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Beschwerdeverfahren

Führen Gespräche mit Ihrem Rechtsanwalt nicht zum Erfolg und sind Sie der Ansicht, dass Ihr Rechtsanwalt / Ihre Rechtsanwältin anwaltliche Berufspflicht verletzt hat, können Sie kostenfrei schriftliche Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer München, Tal 33, 80331 München einreichen.

In dem Beschwerdeanschreiben sollte mitgeteilt werden, was passiert ist, und aus welchem Grund Sie der Auffassung sind, dass Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt gegen die anwaltliche Berufspflicht verstoßen hat. Die Beschwerde muss den detaillierten Sachverhalt, den Namen und die Anschrift der Rechtsanwältin / des Rechtsanwalts sowie die Anschrift des Beschwerdeführers enthalten.

Ihre Beschwerde wird von der Geschäftsführung der Rechtsanwaltskammer München sorgfältig überprüft. Erscheint eine Verletzung von Berufspflichten möglich, erhält die betroffene Anwältin / der betroffene Anwalt eine Kopie der Beschwerde mit der Bitte um Stellungnahme. Kann der Vorwurf nicht entkräftet werden, wird die Beschwerde der Berufsrechtsabteilung des Vorstandes vorgelegt.

Beschwerdeformular

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Tal 33, 80331 München

Telefon: 089/53 29 44-0
Telefax: 089/53 29 44-28

E-Mail: info(at)rak-muenchen.de
S/MIME-Zertifikat: Download

Kontaktformular

Die markierten Felder sind verpflichtend auszufüllen.

Beschwerdeführer:

Beschwerde gegen:
(betroffene/-r Rechtsanwältin/Rechsanwalt)

Beschwerde wegen

Die Informationen der Rechtsanwaltskammer München in der Rubrik „Für Bürger“ auf unserem Internetportal habe ich zur Kenntnis genommen. Mir ist bekannt, dass der/dem betroffenen Rechtsanwältin/Rechtsanwalt regelmäßig rechtliches Gehör gewährt wird, damit diese/-r die Möglichkeit zur Stellungnahme vor einer Mitteilung b.z.w. Entscheidung der Rechtsanwaltskammer hat. Außerdem ist mir bekannt, das ein etwaiges Beschwerdeverfahren im Einzelfall unter Umständen mehrere Wochen oder Monate dauern und ggf. ausgesetzt werden kann, soweit zivilrechtliche oder strafrechtliche Verfahren eingeleitet werden sollen.
   
Ich bin bereit, bei begründetem Anlass ggf. ergänzend zur Sache Stellung zu nehmen.
   
Ich versichere, alle Angaben wahrheitsgemäß und nach bestem Gewissen gemacht zu haben.