das Jahr 2010 und 801 Anträge auf das Jahr 2011. Die Schlichtungsanträge betrafen alle Rechtsgebiete. Häufigster Verfahrensgegenstand war die Höhe von Gebührenrechnungen. Diese seien durch die Mandanten, vor allem dann als zu hoch empfunden worden, wenn die anwaltliche Leistung als mangelhaft angesehen wurde. Weitere Informationen finden Sie hier:Jour Fixe mit den Augsburger JustizbehördenAm 03.04.2012 fand ein Jour Fixe zwischen den Leitern der Augsburger Justizbehörden und Vertretern der RAK München, insbesondere Vizepräsident Dr. Weckbach, statt. Es wurden regionale Themen diskutiert. Die Vertreter der Justiz haben darauf hingewiesen, dass die telefonische Erreichbarkeit der Augsburger Justizbehörden durch eine neue Telefonanlage, die bis Ende des Jahres eingerichtet wird, deutlich verbessert werden soll. Zudem werden Anwälte gebeten, ihren Anwaltsausweis immer bei sich zu führen, da nur so eine Eingangskontrolle vermieden werden kann. Seitens der Anwaltschaft wurde moniert, dass die öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren auf der Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de nicht immer zeitnah aktualisiert werden. Die Justiz hat zugesagt, dieser Sache nachzugehen.Änderung der Öffnungszeiten des Justizhauptgebäudes in AugsburgDer Präsident des Landgerichts Augsburg hat mitgeteit, dass aufgrund der Verstärkung von Zugangskontrollen die Öffnungzeiten für das Justizhauptgebäude Am Alten Einlaß 1 in Augsburg ab dem 16. April 2012 von 7.30 Uhr auf 8.00 Uhr verlegt wurden. BGH: Werbung mit "RA beim LG und OLG"Der BGH hat in einer verwaltungsrechtlichen Anwaltssache entschieden, dass der Zusatz „Rechtsanwalt bei dem Landgericht oder dem Oberlandesgericht“ geeignet sei, bei dem vom Rechtsanwalt angesprochenen Publikum falsche Vorstellungen zu wecken oder irreführend zu wirken. Er stelle daher einen Verstoß gegen § 43b BRAO dar. Die Verwendung der Präposition „bei“ suggeriere eine besondere, bei anderen Anwälten so nicht vorhandene Beziehung des Klägers zu den angegebenen Gerichten, die aber tatsächlich nicht gegeben sei. Die Entscheidung finden Sie hier:OLG Celle: Werbung mit der Bezeichnung „Kanzlei-Niedersachsen“Ein Rechtsanwalt, der mit einer Mediatorin in Bürogemeinschaft zusammenarbeitet, wirbt für seine Kanzlei unter der Bezeichnung „Kanzlei-Niedersachsen“. Hierin sahen Mitbewerber einen Verstoß gegen das Berufs- und Wettbewerbsrecht. Das OLG Celle vertrat dagegen die Auffassung, dass die zusatzfreie Bezeichnung „Kanzlei-Niedersachsen“ nicht gegen § 6 BORA verstoße. Ein Rechtsuchender verstehe hierunter ausschließlich eine rein geografische Bezeichnung. Der Begriff „Niedersachsen“ werde vorrangig als Regionalbezeichnung verstanden, die vom Verbraucher in unterschiedlichen, nicht hoheitlichen Zusammenhängen wahrgenommen werde (beispielsweise Tourismusland Niedersachsen, Flächenland Niedersachsen, Agrarrecht Niedersachsen). Schließlich suggeriere diese Bezeichnung auch nicht, dass dem Rechtsanwalt eine herausgehobene Stellung zukomme. Verbrauchern sei bekannt, dass es in Niedersachsen eine Fülle von Anwaltskanzleien gebe. Inzwischen könne nicht mehr davon ausgegangen werden, dass die Verwendung eines Ortsnamens mehr als den Hinweis auf den Sitz (Ort oder Region) bzw. das Haupttätigkeitsgebiet einer Kanzlei beinhalte. Die Entscheidung finden Sie in der freien juristischen Datenbank Openjur:SG München: Befreiung Rentenversicherungspflicht für Credit ManagerLaut Auffassung des Sozialgerichts München, Urteil vom 23.08.2011 - S 12 R 1574/10 - erfüllt ein „Credit Manager und Volljurist“ die von der gesetzlichen Rentenversicherung vorgegebenen Kriterien für eine anwaltliche Tätigkeit, wenn er seine internen Mandanten (Kundenbetreuer) hinsichtlich der Vertragsgestaltung von Darlehensverträgen berate (rechtsberatend), mit der ihm verliehenen Handlungsvollmacht wirtschaftlich umfangreiche Darlehensverträge verhandle und unterschreibe (rechtsgestaltend und rechtsentscheidend) sowie die Auszahlung der Gelder anweise und zudem Rechtskenntnisse im Rahmen von internen Vorträgen und schriftlichen Stellungnahmen vermittelt (rechtsvermittelnd). Die organisatorische Einordnung und Bezeichnung der Rechtsanwälte durch das Unternehmen habe für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung keine Bedeutung. Entscheidend sei die konkrete Arbeitsplatzbeschreibung. Diese und weitere Entscheidungen finden Sie auf dem Internetportal:SG München: Befreiung Rentenversicherungspflicht für weltweiten Leiter des Bereichs Berufshaftpflicht einer VersicherungIn einem Urteil vom 30.09.2011 - S 12 R 370/11 - hat das Sozialgericht München