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Datenschutzkontrollbeauftragter - Datenschutz

Das Recht und die Pflicht des Rechtsanwalts zur Verschwiegenheit über Angelegenheiten seiner Auftraggeber ist eines der wertvollsten Rechtsgüter des Anwalts, das es gilt, in jeder Hinsicht zu bewahren und zu verteidigen.  Insofern kommt beim Rechtsanwalt auch dem Datenschutz, zu dem er wie jede andere Stelle verpflichtet ist, eine besondere Bedeutung zu. Er darf dem für den Datenschutz  gesetzlich berufenen Kontrollorgan, dem Datenschutzbeauftragten der Länder, keine seiner Verschwiegenheitspflicht unterliegenden personenbezogenen Daten offenbaren.

 

Um diesen Konflikt zwischen Verschwiegenheitspflicht einerseits und Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes durch die Anwälte andererseits zu lösen, schuf die BRAK die Einrichtung eines Da-tenschutzkontrollbeauftragten der Rechtsanwaltskammern. Die/der Datenschutzkontrollbeauftragte ist ein(e) in Fragen des Datenschutzes erfahrene(r) Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, die/der den Kammern durch Beraterverträge verbunden sind und selbstverständlich zur Ge-heimhaltung der im Rahmen seiner Tätigkeit erfahrenen Tatsachen verpflichtet ist. Die/der Datenschutzkontrollbeauftragte berät die Rechtsanwaltskammer in Fragen mit datenschutzrechtlichem Einschlag. Sie/er bearbeitet auch die Eingaben Dritten an die Rechtsanwaltskammern oder unmittelbar an sie/ihn in da-tenschutzrechtlichen Fragen, beispielsweise wenn ein Rechtssuchender glaubt, ein (eigener oder gegnerischer) Rechtsanwalt habe seine personenbezogenen Daten nicht ordnungsgemäß behandelt.

 

Der Datenschutzkontrollbeauftragte der Rechtsanwaltskammer München ist:

 

Rechtsanwalt
Dieter Fasel
Bismarckstraße 12
87700 Memmingen
Mail: ra.fasel(at)gmx.de