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Wie finde ich den richtigen Anwalt?

In unserem Anwaltsverzeichnis finden Sie alle in den Landgerichtsbezirken Augsburg, Deggendorf, Ingolstadt, Kempten, Landshut, Memmingen, München, Passau und Traunstein zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Über die Suchmaske können Sie Rechtsanwälte nach Name, Ort und Fachanwaltstitel suchen. Des Weiteren finden Sie in dem Verzeichnis Rechtsanwälte, die eine Zusatzausbildung als Mediator haben.

Eine deutschlandweite Anwaltssuche bietet Ihnen das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer.

Die Vermittlung oder Empfehlung einzelner Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammer München ist nicht möglich. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an die allgemeine Informationsstellen.

 

Probleme mit dem Rechtsanwalt?

Das Vertragsverhältnis zwischen Mandant und Anwalt ist rein zivilrechtlicher Natur. Deshalb sind zunächst Probleme am Besten in einem gemeinsamen Gespräch zu klären. Ist dies nicht möglich, bietet die Rechtsanwaltskammer München ein Vermittlungsverfahren an.

Die Rechtsanwaltskammer ist nicht befugt, das Vertragsverhältnis zwischen Mandant und Anwalt zu überprüfen. So kann und darf die Rechtsanwaltskammer nicht beurteilen, ob ein wirksamer Vertrag zwischen Mandant und Rechtsanwalt zustande gekommen ist oder, ob ein Rechtsanwalt seine vertraglichen Pflichten verletzt hat. Alle Probleme rund um den Vertrag zwischen Klient und Rechtsanwalt kann nur ein Zivilgericht überprüfen und beurteilen, insbesonders dann wenn dem Anwalt eine Schlechterfüllung des Mandatsauftrages vorgeworfen wird.

Die Rechtsanwaltskammer wird immer dann tätig werden, wenn die Rechtsanwältin / der Rechtsanwalt spezifische Pflichten des anwaltlichen Berufsrechts verletzt. Typische anwaltliche Berufspflichten sind unter anderem die Verschwiegenheitspflicht, das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen sowie die Pflicht zum ordnungsgemäßen Umgang mit Mandantengeldern.

In diesen Fällen können Sie schriftlich (per Post oder per Fax, nicht per E-Mail!) eine Beschwerde einreichen.

 

Vermittlung

Die Rechtsanwaltskammer München bietet ein kostenloses Vermittlungsgespräch zwischen Mandant und Rechtsanwalt an. Die Vermittlung soll Streitigkeiten zwischen Klient und Anwalt außergerichtlich und rasch beseitigen. Voraussetzung dafür ist, dass beide Parteien mit einem Vermittlungsgespräch einverstanden sind. Das Vermittlungsverfahren ist also für beide Seiten freiwillig.

Wünschen Sie eine Vermittlung mit Ihrem Rechtsanwalt, so schicken Sie uns Ihren Antrag auf ein Vermittlungsverfahren formlos per Post (Rechtsanwaltskammer München, Tal 33, 80331 München) oder per Telefax (089/53 29 44-28), aus der sich auch der Grund Ihres Antrags ergibt.

 

Auskunft über Haftpflichtversicherung des eigenen Rechtsanwalts

Alle Anwälte sind verpflichtet eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten. Diese tritt immer dann ein, wenn nachweisbar durch das Tätigwerden eines Anwalts ein bezifferbarer Schaden entstanden ist. Eine Eintrittspflicht besteht dann nicht, wenn der Rechtsanwalt vorsätzlich gehandelt hat. Auf Antrag git die Rechtsanwaltskammer München gem. § 51 VI BRAO die Berufshaftpflichtversicherungsdaten eines Rechtsanwalts bekannt, soweit dies der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen dient. Voraussetzung ist, dass kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse des Rechtsanwalts / der Rechtsanwältin entgegensteht.

 

Gebührenschiedsgutachten

Bei Uneinigkeiten über außergerichtliche Anwaltsgebühren bietet die Rechtsanwaltskammer München ein kostenpflichtiges Schiedsgutachten an. Voraussetzung dafür ist, dass beide Seiten mit der Erstattung eines für beide Parteien kostenpflichtigen Gutachtens einverstanden sind. Des Weiteren muss der Sachverhalt unstreitig sein. Das Ergebnis des Gutachtens hat die Wirkung eines vollstreckbaren Urteils und ist für Sie und den Anwalt bindend. Die Kosten sind abhängig von der Höhe der Gebührenrechnung des Anwalts, über die Uneinigkeit besteht.

Bitte beachten Sie, dass das Gebührenschiedsgutachten nicht durchgeführt werden kann bei:

  • Anwaltsrechnungen, die aufgrund einer Honorarvereinbarung gestellt werden.
  • Für gerichtlich angefallene Rechtsanwaltsgebühren. 

Kein Tätigwerden der Rechtsanwaltskammer

Allgemeine Rechtsfragen

Die Rechtsanwaltskammer ist nicht befugt, allgemeinen Rechtsrat zu erteilen. Hierfür sind ausschließlich Rechtsanwälte zuständig. Die Rechtsanwaltskammer kann Ihnen daher keine Auskunft darüber geben, wie in einem konkreten Streitfall vorzugehen ist. Insbesondere ist es nicht gestattet, rechtlichen Rat an Bürger zu erteilen, wenn sie gegen Ihren Rechtsanwalt oder gegen Dritte vorgehen wollen.

 

Schadensersatzansprüche gegen Ihren Rechtsanwalt wegen schlechter oder falscher Beratung

Für Schadensersatzansprüche gegen Rechtsanwälte sind ausschließlich die Zivilgerichte (Amtsgericht / Landgericht) zuständig. Die Rechtsanwaltskammer ist nicht befugt, zu überprüfen, ob ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin seine Mandanten schlecht oder falsch beraten hat.

 

Ein Rechtsanwalt hat Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Sie eingeleitet

Für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist ausschließlich das Vollstreckungsgericht zuständig. Sie müssen sich daher an das Vollstreckungsgericht wenden.

 

Überprüfung der Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren

Die Rechtsanwaltskammer kann keine Gebühren in gerichtlichen Verfahren überprüfen. Sofern Sie Zweifel haben, ob die Gebührenrechnung eines Anwalts in einem Gerichtsverfahren richtig ist, wenden Sie sich an Ihren Anwalt und bitten ihn, das Verfahren nach § 11 RVG (gerichtliche Festsetzung) bei Gericht zu beantragen. Dort wird dann die Gebührenabrechnung kostenlos überprüft. Der Vergütungsfestsetzungsantrag kann aber auch von Ihnen selbst bei Gericht gestellt werden.

 

Überprüfung einer Gebührenrechnung, über die bereits ein gerichtliches Verfahren / Mahnbescheid anhängig ist

Ist wegen der Gebührenrechnung bereits ein gerichtliches Verfahren anhängig, kann und darf die Rechtsanwaltskammer nicht in dieses Verfahren eingreifen. Eine Überprüfung ist daher nicht möglich.