entschieden, dass der weltweite Leiter des Bereichs Berufshaftpflicht einer Versicherung von der Rentenversicherungspflicht zu befreien ist. Der Kläger sei insbesondere auch rechtsentscheidend und rechtsgestaltend tätig, da er zum einen Versicherungsverträge in Höhe von mehreren Millionen Euro abschließen könne und zum anderen eigenständig Vertrags- und Einigungsverhandlungen führe. Die Kriterien der rechtsberatenden und rechtsvermittelnden Tätigkeit waren unstreitig erfüllt. Diese und weitere Entscheidungen finden Sie auf dem Internetportal:SG Köln: Befreiung Rentenversicherungspflicht für Sachbearbeiter ProzessDas Sozialgericht Köln ging davon aus, dass der Kläger, der bei einer Versicherung als Sachbearbeiter Prozess/Regress beschäftigt ist, von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht zu befreien ist. Der Kläger sei (1.) rechtsberatend tätig: Er berate die Mitarbeiter der Schadenszentren der Generali Gruppe telefonisch in allen rechtlichen Fragen, die bei der Bearbeitung von Versicherungsfällen auftreten. Bis zu einem Betrag von 20.000,- EUR treffe der Kläger diese Entscheidungen allein, bei darüber hinausgehenden Beträgen in Abstimmung mit seinen Vorgesetzten. Allgemeine Vorgaben zur Bearbeitung der Prozesse oder zur Bewertung bestimmter Rechtsfragen bestünden dabei nicht. Der Kläger werde damit auch (2.) rechtsentscheidend tätig. Ferner werde der Kläger (3.) rechtsgestaltend tätig, da er Vergleichsverhandlungen mit den Rechtsanwälten der Gegenseite führe. Schließlich werde der Kläger rechtsvermittelnd (4.) tätig, indem er Vorträge zu rechtlichen Fragen gegenüber Mitarbeitern anderer Abteilungen halte. Schließlich sei der Kläger verantwortlich für einen Newsletter, in welchem Rechtsfälle von allgemeinem Interesse für die Mitarbeiter der Schadenszentren der Gruppe aufbereitet werden. Für die Befreiung komme es nicht darauf an, ob der Arbeitgeber selbst dem anwaltlichen Berufsrecht unterliege, sondern allein darauf, ob die Tätigkeit der befreienden Person anwaltlich ist. Die Entscheidung finden Sie auf der Homepage des Anwaltsblattes unter:Rechtsanwaltsstatistik der BRAKDie BRAK hat die jährliche Rechtsanwaltsstatistik veröffentlicht. Insgesamt 158.426 Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen waren zum 01.01.2012 in der Bundesrepublik zugelassen. Das sind 2.747 Anwälte beziehungsweise 1,76 % mehr als im Vorjahr. Damit hat sich der Anstieg der Anwaltszahlen wie schon in den letzten Jahren weiter verlangsamt. Die Anzahl der Rechtsanwältinnen ist im Vergleich zum Vorjahr um gut 3,5 % gestiegen. 32,56 % der zugelassenen Anwälte und damit fast ein Drittel der Anwaltschaft ist weiblich (51.585 Rechtsanwältinnen). Bei den Anwaltsnotaren ist weiterhin ein Rückgang zu verzeichnen. Überwiegende Organisationsform ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Sozietät). Zum 01.01.2012 war ein Anstieg (18,10 %) auf nunmehr 535 Rechtsanwalts-GmbHs zu verzeichnen. Darüber hinaus wurden auch 23 Rechtsanwaltsaktiengesellschaften gemeldet. Die Anzahl der Partnerschaftsgesellschaften stieg um 8,61 % auf 3.029. Die Gesamtzahl der erworbenen Fachanwaltstitel stieg auf 41.569. Stärkste Fachanwaltschaft ist weiterhin die für Arbeitsrecht (8.701), gefolgt von der Fachanwaltschaft für Familienrecht (8.397).Ausbildungsmesse im Mai 2012 für Auszubildende in LenggriesAm Mittwoch, dem 16.05.2012, findet von 10.30 bis 17.00 Uhr in der Mädchenrealschule St. Ursula auf Schloss Hohenburg in 83661 Lenggries die 7. Ausbildungsmesse für den Ausbildungsberuf der RA-Fachangestellten statt. Die RAK München wird dort mit ihrem Messestand vertreten sein und für den Ausbildungsberuf der RA-Fachangestellten werben. Falls Ihre Kanzlei für Herbst dieses Jahres noch eine/n Auszubildende/n sucht, können Sie uns ein Stellenangebot für einen Ausbildungsplatz zuleiten. Die Stellenangebote werden auf Wunsch auf unserem Messestand ausgelegt. Falls Sie Interesse haben, eine Ausbildungsstelle bzw. einen Praktikumsplatz für Schüler/innen in Ihrer Kanzlei anzubieten, können Sie uns gerne eine E-Mail mit Ihrem Angebot an Simone.Hafeneder@rak-muenchen.de senden. |
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Redaktion und Bearbeitung |
RA Alexander Siegmund Geschäftsführer der RAK München |
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Die Rechtsanwaltskammer München ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Rechtsanwälte im Bezirk des Oberlandesgerichts München zulässt und beaufsichtigt. Gleichzeitig vertritt sie die Interessen ihrer Mitglieder.
Verwaltet wird sie durch ein Präsidium, einen Vorstand und eine Geschäftsführung. |